Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 739044
Vorher
MEKA Dienstleistung GmbH
Eingetragen
10.2.2021
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Die Durchführung von medizinischen Tests und damit verbundenen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vincent Stephan
seit 22.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Vincent Stephan
Weinheim
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEKA Dienstleistung GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
5.1.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 230.646,43 25.000,00
davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.000,00
Aktiva 230.646,43 25.000,00

Passiva

31.12.2021
EUR
5.1.2021
EUR
A. Eigenkapital 19.651,11 25.000,00
B. Rückstellungen 156.961,46  
C. Verbindlichkeiten 54.033,86  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 54.033,86  
davon gegenüber Gesellschaftern 10.908,30  
Passiva 230.646,43 25.000,00

Anhang


Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Firma MEKA Dienstleistung GmbH hat ihren Sitz in Weinheim und ist im Handelsregister beim Amtsgericht  Mannheim unter der Registernummer 739044 eingetragen.

Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in Abwicklung noch in Liquidation.

Der Jahresabschluss der Firma MEKA Dienstleistung GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft hatte im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im Wesentlichen keine Veranlassung.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind.

Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse (§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.

Die außerordentliche Erträge und sonstige betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die Kriterien "typisches Leistungsangebot" und "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" entfallen.

Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern ausgewiesen.

Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus Managementleistungen.

Erträge aus Anlagenverkäufen, Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen, Erträge aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus Währungsgewinnen, Erträge aus Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Posten, welche vor BilRUG noch unter den außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet.

Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden "Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden insoweit nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR (netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert zwischen 250,01 EUR und  800,00 EUR (netto) wurden entweder sofort und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und 1.000,00 EUR (netto) wurden entweder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung über fünf Jahre abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.

Die Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
-  Ausleihungen zum Nennwert
-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte wurden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.

Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:   Karima Falkou
Meral Willmann

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen/Ausleihungen 0,00 EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 EUR
Darlehen 10.908,30 EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 EUR

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Weinheim, den 23. Oktober 2023

Karima Falkou

Meral Willmann

Geschäftsführer der MEKA Dienstleistung GmbH

Der Jahresabschluss der MEKA Dienstleistung GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am 23. Oktober 2023 festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2023 festgestellt.

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