CAN Marketing & Leasing GmbHLiquidiert

Adolfstraße 26, 38102 Braunschweig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 8049
Eingetragen
15.9.2005
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenLeasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights
Gegenstand
Leasing von und Handel mit Investitionsgütern aller Art sowie Erbringung von Marketingleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Karin Eulerich
seit 15.9.2005
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAN Marketing & Leasing GmbH

Braunschweig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0

0

0

0

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

0

0

0

II. Sachanlagen

0

0

0

0

III. Finanzanlagen

0

0

0

0

B. Umlaufvermögen

0

0

0

0

I. Vorräte

0

0

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0

0

0

0

III. Wertpapiere

0

0

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0

0

0

0

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

0

0

Summe Aktiva

0

0

0

0



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0

0

0

0

I. Gezeichnetes Kapital

0

0

0

0

II. Kapitalrücklage

0

0

0

0

III. Gewinnrücklagen

0

0

0

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0

0

0

0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

B. Rückstellungen

0

0

0

0

C. Verbindlichkeiten

0

0

0

0

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

0

0

Summe Passiva

0

0

0

0


Anhang mit Erläuterungen einzelner Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

I Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung dieses Jahresabschlusses werden die Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes angewendet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 VIII HGB nicht angegeben.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Aufstellung dieses Abschlusses liegen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Soweit Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in Abzug gelangen, weist das Inventarverzeichnis dies aus.

Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums (§ 7 II, § 7 g EStG) wird der Restwert gemäß Abschnitt 45 Abs. 12 EStR auf die Restnutzungsdauer verteilt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,-- (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Der Ansatz der Herstellungskosten enthält keine anteiligen Verwaltungs- und Sozialkosten.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bilanziert. Soweit eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko anzusetzen ist, wird dies gesondert ausgeführt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Rückstellungen werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Soweit Pensionsrückstellungen gebildet werden, betragen sie die steuerlichen Teilwerte.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungswert angegeben.

Soweit ein Disagio für aufgenommene Darlehen zu zahlen war, wird dies aktiv abgegrenzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) wurde ein separat und laufend zu führendes Verzeichnis gem. § 6 II EStG mit Angabe von Tag und Kosten der Anschaffung oder Herstellung nicht geführt, da diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

 


Feststellungsbeschluss der Gesellschafter
Entlastung

Der Geschäftsführung und dem Abschlussprüfer werden uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Wir schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Jahresabschluss wurde hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis wird entsprechend des Ergebnisverwendungsvorschlages der Geschäftsführung verwendet.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

 

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