Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 209196
Eingetragen
2.4.2002
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von SportgerätenHerstellung von Schrauben und Nieten
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Nadeln

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BSF GmbH

Pößneck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens:

1. Geschäftsmodell

Die BSF GmbH gehört zu einem der weltweiten Hersteller von chirurgischen Nadeln. Die BSF GmbH fungiert ausschließlich als Lohnfertiger für die Herstellung chirurgischer Standardnadeln für die FSSB Chirurgische Nadeln GmbH mit Sitz in Jestetten.

2. Forschung- und Entwicklung

Wir investieren weiter in die Bereiche Prozessentwicklung und Produktoptimierung und sehen uns mit diesem Engagement für die Anforderungen des Marktes in der Zukunft gut gerüstet. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

II. Wirtschaftsbericht:

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen.

Das Wachstum -etwas abgeschwächt- betrug 0,6 Prozent gegenüber 2,5 und 1,5 Prozent in den Jahren 2017 und 2018.

Der Wachstumstrend setzte sich auch im Bereich Medizintechnik für 2019 fort, allerdings ist die Umsatzsteigerung im Inland von ca. 3,3 % gegenüber dem Vorjahr (4,2 %) rückläufig.

Ein stabilisierender Faktor bleibt der Export. Mit einem Umsatzwachstum von ca. 5,8 Prozent wachsen die Unternehmen der Medizintechnologie weltweit nach wie vor deutlich stärker als im Inland.

2. Geschäftsverlauf

Unsere Gesellschaft hatte auch in 2019 einen sehr zufriedenstellenden Geschäftsverlauf.

Die BSF GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 76,4 Millionen Nadeln an die FSSB Chirurgische Nadeln GmbH geliefert, was einen leichten Rückgang von 2,6 % zum Vorjahr darstellt.

3. Vermögens- Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage

Die Ertragslage unseres Unternehmens entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 zur Zufriedenheit des Mutterkonzerns

Insgesamt stiegen die Umsatzerlöse zum Vorjahr um 23,1 %. Da die BSF GmbH als Lohnfertiger für die FSSB Chirurgische Nadeln GmbH agiert, besteht zwischen beiden Gesellschaften ein Cost Plus Vertrag, der als Basis für die Berechnung der Umsätze herangezogen wird. Aufgrund gestiegener Kosten im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere beim Materialaufwand und den Abschreibungen, ergab sich trotz der leicht gesunkenen Anzahl an gelieferten Nadeln ein entsprechend erhöhter Umsatz für 2019.

Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 31,5 %. Das lag vor allem am kapazitätsbedingt erstmals in 2019 erfolgten Verkauf von Rohnadeln an ein konzerninternes Produktionsunternehmen, das aus den Rohnadeln entsprechende Fertignadeln herstellte und diese anschließend wieder an die BSF GmbH verkaufte. Ein zweiter Punkt sind die gestiegenen Rohstoffpreise, die von einigen Hauptlieferanten auf das Unternehmen umgewälzt wurden. Die weitere Entwicklung der Rohstoffpreise hängt stark an den politischen Entwicklungen in der Welt und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft.

Die Personalkosten reduzierten sich leicht um 4,4 % gegenüber 2018. Hauptgrund ist vor allem der Abbau im Bereich Arbeitnehmerüberlassung.

Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Investition in neue Produktionsmaschinen gegenüber dem Vorjahr deutlich 89,4 % erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 5,8 % gestiegen, vor allem durch einen Anstieg bei Reparaturen und Instandhaltungen.

Der Auslastungsgrad des Unternehmens lag wie auch in den Vorjahren bei nahezu 100,00%.

Insgesamt ergab sich ein Ergebnis nach Steuern von T€ 384,9 das 13 % über dem von 2018 liegt. Der Jahresüberschuss von T€ 393,4 wird im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags an die Surgical Specialties Germany GmbH abgeführt.

b) Finanzlage

Obwohl der Finanzmittelbestand bestehend aus dem Kassenbestand und Bankguthaben gegenüber dem Vorjahr abnahm ist die Finanzlage weiterhin als stabil zu bezeichnen. Die zahlungswirksamen Änderungen des Finanzmittelbestandes belaufen sich auf T€ -228,4. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem operativen Cashflow i. H. v. T€ 9.649,1 (Vj. T€ 5,2), dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit i. H. v. T€ -3.748,8 (Vj. T€ -2.082,1) und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit i. H. v. T€ -6.128,7 (Vj. T€ 2.572,7).

Dem Anlagevermögen mit T€ 5.843,0 steht ein Eigenkapital von T€ 4.094,1 gegenüber. Folglich deckt das Eigenkapital das langfristig gebundene Vermögen zu 70 %.

Die Eigenkapitalquote beträgt rund 38%.

Das Vorratsvermögen ist um T€ -1.031,0 von T€ 2.991,1 auf T€ 1960,1 gesunken. Dies basiert zum Großteil aus dem Abbau von Lagerware für bestimmte Kunden.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2019 um T€ 263,8 auf T€ 10.805,4 erhöht. Der Hauptgrund liegt im signifikanten Anstieg der technischen Anlagen und Maschinen durch den Kauf von 9 Rundtaktautomaten von der Schwestergesellschaft FSSB Chirurgische Nadeln GmbH. Kompensierend wirkte sich der Rückgang der Vorräte um T€ 1.031,0 sowie die Verminderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 761,1 aus.

d) Investitionen

Im Geschäftsjahr 2019 hat das Unternehmen Investitionen von insgesamt ca. T€ 3.842,6 getätigt. Der Hauptteil der Investitionen bezieht sich auf den Kauf der 9 Rundtaktautomaten von der Schwestergesellschaft FSSB Chirurgische Nadeln GmbH. Darüber hinaus wurden Anzahlungen für Automatisierungen geleistet sowie Investitionen für Umstrukturierungen am Gebäude vorgenommen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Da die BSF GmbH ausschließlich als Lohnfertiger für die FSSB Chirurgische Nadeln GmbH fungiert, bildet die Hauptsteuerungskennzahl die gelieferten Mengen an chirurgischen Standardnadeln an die Schwestergesellschaft. Die Zielgröße für das Jahr 2019 lag zwischen 75-80 Millionen Nadeln.

5. Gesamtaussage

Die angestrebte Zielgröße von 75-80 Millionen chirurgischer Standardnadeln für das Jahr 2019 wurde erreicht.

Insgesamt wurden über 76 Millionen chirurgischer Standardnadeln an die Schwestergesellschaft FSSB Chirurgische Nadeln GmbH geliefert.

III. Prognosebericht:

Im laufenden Jahr 2020 wurden bereits weitere Investitionen im Bereich Prozessentwicklung durchgeführt, insbesondere im Bereich Automation. Zudem werden weitere Rundtaktautomaten von der Schwestergesellschaft FSSB Chirurgische Nadeln GmbH erworben.

Die Auftragslage ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund der weltweiten Pandemie um ca. 10-15% gesunken, da sich die Auftragssituation einiger Kunden signifikant verschlechterte und somit Aufträge entweder storniert oder verschoben wurden. Zur Zeit gibt es keine Indizien für einen weitergehenden Auftragseinbruch. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass sich die Situation Anfang nächsten Jahres wieder stabilisieren wird.

Durch den Auftragsrückgang werden auch die Umsätze aus Nadelverkäufen mit Drittkunden gegenüber dem Vorjahr sinken. Insgesamt wird mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr im unteren zweistelligen Prozentbereich gerechnet.

Die Geschäftsführung rechnet für 2020 mit einem Liefervolumen an chirurgischen Standardnadeln an die FSSB Chirurgische Nadeln GmbH der leicht unter dem Niveau des Jahres 2019 liegt.

Die Kostenentwicklung ist weiterhin abhängig von Rohstoffpreisen und Personalkosten. Nach derzeitiger Einschätzung werden die Rohstoffpreise ähnlich denen des Geschäftsjahres 2019 sein, in einigen Bereichen ist mit leichten Kostensteigerungen zu rechnen. Hinsichtlich der Personalkosten wurden trotz der weltweiten Pandemie geplante Lohnerhöhungen für den April 2020 vorgenommen.

Hinsichtlich des Gewinns vor Steuern wird für 2020 mit einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr gerechnet.

IV. Risikobericht:

Die BSF GmbH trägt der Komplexität von Chancen- und Risikobewertung durch systematische Planungs- und Controlling-Systeme sowie regelmäßige Überprüfung der Unternehmensrisiken Rechnung. Abweichungen von den Plandaten werden durch ein ausführliches monatliches Berichtswesen, bei Vertriebsdaten und im Finanzbereich auch mit kürzeren Fristen festgestellt. Bei negativen Abweichungen werden auch unterjährig Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen.

Ein akutes Risiko stellt die weltweite Corona Pandemie dar. Wie bereits im Prognosebericht erwähnt, ist davon auch die Auftragslage der BSF GmbH negativ beeinflusst worden. Der weitere Verlauf der Auftragssituation hängt stark von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab.

V. Chancenbericht:

Die BSF GmbH geht davon aus, auch in der Zukunft weiter als Lohnfertiger für Ihre Schwestergesellschaft FSSB Chirurgische Nadeln GmbH chirurgische Standardnadeln herzustellen, um die angestrebten globalen Wachstumsziele des Mutterkonzerns zu erfüllen.

Zusätzlich zu den genannten Risiken sind auf Basis der derzeit bekannten Informationen keine weiteren Risiken zu erkennen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft schwerwiegend belasten oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

 

Pößneck, den 10.9.2020

BSF GmbH

gez. Daniel Joseph Sutherby, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 5.845.961,95 3.192.204,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.924,00 6.373,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 2.924,00 6.373,00
II. Sachanlagen 5.843.037,95 3.185.831,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 156.624,00 31.676,00
2. technische Anlagen und Maschinen 5.119.087,00 2.950.400,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 118.055,00 84.105,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 449.271,95 119.650,00
B. Umlaufvermögen 4.958.951,78 7.348.713,31
I. Vorräte 1.960.086,00 2.991.149,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.533.620,21 3.663.947,74
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.431.345,93 3.192.406,15
2. sonstige Vermögensgegenstände 102.274,28 471.541,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 465.245,57 693.616,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 487,00 690,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.805.400,73 10.541.608,06

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 4.094.083,67 4.094.083,67
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Bilanzgewinn 4.068.883,67 4.068.883,67
B. Rückstellungen 220.800,00 166.000,00
C. Verbindlichkeiten 6.490.517,06 6.281.524,39
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.350.231,61 6.166.351,32
2. sonstige Verbindlichkeiten 140.285,45 115.173,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.805.400,73 10.541.608,06

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 7.639.384,04 7.211.086,49
2. Personalaufwand 4.612.657,67 4.823.810,69
a) Löhne und Gehälter 3.846.589,60 4.076.948,71
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 766.068,07 746.861,98
davon für Altersversorgung 300,00 1.100,00
3. Abschreibungen 1.188.849,56 627.715,27
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.188.849,56 627.715,27
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.448.264,02 1.368.555,12
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 82.539,86 22.547,01
davon aus verbundenen Unternehmen 82.539,86 22.547,01
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 87.236,81 72.866,56
davon an verbundene Unternehmen 87.236,81 72.866,56
7. Ergebnis nach Steuern 384.915,84 340.685,86
8. sonstige Steuern -8.438,41 18.553,08
9. auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 393.354,25 322.132,78
10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 7381 Pößneck und wird beim Amtsgericht Jena unter HRB 209196 geführt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des GmbH - Gesetzes aufgestellt. Ausweis und Bewertung erfolgen entsprechend den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die gegenüber dem Vorjahresabschluss unverändert angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

Anlagevermögen

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Zugänge des Geschäftsjahres 2019 werden generell linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauerschätzungen orientieren sich dabei grundsätzlich an den in den steuerlichen AfA - Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, da diese den Nutzenverbrauch bzw. den Wertverzehr unserer Anlagen im Allgemeinen zutreffend abbilden.

Die Herstellungskosten sind zum handelsrechtlichen Mindestansatz unter Einbeziehung aller aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.

Soweit Anzahlungen auf Sachanlagen geleistet werden, sind diese zu Anschaffungskosten bilanziert.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten grundsätzlich auf der Basis der zuletzt angefallenen Anschaffungspreise, sofern dem nicht das Niederstwertprinzip entgegenstand.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind entsprechend § 255 Abs. 2 HGB mit den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden in angemessener Höhe, Pauschalwertberichtigungen mit 1 % auf den nicht einzelwertberichtigten Netto - Forderungsbestand gebildet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind im Geschäftsjahr 2019 auszuweisen. Hierbei sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellten.

Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In den Bewertungsansatz wurden unter Berücksichtigung des Bilanzansatzes nur die Aufwendungen und Erträge einbezogen, die im künftigen Geschäftsjahr anfallen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält Valutaforderungen und -verbindlichkeiten. Diese sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Posten sind grundsätzlich zum Wechselkurs per Entstehungstag bewertet worden.

Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor.

C. Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2019 im Einzelnen wie folgt entwickelt:

historische Anschaffungs- und Herstellkosten
Stand 01.01.2019
Zugänge 2019
Abgänge 2019
Umbuchungen 2019
Stand 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
'entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 15.647,00 0,00 0,00 0,00 15.647,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 35.153,16 128.906,95 0,00 0,00 164.060,11
2. technische Anlagen und Maschinen 11.839.127,38 3.073.701,59 46.914,60 241.260,00 15.107.174,37
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 183.886,57 69.117,02 20.437,06 0,00 232.566,53
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 119.650,00 570.881,95 0,00 -241.260,00 449.271,95
12.177.817,11 3.842.607,51 67.351,66 0,00 15.953.072,96
12.193.464,11 3.842.607,51 67.351,66 0,00 15.968.719,96
Abschreibungen
kumulierte Abschreibungen 01.01.2019
Zugänge 2019
Abgänge 2019
kumulierte Abschreibungen 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
'entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 9.274,00 3.449,00 0,00 12.723,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 3.477,16 3.958,95 0,00 7.436,11
2. technische Anlagen und Maschinen 8.888.727,38 1.146.274,59 46.914,60 9.988.087,37
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 99.781,57 35.167,02 20.437,06 114.511,53
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
8.991.986,11 1.185.400,56 67.351,66 10.110.035,01
9.001.260,11 1.188.849,56 67.351,66 10.122.758,01
Buchwerte
Buchwerte 31.12.2019
Buchwerte 31.12.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
'entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 2.924,00 6.373,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 156.624,00 31.676,00
2. technische Anlagen und Maschinen 5.119.087,00 2.950.400,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 118.055,00 84.105,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 449.271,95 119.650,00
5.843.037,95 3.185.831,00
5.845.961,95 3.192.204,00

Von den Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Forderungen in Höhe von € 2.368.389,53 (i. V. T€ 2.950,9) sind Forderungen gegen Gesellschafter.

Das eingezahlte Gezeichnete Kapital blieb im Berichtsjahr 2019 unverändert.

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen solche für Personalaufwendungen in Höhe von € 38.100,00 (i.V. T€ 12,3), für Gewährleistungen mit € 55.600,00 (i.V. T€ 45,0), für Zwecke der Schwerbehindertenabgabe in Höhe von € 20.500,00 (i. V. T€ 20,4), für die Berufsgenossenschaft in Höhe von € 28.600,00 (i. V. T€ 28,0) sowie für externe Kosten des Jahresabschlusses mit € 45.500,00 (i.V. T€ 23,3) enthalten.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter enthalten (i.V. T€ 341,6).

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremden Erträge in Höhe von € 21.859,98 (i.V. T€ 1,1). Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 17.919,63 (i.V. T€ 35,4) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine periodenfremden Aufwendungen. Des Weiteren sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 12.143,67 (i.V. T€ 14,2) erfasst.

Weitergehende Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu machen.

E. Sonstige Angaben

S onstige finanzielle Verpflichtungen die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von insgesamt € 371.565,30.

Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.

Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden durchschnittlich beschäftigt:

2019 2018
Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit 4,50 5,00
Angestellte Vollzeit 136,50 132,75
141,00 137,75

Über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres gibt es nichts zu berichten.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung der BSF GmbH lassen sich derzeit nur mit einem hohen Maß an Unsicherheit abschätzen.

Erste überschlägige Risikobewertungen der möglichen Auswirkungen auf den prognostizierten Umsatz und das Ergebnis nach Steuern wurden im Prognosebericht des Lageberichts dargestellt.

Eine Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist unter Anwendung von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB unterblieben.

Zum Geschäftsführer im Berichtsjahr 2019 war bestellt:

Daniel Joseph Sutherby, Geschäftsführer

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss

der Persalls Limited, United Kingdom als kleinster Konsolidierungskreis und

der SSC Holdco Limited, Cayman als größter Konsolidierungskreis einbezogen.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung:

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 393.354,25 (i. V. T€ 322,1) wird im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Gesellschafterin Surgical Specialties Germany GmbH, Jestetten, abgeführt.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den verbleibenden Gewinnvortrag auf Rechnung des neuen Geschäftsjahres vorzutragen.

Der Gewinnvortrag entwickelt sich demnach wie folgt:

Gewinnvortrag per 01.01.2019 4.068.883,67
Jahresüberschuss 2019 0,00
Gewinnvortrag per 31.12.2019 4.068.883,67

 

Pößneck, den 10.09.2020

BSF GmbH

gez. Daniel Joseph Sutherby, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2020 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BSF GmbH, Pößneck

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BSF GmbH, Pößneck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BSF GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

•gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

•beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

•beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

•beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

•führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 11. September 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kai Mauden, Wirtschaftsprüfer

ppa. Kerstin Riewe, Wirtschaftsprüferin

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