Friseursalon Färber GmbH
Mindelheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.943,50 |
17.475,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.943,50 |
17.475,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.615,65 |
31.615,20 |
| I.
Vorräte |
8.719,10 |
9.291,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92,40 |
247,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.804,15 |
22.076,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
556,34 |
474,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.115,49 |
49.564,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.463,89 |
39.358,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.963,89 |
11.858,72 |
| B.
Rückstellungen |
5.213,59 |
4.795,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.438,01 |
5.410,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.438,01 |
5.410,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.115,49 |
49.564,63 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Färber GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,--
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und nach § 6
Absatz 2 EStG abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
92,40 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Färber Marianne ausgeübter Beruf:
Geschäftsführerin
Unterschrift der Geschäftsleitung
Mindelheim,
09.08.2011
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Färber Marianne
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt.
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