Cortec Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Bachert seit 24.7.2025 | Prokura |
Torsten Schmitt seit 22.3.2013 | Geschäftsführer |
Andreas Zopf seit 1.11.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Iron Force Industrial Co. Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cortec GmbHWald-MichelbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Grundlagen1. Geschäftsmodell Die Cortec GmbH mit Sitz und Produktion in Wald-Michelbach (im folgenden Cortec) ist Teil der Iron Force Group mit Hauptsitz in Taipeh, Taiwan. Das Herstellungsprogramm umfasst Metall- und Kunststoff- und Biowerkstoffkleiderbügel sowie die Veredelung von Holzkleiderbügeln. Außerdem werden Teile für die Ladenausstattung, wie Verkaufsständer, Lochwandhaken und Schaufensterfiguren vertrieben. 2. Forschung und Entwicklung Aufgrund der verstärkten Marktnachfrage nach nachhaltigen Materialien evaluiert Cortec weiterhin Werkstoffe, die als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Materialien dienen. Dazu werden fortlaufend innovative Materialien bei Cortec auf ihre Einsatzmöglichkeit getestet und verbessert. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage ist von der weltweiten Inflation geprägt welche in Summe zu einem rückläufigen Konsum im Einzelhandel geführt hat. Hauptabsatzmarkt der Cortec GmbH ist die Europäische Union. In Deutschland ist Cortec Anbieter im Bereich Ausstattungs-Kleiderbügel. Kleiderbügel sind der wesentliche Umsatzträger und haben maßgeblichen Einfluss auf die Ertragskraft des Unternehmens. Der Vertrieb konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit den großen Unternehmen der Bekleidungsbranche. Daneben wird aber auch eine große Anzahl kleiner Unternehmen beliefert. Hauptbeschaffungsmarkt für Handelsware ist China. Kleiderbügel werden zum größten Teil auf Basis des US-Dollars bei verschiedenen Produzenten in China zugekauft. Allerdings hat der Anteil europäischer Ware aufgrund höherer Qualitätsanforderungen und Flexibilität in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Es ist eine deutliche Verschiebung zu europäischer Produktion zu beobachten, die durch die Covid-19 Krise noch verstärkt wurde. Ein großer Teil der Kleiderbügel wird bei Cortec noch mit Spezial-Lackierungen, Werbedrucken und Applikationen von Metallteilen veredelt. Displays und Mittelraummöbel liefert fast ausschließlich die Schwesterfirma Iron Force in Taipeh. Berechnungen erfolgen in Euro, weshalb in diesem Bereich kein Währungsrisiko besteht. 2. Geschäftsverlauf Das Kerngeschäft Fashion Kleiderbügel hat sich nach der überstandenen, weltweiten Covid-19 Pandemie und der damit einhergehenden Aufhebung von Beschränkungen für den Einzelhandel, positiv entwickelt. Dies betrifft ausnahmslos alle Kundengruppen. 3. Lage Die Auftragslage hat sich im Jahr 2023 weiter verbessert, was hauptsächlich dem Ende der Pandemie-Restriktionen zuzuschreiben ist. Bestandskunden haben teilweise ihre Investitionen wieder erhöht und es konnten ebenfalls Neukunden gewonnen werden. Die Lage der Gesellschaft wird als wirtschaftlich stabil eingestuft. a. Ertragslage In Summe stieg das Rohergebnis von T€ 3.611 auf T€ 3.960. Der Personalaufwand hat sich durch eine leicht erhöhte Mitarbeiterzahl sowie höhere Bonusaufwendungen um ca. 8% zum Vorjahr erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für Personalgestellung und Vertrieb auf T€ 1.072 gestiegen. Der Jahresüberschuss erhöhte sich von T€ 376 auf T€ 477. Diese positive Entwicklung bei Umsatzerlösen, Rohergebnis und Jahresüberschuss ist im Kern dem Ende der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden Restriktionen für den textilen Einzelhandel geschuldet. Die Investitionsbereitschaft unserer Kunden hat sich dadurch erhöht. b. Finanzlage Die Finanzen des Unternehmens stehen auf einer soliden Grundlage. Geschäftsbetrieb und Investitionen werden ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert. Der operative Cash Flow, der Jahresüberschuss zzgl. Abschreibungen, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von T€ 607 auf T€ 655. Die Eigenkapitalquote beträgt 92% (Vorjahr 94%) der Bilanzsumme. Die Investitionen in Höhe von rund T€ 180 im Berichtsjahr flossen im Wesentlichen in den Ausbau der Spritzgussfertigung. c. Vermögenslage Die Vermögenslage des Unternehmens hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert. Die Bilanzsumme beläuft sich im Geschäftsjahr auf T€ 10.623 (Vorjahr T€ 9.928). Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 3.603 (Vorjahr T€ 3.910) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von rund T€ 372 (Vorjahr T€ 291) gegenüber. Der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist in der teilweisen Rückzahlung der gewährten Kreditlinie gegenüber der Cortec Kunststofftechnik GmbH & Co. KG begründet. Die Vorräte sind im Wesentlichen aufgrund erhöhter Kundennachfrage auf T€ 2.215 (Vorjahr T€ 2.776) gesunken. Auf der Passivseite ist im Wesentlichen das Eigenkapital aufgrund des Jahresüberschusses auf T€ 9.762 (Vorjahr T€ 9.284) gestiegen. Neben der notwendigen Vorratshaltung wurde der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG eine Kreditlinie gewährt. Die Forderungen betrachten wir als werthaltig, da eine Werthaltigkeitsgarantie unserer Muttergesellschaft vorliegt. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Darstellung der Leistungsindikatoren erfolgt in den Unterabschnitten über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens. Als steuerungsrelevant gelten hierbei Jahresüberschuss und operativer Cash Flow. Die getroffene Prognose zur Entwicklung des operativen Cash Flow für das Geschäftsjahr 2023 war zutreffend. Die Prognose bezüglich des Jahresüberschusses wurde aufgrund einer deutlich höheren Rohergebnismarge übertroffen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht Im Einzelhandel in Deutschland wird für das Jahr 2024 mit einer leichten Steigerung der Kundennachfrage gerechnet. Durch die geplante Sortimentsanpassung, langfristige Kundenprojekte und Marktpositionierung erwarten wir im kommenden Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss und operativen Cash Flow auf Niveau des aktuellen Geschäftsjahres. 2. Risikobericht Die von der Geschäftsführung gesehenen Risiken der nächsten Jahre werden im Folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft beschrieben. Risiken für unser Geschäft sehen wir im schnellen Anstieg des Online-Handels mit Bekleidung und dem damit verbundenen Rückgang des stationären Einzelhandels. Dies führt zu einer geringeren Nachfrage an Kleiderbügeln, Konfektionsständern und Schaufensterpuppen. Im Bekleidungseinzelhandel verändert sich die Situation weg von einem Expansions- hin zu einem Verdrängungswettbewerb. Daraus folgen zeitlich verlängerte Investitionszyklen und eine etwaig verringerte Nachfrage nach den Produkten von Cortec. Ein sich intensivierender Wettbewerb mit Konkurrenten reduziert die zu erzielenden Verkaufspreise. Die anhaltend hohen Inflationsraten und die steigenden Zinsen am Kapitalmarkt können sich negativ auf den Konsum auswirken. Der Zukauf in US Dollar birgt ein Währungsrisiko. Daher wird der Wechselkurs zwischen EUR und USD genau beobachtet. Durch verstärkte Eigenproduktion und Zukauf in Europa kann das Währungsrisiko gemindert werden. Kurz- und mittelfristig werden keine bestandsgefährdenden Risiken für unsere Gesellschaft gesehen. Die genannten Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Einzig die eventuelle gesamtwirtschaftliche Abkühlung stellt ein neues Risiko für den textilen Einzelhandel dar. Die Risiken werden in ihrer Gesamtheit als herausfordernd angesehen. 3. Chancenbericht Die von der Geschäftsführung gesehenen Chancen der nächsten Jahre werden im Folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft beschrieben. Innovative neue Produkte im Kernsortiment nachhaltige Kleiderbügel stoßen weiterhin auf reges Interesse bei Kunden. Die Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG ergänzt das Sortiment der Cortec GmbH insbesondere um Logistik-Kleiderbügel, so dass man einen wesentlich breiteren Kundenkreis anspricht und integrierte Lösungen anbieten kann. Vom allgemeinen Trend zu nachhaltigem Ladenbau profitieren die umweltfreundlichen Produktschienen von Cortec. Die Corona-Krise hat die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten erhöht. Dadurch steigt die Bedeutung nachhaltiger Sortimente für langfristige Erfolge, weshalb sich Cortec als gut gerüstet sieht. Insgesamt ist festzustellen, dass Cortec sich intensiv mit den veränderten Rahmenbedingungen des Absatzmarktes auseinandergesetzt hat und daraus die passenden Strategien abgeleitet hat, um weiterhin seine führende Rolle am Markt behaupten zu können. Die genannten Chancen werden als wesentlich erachtet, insbesondere die Corona Krise hat dazu geführt, dass nachhaltige Produkte in Zukunft noch größere Bedeutung gewinnen werden, Cortec hat bereits jetzt mit Spritzgießprodukten aus Biocomposites und recycelten Materialien Lösungen für dieses wichtige Thema.
Wald-Michelbach, den 26. April 2024 Torsten Schmitt, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben
Die Cortec GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 HGB und 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Gesellschaften teilweise in Anspruch. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Mutterunternehmen, das nach § 290 HGB grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes verpflichtet ist. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Befreiungsvorschriften des § 293 Abs. 1 HGB in Anspruch. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB unter Zusammenfassung der Posten "Umsatzerlöse" bis "Materialaufwand" zu einem Posten "Rohergebnis" (§ 276 HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden die entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 800,00. Diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen auf Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauern bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern bemessen sich wie folgt:
Bei gebraucht gekauften Anlagegütern und bei den Anlagegütern im Mehrschichtbetrieb wird eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer zugrunde gelegt. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB sowie die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Erläuterungen zu BilanzpostenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen € 50.000,00 (Vorjahr € 50.0000,00) setzen sich aus zwei Beteiligungen an den beiden Tochterunternehmen Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG und Cortec Verwaltungs GmbH mit einem Buchwert von jeweils € 25.000,00 (Vorjahr € 25.000,00) zusammen.
Flüssige Mittel Von den bestehenden Bankguthaben ist ein Festgeldkonto in Höhe von € 50.550,83 (Vorjahr € 35.550,83) zugunsten eines Avalkredites verpfändet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben folgende Fälligkeit:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG in Höhe von € 2.376.804,65 (Vorjahr € 2.744.548,79) und setzen sich aus € 94.552,27 (Vorjahr € 11.463,89) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, aus € 82.252,38 (Vorjahr € 82.252,38) aus Beteiligungserträgen aus 2018 sowie aus € 2.200.000,00 (Vorjahr € 2.650.000,00) aus Finanzverkehr zusammen. Für die Forderung aus Finanzverkehr besteht eine Werthaltigkeitsgarantie durch die Muttergesellschaft (Iron Force Ltd, Taiwan). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 750.000,00 (Vorjahr € 750.000,00). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungRohergebnis Das Rohergebnis beinhaltet Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 15.432,35 (Vorjahr € 16.736,16) und Erträge aus der Kostenumlage für das Management, IT sowie Personalkosten an verbundene Unternehmen in Höhe von € 140.838,29 (Vorjahr € 64.103,01). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 14.310,24 (Vorjahr € 48.636,78). V. Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Geschäftsführung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023:
Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält, wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Haftungsverhältnisse Zum Stichtag bestehen Haftungsverhältnisse i.H.v. € 1.676.800,00 (Vorjahr € 1.676.800,00). Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Bürgschaftserklärung i.H.v. € 1.250.000,00 für das Darlehen der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG bei der Sparkasse Starkenburg vergeben. Aus den Vorjahren bestehen noch weitere Bürgschaften in Höhe von € 426.800,00 gegenüber der Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH für Spritzguss-Maschinen der Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG. Die Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG besitzt zum 31.12.2023 Bestände an liquiden Mitteln in Höhe von € 467.352,20 sowie ein durch die Sparkasse deutlich über den Buchwert bewerteten Betriebsgelände. Durch diese Umstände wird eine Inanspruchnahme der Cortec GmbH als Bürge als unwahrscheinlich betrachtet. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Iron Force Industrial Co Ltd. Taipeh, Taiwan, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Iron Force Industrial Co Ltd. Taipeh, Taiwan, ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von € 9.011.615,60, der sich aus dem Jahresüberschuss von € 477.284,73 und dem Gewinnvortrag von € 8.534.330,87 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es bestehen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, über die gemäß § 285 Nr. 33 HGB zu berichten wäre.
Wald-Michelbach, den 26. April 2024 Cortec GmbH Torsten Schmitt Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Cortec GmbH, Wald-Michelbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Cortec GmbH, Wald-Michelbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cortec GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 26. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Matthias Böhm, Wirtschaftsprüfer ppa. Johann Horz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10. Juli 2024 festgestellt. |
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