Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 21101
Eingetragen
3.3.2005
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenElektroinstallationHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Planung und Durchführung elektrischer Arbeiten sowie das Handeln von Waren zu Elektroinstallation und Elektrogeräte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Fischer
seit 3.3.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86441 Zusmarshausen, Burggasse 1
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischer Elektrotechnik GmbH

Zusmarshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

39.987,00

55.766,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

39.487,00

55.266,00

III. Finanzanlagen

500,00

500,00

B. Umlaufvermögen

598.511,94

636.532,76

I. Vorräte

399.160,12

457.372,21

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

46.391,93

40.338,09

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

152.959,89

138.822,46

Summe Aktiva

638.498,94

692.298,76



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

456.302,61

400.978,24

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

431.302,61

375.978,24

B. Rückstellungen

60.282,00

12.463,31

C. Verbindlichkeiten

121.914,33

278.857,21

Summe Passiva

638.498,94

692.298,76

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Fischer Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in Zusmarshausen. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 21101 eingetragen.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der § 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 IV HGB) bzw. zum Nennwert.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Erkennbaren und latenten Ausfallsrisiken wurde durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt, wie bereits im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr sowie Vorjahr bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG).

Eigenkapital

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 375.978,24 (Vj. € 366.795,94).

Verbindlichkeiten

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben € 121.914,33 (Vj. 278.857,21) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 8 (Vj. 8) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Zusmarshausen, den 24. Juli 2024

Wolfgang Fischer, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24. Juli 2024 festgestellt.

 

Zusmarshausen, den 24. Juli 2024

gez. Wolfgang Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juli 2024

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