Cambia 3 Grundstücks GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Merenov Limited | 50.00% |
VRB Vorratsgesellschaften GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STUFAB Grundstücks GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die STUFAB Grundstücks GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nr. HRB 165615 B eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 288 Abs.1, 274a und 276 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. II. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unter den unfertigen Leistungen werden sämtliche umlegbaren Betriebskosten ausgewiesen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Auf Leerstände und eigengenutzte Räume entfallende Betriebskosten werden nicht erfasst. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht eindringliche Forderungen werden ausgebucht. Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwendungen bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Latente Steuern werden auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern sich diese in den Folgejahren voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden berücksichtigt, sofern eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar und wahrscheinlich ist. Latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Wertansätze eine Steuerbelastung, werden passive latente Steuern ausgewiesen. Im Fall einer sich ergebenden Steuerentlastung wird das Wahlrecht zum Ansatz des Aktivüberhangs gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht in Anspruch genommen. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie der relevanten Gewerbesteuersätze. III. Erläuterungen zur Bilanz Der Rückgang des Anlagevermögens (TEUR 322, i.Vj. TEUR 7.318) in Höhe von TEUR 6.996 ist auf den Verkauf des Gewerbeobjekts Stuttgart zum 30.11.2021 in sowie dem Ankauf des Wohnobjekts Osterburg im Jahr 2021 zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 18.007 (i. Vj. TEUR 1.013) betreffen Darlehen und haben in Höhe von TEUR 13.884 (i. Vj. TEUR 1.013) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegen keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr vor. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen i. H. v. TEUR 2.656 (i. Vj. TEUR 11.012) Darlehensverbindlichkeiten größer fünf Jahre. IV. Sonstige Angaben Die Geschäftsführer sind/waren:
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss 2021 der Aroundtown S.A., Luxemburg, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis).
Berlin, 15. Dezember 2022 Etai Erlich, Geschäftsführer Die Gesellschafterin hat den Jahresabschluss am 20. Dezember 2022 festgestellt. |
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