Mainfranken
Security GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.861,00 |
38.818,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.218,00 |
9.598,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.643,00 |
29.220,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
178.726,40 |
308.840,20 |
| I.
Vorräte |
49.960,00 |
64.945,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.031,82 |
243.405,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
64.499,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.734,58 |
489,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.595,93 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
69.670,74 |
150.083,59 |
| Aktiva |
326.258,14 |
500.337,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
176.083,59 |
177.563,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
80.412,85 |
1.479,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
69.670,74 |
150.083,59 |
| B.
Rückstellungen |
114.155,00 |
139.107,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212.103,14 |
361.230,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
154.724,41 |
361.230,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
57.378,73 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
580,71 |
|
| Summe
Passiva |
326.258,14 |
500.337,72 |
Anhang
Mainfranken Security GmbH, Sicherheitsdienste aller
Art
Schweinfurt
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: Mainfranken Security GmbH
Sicherheitsdienste aller Art
Firmensitz: Schweinfurt
Registergericht: Handelsregister Schweinfurt
Register-Nr.: HR B 3413
Der Jahresabschluss der Mainfranken Security GmbH ist
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen
Fassung und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer "kleinen
Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB
auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz ist die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1
Satz 2 HGB zugrunde gelegt.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen
Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung
der handelsrechtlichen Vorschriften.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit einem Erinnerungswert von EUR 2,00
fortgeführt. Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche
Nutzungsdauer entspricht der branchenüblichen
Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen. Die
Abschreibungen werden grundsätzlich linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend den
ertragsteuerlichen Regelungen bewertet.
Die unter den
Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den
zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge
Niederstwertprinzip ist beachtet.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden mit
den Material- und Lohneinzelkosten zuzüglich
angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen werden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
besteht kein Wertberichtigungsbedarf.
Der
Kassenbestand wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
der Höhe nach mit den nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt.
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag wird unter dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
nicht vorgenommen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich
vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Der Bilanzverlust beträgt zum 31.12.2023
insgesamt EUR 95.670,74.
Pensionsrückstellung
Die Bildung der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Basis
finanzmathematischer Berechnungen der
Versicherungsgesellschaft.
Bei der Ermittlung der Rückstellung sind
folgende Berechnungsparameter angesetzt:
Rechnungszins 1,82 %
Gehaltstrend 0,00 %
Rechnungstrend 0,00 %
Rechnungszins zur Ermittlung des
Unterschiedsbetrages 1,74 %
Biometrische Annahmen Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf EUR 154.724,41 (im
Vorjahr EUR 361.230,72). Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren werden mit EUR 57.378,73
(im Vorjahr EUR 0,00) ausgewiesen.
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a HGB)
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus:
Bezeichnung
|
EUR
|
Mietverträgen
(Fahrzeuge, Büroausstattung)
|
|
- Jahreswert -
|
13.000,00
|
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285
Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr werden 34 Arbeitnehmer
durchschnittlich beschäftigt.
Mitglieder der Geschäftsführung (§
285 Nr. 9 HGB)
Zum Geschäftsführer ist bis 11.03.2023 Herr
Dieter Hatzmann, Kaufmann, bestellt. Der gegenwärtige
Geschäftsführer ist Herr Nicolai Hatzmann.
Von der Anwendung der Schutzklausel des § 286
Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge (§ 285 Nr. 28 HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von EUR 729,00
gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus dem
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen
10 Jahren und dem Ansatz aus den vergangen
7 Jahren.
V. Vorschlag für die Verwendung des
Ergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss mit dem bestehenden Verlustvortrag zu
verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen
VI. Unterschrift gem. § 245 HGB
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form am
11.03.2025 von der Gesellschafterin festgestellt.
Schweinfurt, den
11.03.2025
gez.
Nicolai Hatzmann, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025
festgestellt.
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