CAN
Marketing & Leasing GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0
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Summe Passiva
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Anhang mit Erläuterungen einzelner Positionen der
Gewinn- und
Verlustrechnung
I
Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses werden
die Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes angewendet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 VIII HGB nicht angegeben.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Aufstellung dieses Abschlusses liegen folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Soweit Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in
Abzug gelangen, weist das Inventarverzeichnis dies aus.
Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums (§ 7
II, § 7 g EStG) wird der Restwert gemäß
Abschnitt 45 Abs. 12 EStR auf die Restnutzungsdauer
verteilt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,-- (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang
ausgewiesen.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware
werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten
bewertet. Der Ansatz der Herstellungskosten enthält
keine anteiligen Verwaltungs- und Sozialkosten.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert. Soweit eine Pauschalwertberichtigung für
das allgemeine Kreditrisiko anzusetzen ist, wird dies
gesondert ausgeführt. Bei zweifelhaft einbringlichen
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in der Höhe bemessen,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben
und drohenden Verlusten. Soweit Pensionsrückstellungen
gebildet werden, betragen sie die steuerlichen Teilwerte.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungswert angegeben.
Soweit ein Disagio für aufgenommene Darlehen zu
zahlen war, wird dies aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter
(GWG) wurde ein separat und laufend zu führendes
Verzeichnis gem. § 6 II EStG mit Angabe von Tag und
Kosten der Anschaffung oder Herstellung nicht geführt,
da diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.
Feststellungsbeschluss der Gesellschafter
Entlastung
Der Geschäftsführung und dem
Abschlussprüfer werden uneingeschränkte
Entlastung erteilt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Wir schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Ergebnisverwendungsbeschluss
Der Jahresabschluss wurde hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis wird entsprechend des
Ergebnisverwendungsvorschlages der
Geschäftsführung verwendet.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die
wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
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