MEKA
Dienstleistung GmbH
Weinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 05.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
5.1.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
230.646,43 |
25.000,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| Aktiva |
230.646,43 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
5.1.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.651,11 |
25.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
156.961,46 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
54.033,86 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
54.033,86 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
10.908,30 |
|
| Passiva |
230.646,43 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Firma MEKA Dienstleistung GmbH hat ihren Sitz in
Weinheim und ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim unter der Registernummer 739044 eingetragen.
Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in
Abwicklung noch in Liquidation.
Der Jahresabschluss der Firma MEKA Dienstleistung
GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hatte im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 15 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen
dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen
Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa
wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im
Wesentlichen keine Veranlassung.
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen
keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen
vergleichbar sind.
Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse
(§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies hat
Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die
Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.
Die außerordentliche Erträge und sonstige
betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die
typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von
Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer
Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur
Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die
Kriterien "typisches Leistungsangebot" und
"gewöhnliche Geschäftstätigkeit" entfallen.
Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG
Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder
Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von
Dienstleistungen nach Abzug von
Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie
sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern
ausgewiesen.
Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden
nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse
ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und
insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus
der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus
Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus
Managementleistungen.
Erträge aus Anlagenverkäufen,
Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen,
Erträge aus der Herabsetzung von
Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus
Währungsgewinnen, Erträge aus
Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Posten, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen.
In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von
Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der
Wesentlichkeit beachtet.
Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten
nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den
Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden
"Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" ausgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist
unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des
Vorjahres angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit
deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch
typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden insoweit nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist
aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250,00 EUR (netto) wurden im Jahre
des Zugangs entweder sofort und in voller Höhe
abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens von einem Wert zwischen 250,01 EUR
und 800,00 EUR (netto) wurden entweder sofort und in
voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die
gewöhnliche Nutzungsdauer oder im Rahmen der
Sammelpostenbewertung auf fünf Jahre verteilt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
zwischen einem Wert von 800,01 EUR und 1.000,00 EUR (netto)
wurden entweder auf die gewöhnliche Nutzungsdauer
verteilt oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung über
fünf Jahre abgeschrieben. Dabei wurde jeweils
unterstellt, dass die steuerrechtliche
Sammelpostenbewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter
mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung unter Beachtung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit im Einklang steht.
Die Finanzanlagen wurden - soweit vorhanden - wie
folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte wurden zu den durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Zu gesetzlichen Vertretung waren
befugt: Karima Falkou
Meral Willmann
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern
und Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber Geschäftsführern und
Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
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Forderungen/Ausleihungen |
0,00 EUR |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 EUR |
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Darlehen |
10.908,30 EUR |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 EUR |
Unterschrift der Geschäftsleitung
Weinheim, den 23. Oktober
2023
Karima
Falkou
Meral
Willmann
Geschäftsführer
der MEKA Dienstleistung GmbH
Der Jahresabschluss der MEKA Dienstleistung GmbH wurde
von der Gesellschafterversammlung am 23. Oktober 2023
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2023
festgestellt.
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