Merkur Freizeit Leasing GmbH

Merkur-Allee 1, 32339 Espelkamp, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9168
Eingetragen
3.4.1990
Branche
Vermietung von Sport- und FreizeitgerätenLeasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne CopyrightsVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Entgeltliche Überlassung von Spielgeräten für den Freizeitbereich (insbesondere Münzspielgeräten) und sonstigen Sachgütern aller Art zur Nutzung, vor allem in der Form von Gebrauchsüberlassungsverträgen, die die Anschaffungskosten teilweise oder ganz amortisieren und auf eine bestimmte Zeit, die der gewöhnlichen Nutzungsdauer teilweise oder ganz entspricht, fest abgeschlossen werden (Leasing), und in der Form der Vermietung. Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen sowie die Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten im Rahmen der jeweils gültigen Vermittlerverträge im gesetzlich zulässigen Rahmen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Hopmann
seit 18.9.2025
Geschäftsführer
Thomas Wiele
seit 11.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
511.300 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Merkur Freizeit Leasing GmbH

Espelkamp

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
I. Forderungen an Kreditinstitute 1.144.015,84 544.049,58
II. Forderungen an Kunden 37.936.421,30 41.699.163,98
III. Sachanlagen 71.063,00 61.479,00
IV. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.840.013,82 3.782.582,67
V. Rechnungsabgrenzungsposten 2.242.143,00 5.506.909,00
45.233.656,96 51.594.184,23

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.301.219,01 17.494.937,33
II. Sonstige Verbindlichkeiten 24.563.043,33 25.682.423,63
III. Rechnungsabgrenzungsposten 3.029.931,67 7.441.772,67
IV. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 204.991,00 201.583,00
2. sonstige Rückstellungen 623.171,95 262.167,60
828.162,95 463.750,60
V. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 511.300,00 511.300,00
45.233.656,96 51.594.184,23

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Leasingerträge 255.731.291,38 262.324.724,19
2. Leasingaufwendungen -187.182.343,65 -192.223.282,03
3. sonstige Zinserträge und ähnliche Erträge 138.021,79 119.098,78
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -87.639,49 -16.471,60
5. Provisionsaufwendungen -40.735.098,86 -41.814.162,49
6. sonstige betriebliche Erträge 774.757,19 601.909,84
7. allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand 1.105.137,90
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.871.166,93 -2.976.304,83 -2.459.104,62
8. Abschreibungen -29.202,23 -21.276,00
9. sonstige betriebliche Aufwendungen -15.886,66 -17.010,00
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -1.868.016,28 -2.304.012,33
11. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 367.474,27 1.060.321,37
12. Betriebsergebnis 24.117.052,63 25.250.735,11
13. Ergebnis nach Steuern 24.117.052,63 25.250.735,11
14. sonstige Steuern -928,00 -814,00
15. aufgrund von Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne -24.116.124,63 -25.249.921,11
16. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma der Gesellschaft lautet Merkur Freizeit Leasing GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Espelkamp. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter B 9168 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes am 25. Dezember 2008 wurde der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen gemäß § 1 Abs. 1 a Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG) als Finanzdienstleistung eingestuft. Daher gilt die Merkur Freizeit Leasing GmbH als Finanzdienstleistungsinstitut. Sie hat deshalb ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340 ff. HGB) sowie den Regeln der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß § 340 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 340 a HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.

Die Vermögensgegenstände und Schulden zum 1. Januar 2023 wurden aus der Bilanz des Vorjahres vollständig übernommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (ohne Gewinnabführung) werden seit 2022 unter den Forderungen an Kunden bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Forderungen an Kunden werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,05 Prozent des nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestandes gebildet.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode berechnet.

Für geringwertige Anlagegüter wird § 6 Abs. 2 EStG angewendet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder dem niedrigeren zum Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet.

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen unverzinslichen Ausleihungen werden unter Berücksichtigung der Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Barwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Verausgabte Mietsonderzahlungen werden über die Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrages linear aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren mittels der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Als biometrische Grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Die Verzinsung erfolgte auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre von 1,82 Prozent (Vorjahr: 1,78 Prozent), der von der Deutsche Bundesbank bekannt gemacht wurde. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 5,00 Prozent.

Zukünftige Gehaltssteigerungen bleiben bei der Berechnung der Pensionsrückstellung unberücksichtigt, da die Gewährung und die Höhe der Kapitalbausteine für jedes Geschäftsjahr einzeln beschlossen werden. Eine automatische jährliche Erhöhung des Pensionsanspruches der Arbeitnehmer erfolgt somit nicht.

Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes wurden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe desjenigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten voraussichtlich erforderlich sein wird. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Abzinsung bei der erstmaligen Rückstellungsbildung erfolgt nach der Nettomethode.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Vereinnahmte Mietsonderzahlungen werden über die Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrages linear aufgelöst.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die Angaben zu den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen:

Forderungen an Kreditinstitute 2023
2022
a) täglich fällig 1.144.015,84 544.049,58
b) mit Kündigungsfrist bis drei Monate 0,00 0,00
Forderungen an Kunden
a) bis drei Monate 36.274.237,00 40.677.544,45
b) mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.662.184,30 1.021.619,53

Die Angaben zu den Sachanlagen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen:

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Vortrag 01.01.2023
Zugänge/ Umbuchungen (U)
Abgänge/ Umbuchungen (U)
Stand 31.12.2023
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 130.938,95 124.873,23 -133.171,23 122.640,95
Abschreibungen kumuliert
Vortrag 01.01.2023
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Abgänge/ Zuschreibungen (Z)
Stand 31.12.2023
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.459,95 29.202,23 -47.084,23 51.577,95
Buchwerte
Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 71.063,00 61.479,00

Die Forderungen an Kunden beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 34.641.681,12 € (Vorjahr: 35.462.356,51 €), sowie eine wertberichtigte Darlehensforderung zu einem Buchwert in Höhe von 108.000,00 € (Vorjahr: 108.000,00 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen aus von Kunden erhaltenen Kautionen (3.633.995,78 €; Vorjahr: 3.604.751,20 €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (12.667.223,23 €; Vorjahr: 13.890.186,13 €). Diese täglich fällig.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 24.116.124,63 € (Vorjahr: 25.249.921,11 €) enthalten.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.716,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023
T€
2022
T€
Personalbereich 37 82
Rechts- und Beratungskosten 170 95
Betriebsprüfung 48 65
übrige 368 20
623 262

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Leasingerträge umfassen überwiegend Erlöse aus dem Inland.

Die Leasingaufwendungen beinhalten die Aufwendungen für entrichtete Mieten und Lizenzen.

In den Zinserträgen sind Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 92.261,68 € (Vorjahr: 73.612,60 €) enthalten.

Die Zinserträge und sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in voller Höhe auf das Inland.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Schadenersatzleistungen von Mieten in Höhe von 516 T€ (Vorjahr: 442 T€).

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 21 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Angestellte.

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023:

Herr Thomas Wiele, Espelkamp

Frau Heike Bode, Hille

Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft gemeinsam oder mit einem Prokuristen zu vertreten.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Es bestehen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB in Höhe von 49 T € für Mietverträge, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet.

Die Merkur.com AG, Espelkamp, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und gleichzeitig größten Kreis von Unternehmen und einen Konzernlagebericht aufstellt und den befreienden Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Auf Grund des Gewinnabführungsvertrages mit der adp Merkur GmbH (vormals: adp Gauselmann GmbH) wird das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 24.116.124,63 € an die herrschende Gesellschaft abgeführt.

Im Folgenden werden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV alle Positionen inklusive der Beträge benannt, die Leasinggeschäfte enthalten:

In den Bilanzpositionen wie den Forderungen, Verbindlichkeiten und Sachanlagen sind keine Positionen mit Beträgen aus Leasinggesellschaften enthalten. In den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sowie den sonstigen betriebliche Erträge sind aufgrund des Finanzierungsleasings keine Beträge aus Leasinggeschäften enthalten.

Angabe nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV:

Im Rahmen des Abschlusses von Mietverträgen vereinnahmt die Gesellschaft von ihren Mietern Sicherheitsleistungen in Form von Kautionszahlungen. Zum Zwecke der Insolvenzsicherung werden diese Kautionszahlungen auf einem gesondert geführten Kautionskonto bei der Deutsche Bank AG angelegt. Das Kautionskonto wird von einem Treuhänder (Dr. Woelke) verwaltet.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag ergaben sich keine Ereignisse von besonderer Bedeutung i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB.

 

Espelkamp, den 31. Mai 2024

gez. Thomas Wiele, Geschäftsführer

gez. Heike Bode, Geschäftsführerin

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Merkur Freizeit Leasing GmbH ist in der Gesellschafterversammlung vom 8.7.2024 festgestellt worden.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Die 1986 gegründete MERKUR Freizeit Leasing GmbH (MFL) ist die Hersteller-Finanzierungsgesellschaft der MERKUR GROUP, einer international agierenden Unternehmensgruppe der Automatenbranche. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Firmenzentrale im ostwestfälischen Espelkamp. Mit ihrem umfangreichen Spezialwissen ist die MFL auf die Kernthemen der Automatenbranche fokussiert und unterstützt mit attraktiven vertriebsorientierten Miet-, Leasing- und Lizenzmodellen die Vertriebsaktivitäten der Handelsunternehmen der MERKUR GROUP in Deutschland. Den Schwerpunkt ihrer operativen Aktivitäten bildet die Vermietung von Geldspielgeräten und die Vermarktung von Spielelizenzen für ihre Muttergesellschaft, die adp MERKUR GmbH (adp). Als ausschließlich im Inland agierender Finanzdienstleister ist die MFL ein wesentlicher Bestandteil des Vertriebskonzeptes der MERKUR GROUP und führender Finanzdienstleister in der deutschen Automatenwirtschaft.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland

Im Jahr 2023 sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Vergleich zum Vorjahr zwar um 0,3 %. Die deutsche Wirtschaft konnte sich aber nach dem Corona-Krisenjahr 2020 trotz der andauernden Auswirkungen der Pandemiesituation sowie gegebener Liefer- und Materialengpässe in 2021 und auch besonders in 2022 vor dem Hintergrund gegebener Nachholeffekte wieder deutlich erholen. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das BIP noch bei 3.474 Mrd. Euro und im Jahr 2023 mit 4.121 Mrd. Euro entsprechend deutlich höher. Damit hat sich die deutsche Wirtschaft als sehr robust und widerstandsfähig erwiesen. Dies besonders auch vor dem Hintergrund der sich stark auf die deutsche Wirtschaft auswirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Es ergaben sich erhebliche Preissteigerungen (z.B. für Energie). Ebenso steigen die Zinsen wieder sehr deutlich an. Diese Entwicklungen führten zu einem deutlichen Kaufkraftverlust auf Seiten der Konsumenten, sprich einer Abschwächung der Binnennachfrage.

Diese Entwicklung hinterließ tiefe Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.

2. Rahmenbedingungen in der deutschen Automatenwirtschaft

Im abgelaufenen Jahr 2023 war die deutsche Automatenwirtschaft noch immer von den Nachwirkungen der Corona-Pandemie betroffen. So konnten z.B. an vielen Stellen Personalbedarfe nicht mehr gedeckt werden. Darüber hinaus führte die Mindestlohnanpassung zu einer deutlichen Erhöhung der Personalkosten. Hinzu kamen die kostenseitig steigenden Belastungen in Folge der gegebenen inflationären Tendenzen, die im Zuge des Krieges in der Ukraine entstanden sind. Hier standen die Energiekosten im Vordergrund. Parallel dazu entwickelte sich ein kontinuierlich starker Anstieg des gegebenen Zinsniveaus. Diese Entwicklungen gingen mit einem deutlichen Kaufkraftrückgang auf Seiten der Spielgäste einher, was zu Umsatzrückgängen führte und den Ertragsrückgang noch weiter intensivierte.

Zudem sieht sich das gewerbliche Spiel in Deutschland nach wie vor mit massiven staatlichen Restriktionen konfrontiert. Die Auswirkungen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sowie der daraus resultierenden Landesspielhallengesetze waren innerhalb der deutschen Automatenwirtschaft immer noch deutlich zu spüren. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu Ungunsten des regulierten Glücksspielangebotes und dabei vornehmlich für die gewerblichen Spielhallen und die Gastronomieaufstellungen verschärft.

Im Jahr 2017 ist das Bundesverfassungsgericht leider zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die landesrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen verfassungsgemäß sind. Danach besitzen die Länder die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der Spielhallen, das die Befugnis zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen umfasst.

Am 12. März 2020 haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) geeinigt. Bis Ende April 2021 wurde dieser durch alle Bundesländer ratifiziert, sodass er wie vorgesehen am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Die strengen Regelungen für Spielhallen gelten weiter.

In der Folge verschwindet das legale Spielangebot durch Mindestabstände und das Verbot der Mehrfachkonzessionen zunehmend aus der Fläche. Hinzu kommen erhebliche Einschränkungen und Vorgaben in der Spielverordnung für Spielgäste, die die Spielfreude erheblich reduzieren. Dies ist umso ärgerlicher, weil die Unwirksamkeit vieler Vorgaben für den Verbraucherschutz durch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie wissenschaftlich festgestellt worden ist. Eine besorgniserregende Entwicklung daraus ist das Anwachsen illegaler Spielangebote, die dem deutschen Fiskus erhebliche Steuerverluste bescheren.

3. Ertragslage

Unter diesen anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen konnte sich die MFL mit ihrem Angebot noch recht gut im Markt behaupten, hatte aber im Vergleich zu 2022 einen Umsatzrückgang um 2,5 Prozent zu verzeichnen. Damit fiel das Ergebnis entsprechend niedriger aus als im Vorjahr und ebenfalls niedriger als in der Planung. Der Umsatz ging von 262,3 Mio. € in 2022 um 6,6 Mio. € auf 255,7 Mio. € in 2023 zurück.

Seit Jahren werden neue Produkte überwiegend im Rahmen von Miet- und Leasingverträgen vermarktet. Im Vordergrund steht dabei der Vertrieb von austauschbaren Softwarepaketen, den sogenannten Spielepaketen. Als Anbieter von liquiditätsschonenden Miet-, Leasing- und Lizenzmodellen profitiert die MFL natürlich in besonderem Maße von dieser mittlerweile fest in der Branche etablierten Entwicklung. Durch ihr gutes Gespür für sich verändernde Marktgegebenheiten hat sie sich bei Kunden und Vertriebspartnern als stets flexibler, verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner erwiesen und eine entsprechende Vertrauensbasis aufgebaut.

Der Hauptfaktor aber für den anhaltenden dauerhaften Geschäftserfolg der MFL war, wie bereits in den Vorjahren, die enge, sehr gut funktionierende Partnerschaft mit der Muttergesellschaft, der adp. Auch 2023 profitierte die MFL von der ausgeprägten Marktstärke und Innovationskraft ihres Hauptpartners.

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf Umsatzentwicklung und operativem Ergebnis. Für die interne Unternehmenssteuerung wird die operative Umsatzrendite herangezogen.

Die Miet-, Lizenz- und Leasingaufwendungen haben sich in 2023 weitgehend in Relation zum Umsatz entwickelt. Die operative Umsatzrendite ist in 2023 leicht von 9,6 Prozent in 2022 auf 9,4 Prozent gefallen. Das Ergebnis vor Steuern sank von 25,3 Mio. € auf 24,1 Mio. €.

4. Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist in 2023 um 12 Prozent von 51,6 Mio. € auf 45,2 Mio. € gesunken. Dieser Effekt ergibt sich vornehmlich aus deutlich geringeren aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für Mietsonderzahlungen. Sie sanken von 5,5 Mio. € auf 2,2 Mio. € infolge des reduzierten Miet- und Leasingabsatzes.

Mit einem Anteil von 92,1 Prozent (Vorjahr 87,9 Prozent) der Bilanzsumme bilden die kurzfristigen Forderungen weiterhin die größte Position auf der Aktivseite. Alle anderen Positionen auf der Aktivseite sind nur von untergeordneter Bedeutung.

Trotz der reduzierten Einnahmen bewegt sich der Cashflow in 2023 mit 26 Mio. Euro nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (26,3 Mio. €), so dass die Finanzlage als stabil betrachtet werden kann. Dies dokumentiert sich auch in der Gewinnabführung i.H.v. 24,1 Mio. € für das Jahr 2023 (Vorjahr 25,3 Mio. €) an die Muttergesellschaft, die adp Merkur GmbH.

Auf der Passivseite hat sich die Höhe des Eigenkapitals in 2023 im Vergleich zu 2022 nicht verändert. Es liegt weiterhin konstant bei 0,5 Mio. €. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund der geringeren Bilanzsumme leicht von 1,0 Prozent auf 1,1 Prozent.

Analog zur Aktivseite haben sich auch auf der Passivseite die aus den Mietsonderzahlungen resultierenden passiven Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber dem Vorjahr absolut von 7,4 Mio. € um 4,4 Mio. € auf 3 Mio. € verringert. Die langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind weiter nur von untergeordneter Bedeutung.

III. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 rechnet die Bundesregierung in Deutschland mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 %. Die Preissteigerung dürfte sich auf 2,8 Prozent verringern. Zusammen mit einer erwarteten Steigerung von 3,8 Prozent bei den verfügbaren Einkommen ist daher wieder mit steigenden Reallöhnen zu rechnen.

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Automatenbranche und damit auch der MFL wird nach wie vor von den politischen Rahmenbedingungen in Deutschland nachhaltig beeinflusst.

Weiterhin stark belastet wird die Automatenbranche durch die Auswirkungen des nach wie vor anhaltenden Angriffskrieges Russlands in der Ukraine. Die Auswirkungen zeichnen sich im Kern in gegebenen Kostensteigerungen auf der einen Seite und in der Abschwächung der Kaufkraft der Spielgäste auf der anderen Seite ab. Dies hat dann wie bereits in 2023 deutlich negative Auswirkungen auf Umsätze und Erträge der Automatenbranche.

Für die kommenden Jahre plant die MFL ihr operatives Geschäft weiterhin als eigenständige Tochtergesellschaft der adp zu betreiben. Wie bisher haben dabei die Stärkung und der stetige Ausbau der erreichten Marktposition oberste Priorität. Dieses Ziel soll auch zukünftig durch das Anbieten von attraktiven, vertriebsorientierten, branchenspezifischen Miet-, Leasing- und Lizenzmodellen erreicht werden. Dabei bildet die tatkräftige Unterstützung durch den Vertrieb der innovativen Muttergesellschaft den großen Rückhalt des bestehenden Geschäftsmodells.

Für die Jahre 2024 bis 2026 geht die MFL zunächst von einem leichten Umsatzrückgang und einem entsprechenden Ergebnisrückgang aus, was im Wesentlichen auf die anhaltende Marktkonsolidierung zurückzuführen ist.

Die hohe Innovationskraft und das technische Knowhow der Muttergesellschaft sowie die überdurchschnittliche Finanzkraft der MERKUR.COM AG werden weiter wesentlich dazu beitragen, den angestrebten Unternehmenserfolg sicherzustellen.

Chancen- und Risikobericht

1. Operationelle Risiken

Im Rahmen ihrer deutschlandweiten Aktivitäten ist die MFL aufgrund der stetig fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese sind untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden. Um möglichst immer die richtigen betrieblichen Entscheidungen zu treffen, wurde zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum richtigen Umgang mit Risiken ein wirksames, leistungsfähiges Steuerungs- und Kontrollsystem installiert. Je nach Erfordernis werden die eingebauten Prüfroutinen weiterentwickelt und optimiert oder sich verändernde Rahmenbedingungen einer neuen Gesetzgebung angepasst. Alle eingerichteten Kontrollsysteme zielen auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Das Instrumentarium umfasst neben weiteren Management- und Kontrollsystemen die Anwendung einheitlicher Richtlinien, die laufende monatliche Berichterstattung sowie ein mehrstufiges und mehrjähriges Planungs- und Reportingsystem, mit dem sich die Unternehmensprozesse messen, überwachen und steuern lassen. Auf Basis einheitlicher Standards werden systematisch Chancen und Risiken in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen. Dadurch können eventuell vorhandene Gefahrenpotenziale deutlich minimiert und sich ergebende Chancen konsequent genutzt werden. Ziel ist es, durch die permanente Überwachung möglichst zeitnah Maßnahmen zur Optimierung der Geschäftsprozesse einleiten zu können. Zudem ist dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass wesentliche Risiken frühzeitig erkannt werden und alle Entscheidungsträger rechtzeitig informiert sind. Im Ernstfall kann so zeitnah mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagiert werden.

2. Adressenausfallrisiken

Geschäftsbedingt liegen die Hauptrisiken der MFL in den Außenständen. Deswegen hat die Überprüfung der Bonität der Kunden beim Neugeschäft sowie die Vermeidung von Verlusten aus laufenden Forderungsansprüchen oberste Priorität. Um das Ausfallrisiko von Forderungen so gering wie möglich zu halten, wurde ein effizientes mehrstufiges Forderungsmanagement- und Genehmigungsverfahren eingerichtet. Die Bonitätsbewertung aller Geschäftspartner und deren fortlaufende Überwachung erfolgt sowohl beim Neu- als auch beim Folgegeschäft unter Zuhilfenahme von externen Auskunfteien. Zusätzlich ist intern die Einhaltung standardisierter Abläufe und Prüfroutinen obligatorisch. Beim Neugeschäft kann erst bei Erfüllen aller internen Bonitätsanforderungen, die in einer zwingend einzuhaltenden kaufmännischen Richtlinie dokumentiert sind, ein Kundenauftrag angenommen werden. Auch bei Folgeaufträgen wurde ein strenges Genehmigungsverfahren installiert. Es beinhaltet, abhängig vom Auftragsvolumen, stufenweise aufgebaute Handlungsvollmachten vom Sachbearbeiter bis hin zur Geschäftsführung. Die permanente Kontrolle wurde zum größten Teil ausgelagert und erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Debitorenmanagement der Muttergesellschaft, der adp. Die Überwachung der zur Forderungseintreibung gegen säumige Kunden eingeleiteten Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit der bei der Konzernmutter angesiedelten zentralen Rechtsabteilung der MERKUR.COM AG. Zwischen allen drei Gesellschaften findet ein ständiger, in Kundenakten dokumentierter Informationsaustausch statt. Je nach Stand der eingeleiteten Verfahren und unter Zuhilfenahme intern generierter Datenbanken erfolgt dann im Rahmen des Jahresabschlusses die abschließende Beurteilung der überfälligen Forderungen hinsichtlich eines eventuell erforderlichen Wertberichtigungsbedarfes. Die bisherige Schadensentwicklung hat die Qualität des eingerichteten Systems nachhaltig bestätigt.

3. Marktrisiken

Generell besteht auch für die MFL das Risiko, dass der Neuabsatz der zu finanzierenden Produkte stark abnehmen oder sogar zum Erliegen kommen könnte. Sollte dies der Fall sein, ist für die MFL auch im dann folgenden Jahr kaum eine wirtschaftliche Bestandsgefährdung zu erwarten. Auch im ungünstigsten Fall würden die Umsätze im Folgejahr nur sukzessiv anteilig zurückgehen. Dies da die MFL auf einem oligopolistischen Markt aktiv ist, den sie mit einem Abdeckungsgrad von rund 50 % bedient. Die mit den Kunden gegebenen Dauerschuldverhältnisse stellen im Fall des gänzlichen Wegfalls des Neugeschäftes sicher, dass auch im Jahr 2024 ein betriebswirtschaftlich gesunder Fortbestand der MFL gewährleistet ist.

Auch der wichtigste Kooperationspartner, die Muttergesellschaft adp, sieht aktuell weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken für sich und ihre Tochtergesellschaften. Jedoch ist die zukünftige technologische und vertriebsseitige Entwicklung der Muttergesellschaft neben einem auch in Zukunft positiven Branchenumfeld sowie der rechtzeitigen, marktgerechten Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von innovativen Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten sowie von zukunftsweisenden Spieleplattformen nach neuer Spielverordnung abhängig.

Daneben bildet in Deutschland die Umsetzung des seit Jahresmitte 2021 gültigen Glücksspielstaatsvertrages und der darauf basierenden Landesspielhallengesetze weiterhin den größten Risikofaktor für die Automatenbranche. Dieser enthält u.a. eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, bestehende Mehrfachkonzessionen weiterhin zu genehmigen, sofern diese bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Die weitere Entwicklung der Automatenbranche wird entscheidend davon abhängen, in welchem Umfang die Bundesländer davon Gebrauch machen. Das Gleiche gilt für Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Bedingungen bei den Abstandsregelungen zwischen Spielstätten und sozialen Einrichtungen getroffen werden können.

Vielen Kunden fällt es im Nachlauf zur Corona-Pandemie schwer, ausreichend Personal zum Betrieb ihrer Spielstätten zu bekommen. Hieraus resultieren oft zumindest verkürzte Öffnungszeiten.

Auch die Auswirkungen der gegebenen Inflationären Entwicklung, die höhere Kosten für die Kunden der MFL und eine Kaufkraftabschwächung der Spielgäste erkennen lässt, bleiben abzuwarten. Dies gilt ebenso für die Entwicklungen der weiteren Folgen des Angriffskriegs in der Ukraine.

4. Liquiditätsrisiken

Das Managen von Liquiditätsrisiken stellt sicher, dass eine Gesellschaft stets in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Als Konzernunternehmen der MERKUR.COM AG ist die MFL ein integraler Bestandteil des zentralen Finanzmanagements der MERKUR GROUP. Sie unterliegt, wie alle hier eingebundenen Konzerngesellschaften, den zentralen kurz- und mittelfristigen Pflichten, regelmäßig Liquiditätsübersichten und Finanzpläne zu erstellen. Aufgrund folgender Annahmen geht die Geschäftsführung weiterhin davon aus, dass auch zukünftig keine Liquiditätsrisiken bestehen:

1. Den kontinuierlich zum Monatsende fälligen Zahlungen an die adp stehen entsprechende höhere Einnahmen von Kunden zum Monatsbeginn gegenüber.

2. Die Gesellschaft wird auch in Zukunft von der Einbindung in das zentrale Konten-Clearing-System der MERKUR GROUP profitieren. Im Rahmen einer regelmäßigen, vierzehntägigen Liquiditätsplanung erfolgt die Überwachung und Prognose aller Zahlungsbewegungen. Der zu erstellende Finanzplan enthält revolvierend alle relevanten Informationen zu den Cash-Entwicklungen der nächsten sechs Monate.

5. Prozess- und Rechtsrisiken

Alle potenziellen Risiken für die MFL, die aus laufenden Prozessen in Anspruch genommen werden, sind durch entsprechende Rückstellungen, die auf Aussagen der uns vertretenden Rechtsanwälte basieren, vollständig abgedeckt.

6. Zusammenfassende Risikoeinschätzung

Alle hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Risiken, welche die Entwicklung der Gesellschaft in den nächsten Jahren beeinflussen könnte. Sie basieren auf dem derzeitigen Informationsstand und stellen keine Garantien dar. Wie alle zukunftsbezogenen Aussagen sind sie mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet.

Insgesamt betrachtet hat die MFL umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf Risiken, die sich aus der Veränderung von externen Rahmenbedingungen ergeben, angemessen reagieren zu können. Für identifizierte Adressausfall-, Bonitäts- und ähnliche Risiken aus dem Leasinggeschäft ist ausreichend Vorsorge getroffen. Die dazu erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen wurden unter Anwendung vorsichtiger Maßstäbe in angemessener Höhe gebildet. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der MFL sind zurzeit keine besonderen, über das normale Maß hinausgehenden und mit dem Geschäft verbundenen Risiken erkennbar.

7. Chancen

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sieht die MFL gute Perspektiven für eine auch in den nächsten Jahren positive Geschäftsentwicklung. Durch die enge wirtschaftliche und organisatorische Verbindung zur Muttergesellschaft, der adp, ergeben sich für die MFL zudem aussichtsreiche Chancen. Sie profitiert, insbesondere bei Produktneuheiten, von der starken Marktposition der Muttergesellschaft als fest etablierter Technologie- und Innovationsführer der Branche. Dies eröffnet der MFL immer neue Perspektiven, ihr Portfolio auszuweiten und neben Geldspielgeräten auch andere Produkte aus dem Bereich Cash-Management-Systeme und Online-Terminals zu finanzieren. Als deutscher Marktführer und langjährig fest verankerter Anbieter von attraktiven und innovativen Finanzierungsmodellen ist sie deutlich widerstandsfähiger aufgestellt als die meisten Anbieter.

 

Espelkamp, den 15.03.2024

gez. Thomas Wiele, Geschäftsführer

gez. Heike Bode, Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Merkur Freizeit Leasing GmbH, Espelkamp

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Merkur Freizeit Leasing GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Merkur Freizeit Leasing GmbH, Espelkamp, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

● beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 31. Mai 2024

MORISON Köln AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Martin Kowol, Wirtschaftsprüfer

gez. Gert Nacken, Wirtschaftsprüfer

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