on.vis
media GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.599,44 |
47.574,44 |
| I.
Sachanlagen |
5.412,51 |
6.387,51 |
| II.
Finanzanlagen |
41.186,93 |
41.186,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
163.329,56 |
148.279,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.985,09 |
77.239,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.344,47 |
71.040,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.929,00 |
195.854,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
154.635,98 |
153.867,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
128.867,72 |
87.682,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
768,26 |
41.185,27 |
| B.
Rückstellungen |
28.635,00 |
32.151,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.658,02 |
9.835,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.929,00 |
195.854,07 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010 zum 31. Dezember
2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Meine Gesellschaft, die on.vis media GmbH, ist eine
kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1
und § 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Absatz 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgen nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen
zwischen 7,69% und 33,33% Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert über
150,00 € bis 1.000,00 € wurden in einem
Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden
nicht durchgeführt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wurde keine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt, da sämtliche Leistungsforderungen
zum 31. Dezember 2010 bis zur Bilanzerstellung eingegangen
sind.
Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf dem Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
III. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Die Aufgliederung der
Verbindlichkeiten sind aus der Bilanz ersichtlich.
Angabe nach GmbHG: Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betragen 51.552,63 €. Eine Verzinsung
der Gesellschafterdarlehen erfolgte zu einem Zinssatz von
8,50 %.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am
8. Dezember 2011 festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 768,26
€ wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Memduh Sen.
Der Geschäftsführer war von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Köln, den 30.12.2011
on.vis media GmbH
- Geschäftsführung -
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Memduh Sen
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