Auto-Bachem
Fahrdienste GmbH
Salzkotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.988.298,00 |
5.187.749,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.983.498,00 |
5.184.549,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.800,00 |
3.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.686,99 |
627.794,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.479,43 |
188.904,50 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
52.207,56 |
438.889,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.758,23 |
5.410,23 |
| D.
Aktive latente Steuern |
304.023,00 |
261.257,00 |
| Summe
Aktivseite |
5.454.766,22 |
6.082.210,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.186.110,82 |
1.020.533,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
900.000,00 |
900.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
261.110,82 |
95.533,71 |
| B.
Rückstellungen |
18.728,19 |
11.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.249.927,21 |
5.050.176,60 |
| Summe
Passivseite |
5.454.766,22 |
6.082.210,31 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Auto-Bachem Fahrdienste GmbH hat ihren Sitz in
Salzkotten. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13690
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB sowie
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
(§ 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig nach der linearen
Methode. Die Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung beträgt 2 bis
5 Jahre.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei
dauerhafter Wertminderung mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbetragen.
Beträge in
Fremdwährung sind nicht enthalten.
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEuro 75 (Vorjahr:
TEuro 142).
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
TEuro 2.673 (Vorjahr: TEuro 2.701) eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr, TEuro 1.577 (Vorjahr: TEuro 2.349) eine
Restlaufzeit von über 1 Jahr sowie TEuro 0 eine
Restlaufzeit von über 5 Jahren. Verbindlichkeiten in
Höhe von TEuro 2.566 sind durch
Sicherungsübereignung gesichert. Die Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEuro 600 (Vorjahr: TEuro 600).
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren keine
Arbeitnehmer i.S.d. § 267 Abs. 5 HGB
beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
Investitionen betragen zum 31. Dezember 2023 TEuro 1.361.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Salzkotten, 13. März
2025
gez.
Andreas Bachem
gez.
Patrick Bachem, Aufstellungserleichterungen im Sinne der
§§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Anspruch
genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
erfolgt in der gemäß § 326 HGB
verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025
festgestellt.
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