CeBe-Hoch- und Tiefbau GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 503655
Eingetragen
19.8.1994
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Die industrielle Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten aller Art, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden, und die Übernahme von Teifbauprojekten, soweit dies handwerksrechtlich ohne Meisterbrief zulässig ist.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

CeBe-Hoch- und Tiefbau GmbH

Remchingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1

107

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

64.598

50.263

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

329.169

196.183

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34.033

68.177

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

427.802

314.730



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-111.620

-27.144

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-98.484

-84.476

B. Rückstellungen

103.102

93.890

C. Verbindlichkeiten

D. Rechnungsabgrenzungsposten

509.803

307.459

Summe Passiva

427.802

314.730

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Insofern hat die Gesellschaft beim Erstellen des Anhanges die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen
Der Jahresabschluss der CeBe-Hoch- und Tiefbau GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Einkommenssteuergesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Anlagevermögen wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.

 

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