Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 731736
Eingetragen
22.10.2018
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxiunternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Athanasios Mylonas
seit 22.10.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Sonja Mylonas
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sonja Mylonas
Einsteinstr. 14/2, 75417 Mühlacker
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Taxi 2400 GmbH

Mühlacker

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 343.631,00 218.982,81
B. Umlaufvermögen 408.269,23 320.287,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.638,00 4.651,00
Summe Aktiva 757.538,23 543.921,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 213.631,04 99.104,13
B. Rückstellungen 40.832,12 34.270,12
C. Verbindlichkeiten 503.075,07 410.547,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 91.547,66 114.069,97
Summe Passiva 757.538,23 543.921,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Taxi 2400 GmbH hat ihren Sitz in Mühlacker und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB 731736).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG§7Abs.1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden gem. EStG§6Abs.2 sofort als Aufwand abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

4. Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen nicht.

II. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Zum Eigenkapital sind keine Angaben zu machen.

Sonderposten mit Rücklagenanteil sind in der Bilanz nicht ausgewiesen.

III. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen in Höhe von EUR18.636,18.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§285Nr.1aHGB) bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

C. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Mylonas Athanasios Geschäftsführer Einzelvertretung

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

D. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wird in der vorliegenden Fassung gem. § 245 HGB unterzeichnet.

 

Mühlacker, den 05. Februar 2025 (Athanasios Mylonas) Geschäftsführer

E. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 wurde durch Gesellschafterbeschluss vom
05. Februar 2025 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2025.

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