Mais-Glandien GmbH
Lünebacher Straße 11, 54597 Pronsfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Glandien seit 3.2.2025 | Geschäftsführer |
Markus Glandien seit 3.2.2025 | Geschäftsführer |
Harald Otto Glandien seit 2.2.2006 | Geschäftsführer |
Rainer Johannes Glandien seit 2.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mais-Glandien GmbHPronsfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Entwicklung der Gesamtwirtschaft Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Berichtsjahr besser als zu Jahresbeginn erwartet und wuchs mit 2,7% zwar etwas langsamer als im Vorjahr (3%), jedoch nur leicht unter dem langfristigen Trend. Die wachstumsdämpfenden Effekte einer markanten und synchronen Straffung der Geldpolitik vieler Notenbanken wurden dabei durch positive Impulse vonseiten der Fiskalpolitik und niedrigere Energie- und Rohstoffpreise abgemildert. Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen und teils auch innerhalb der einzelnen Regionen. Die unerwartete Widerstandskraft der US-Wirtschaft in Anbetracht der massiven geldpolitischen Straffung war der Hauptgrund für diese positive Entwicklung, aber auch einige große Schwellenländer wie Indien oder Brasilien konnten die Erwartungen übertreffen. Dagegen zeigten sich die Volkswirtschaften Europas und Chinas eher schwach. In diesem Umfeld verlangsamte sich auch der Welthandel und schrumpfte im Vergleich zum Vorjahr um rund 2%. In der Eurozone entwickelte sich die Wirtschaft deutlich verhaltener, obwohl die enormen Belastungen durch hohe Energiepreise gegenüber dem Vorjahr spürbar nachließen. Trotzdem blieb der Industriesektor massiv unter Druck und schrumpfte im Gesamtjahr deutlich. Der private Konsum stagnierte über weite Strecken angesichts weiterhin hoher, wenn auch rückläufiger Inflationsraten und steigender Zinsen. Die Inflation in der Eurozone lag im Jahresdurchschnitt mit 5,4% nach wie vor deutlich über dem Notenbankziel von rund 2%, sodass auch die Europäische Zentralbank an ihrem Kurs der geldpolitischen Straffung festhielt; der Leitzins stieg im Jahresverlauf um weitere 200 Basispunkte auf 4,5%. Nachdem die Wirtschaft der Eurozone im ersten Halbjahr, auch dank Aufholeffekten nach der Pandemie und nachlassender Lieferkettenstörungen, noch ein kleines Wachstum verzeichnen konnte, ging die Wirtschaftsleistung in der zweiten Jahreshälfte wieder leicht zurück. Im Gesamtjahr ergab sich damit lediglich ein Plus von 0,5%. In Deutschland dauerte die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation und die Materialengpässe gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. Aufgrund der Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). 2 Aktuelle Lage der Automobilmärkte Im Geschäftsjahr 2023 lag das weltweite Pkw-Marktvolumen mit 75,7 Mio. Fahrzeugen deutlich über dem des Vorjahres mit 69,6 Mio. Fahrzeugen. Dieser weltweite Anstieg wurde von einer breiten regionalen Basis getragen. Der europäische Markt erholte sich spürbar und verzeichnete im Vergleich zum geringen Vorjahresvolumen ein deutliches Wachstum von 14%. Der US-amerikanische Markt für Pkw und als leichte Nutzfahrzeuge zugelassene SUVs sowie Vans lag mit einem Anstieg von 12% ebenfalls deutlich über dem Vorjahresniveau. Ein leichter Zuwachs von rund 6% war im chinesischen Markt zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2023 lag die Zahl der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland mit 2,8 Mio. Einheiten (+5,5%) signifikant über dem Niveau des Vorjahres. Vor allem die Zahl der gewerblichen Neuzulassungen legte kräftig zu, während etwas weniger private Autos neu zugelassen wurden als 2022. Der Anteil der gewerblichen Neuzulassungen lag bei 67%. Mehr als ein Drittel aller Neuwagen hatten 2023 einen Benzinmotor, der Anteil war damit sogar etwas höher als noch 2022. Der Diesel-Anteil schrumpfte dagegen leicht auf 17 %. Hybrid-Modelle hatten einen Marktanteil von 29,5%, reine Elektroautos kamen auf 18,4% - ein Plus von 11% im Vergleich zu 2022. Dabei sind im Dezember trotz des abrupten Förderstopps für reine Elektroautos deutlich mehr solcher Fahrzeuge neu zugelassen worden als einen Monat zuvor. Im letzten Monat des Jahres 2023 kamen rund 54.700 neue Elektroautos auf die Straßen, im November waren es noch 45.000 E-Autos. Nach den Angaben des VDA wird sich das abrupte Ende des Umweltbonus am 17.12.2023 vor allem 2024 auswirken. 3 Ertragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich das Rohergebnis auf 9,8 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung gestiegener Personalkosten und sonstiger betrieblicher Aufwendungen beträgt das Ergebnis vor Steuern 4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €). Der Jahresüberschuss reduzierte sich leicht auf 2,8 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €). 4 Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft Die Finanzlage ist weiterhin sehr erfreulich. Die Bilanzsumme liegt bei 15,4 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €). Die Eigenkapitalquote beträgt 61,4 % (Vorjahr: 60,9 %). Insgesamt ist die Vermögens- und Finanzlage geordnet, solide und eine gute Grundlage für eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung. 5 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, Ausblick Die Gesellschaft steht im Risiko der allgemeinen Marktentwicklung. Ziel bleibt es, unseren Kunden, als VW- und Audi-Partner attraktive und innovative Modelle anzubieten und verbunden mit einer hohen Kundenzufriedenheit weitere Geschäftschancen zu generieren. Zukünftig abzuwarten bleiben zahlreiche Entwicklungen in der Branche und deren Auswirkungen auf das bisherige Geschäftsmodell. Als Stichworte können hier u.a. die Themen E-Mobilität und autonomes Fahren sowie die durch die Hersteller angestrebten Veränderungen im Bereich der Händler- und Vertriebsnetze genannt werden. Bei "normalem" Geschäftsverlauf geht die Geschäftsführung von einer positiven Entwicklung der Gesellschaft in 2024 aus. Ernsthafte Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht ersichtlich. Die derzeit schwache wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten bleiben ebenso abzuwarten wie evtl. steuerliche oder fiskalpolitische Maßnahmen seitens der Bundesregierung. Weitere Risiken, die über das allgemeine wirtschaftliche Risiko einer unternehmerischen Betätigung hinausgehen, sind für uns nicht erkennbar. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata werden gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Posten "Geschäfts- und Vorführwagen", "Genossenschaftsanteile", sowie "In Arbeit befindliche Aufträge" erweitert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die allgemeinen Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der Netto-Forderungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital sind zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Aufwendungen des Folgejahres. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen TEUR 1.478. Die gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB verrechneten Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Zeitwert bewertet und beliefen sich auf TEUR 1.412. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem "Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2023"zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 12). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre auf der Grundlage des erwarteten Wertverzehrs festgelegt. 4. Ausschüttungssperre Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
5. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 23. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Posten:
7. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Saldo der verrechneten Aufwendungen und Erträge von TEUR 78 wird in GV-Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. 8. Verbindlichkeiten Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 268c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nach ihrer Laufzeit wie folgt zu gliedern:
IV. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen in Höhe von T€ 347 p.a. und aus Rücknahmeverpflichtungen von Leasingverträgen in Höhe von T€ 17.941 (2024-2029). 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
4. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Angabe der Organbezüge wurde im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. 6. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.227.739,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Pronsfeld, 19.09.2024 gez. Rainer Glandien, Geschäftsführer gez. Harald Glandien, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAnlagengitter für das Geschäftsjahr 2023
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Mais-Glandien GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mais-Glandien GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mais-Glandien GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 28.10.2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Klaus Weber, Wirtschaftsprüfer Maik Schmieder, Wirtschaftsprüfer |
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