Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 182884
Eingetragen
10.12.2009
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Betrieb eines Taxi-Unternehmens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silvia Reitzner
seit 10.12.2009
Prokura
Jennifer Reitzner
seit 10.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Reitzner
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reitzner
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Taxi Reitzner GmbH

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 94.450,00 117.316,00
I. Sachanlagen 94.450,00 117.316,00
B. Umlaufvermögen 3.136,55 6.224,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 5.455,84
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.136,55 768,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.387,26
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 29.722,92 113.470,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 127.309,47 238.398,54

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 138.470,53 162.844,72
III. Jahresüberschuss 83.747,61 24.374,19
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 29.722,92 113.470,53
B. Verbindlichkeiten 127.309,47 238.398,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 127.309,47 238.398,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 127.309,47 238.398,54

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden, soweit gegeben,  zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde, soweit erforderlich,  in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
25.000 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
127309 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
30010Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Jennifer Reitzner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2020 festgestellt.

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