Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 9841
Vorher
AdFis Adsorptive Filtersysteme GmbH
Eingetragen
6.8.2004
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen darausHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Produkt-Herstellung, der Vertrieb und der Handel von - Adsorptiven Filtersystemen aller Art - Aktivkohle, insbesondere Formaktivkohle - weitere Adsorbentien verschiedenster Art - Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Forschung und die Entwicklung von adsorptiven Filtersystemen, Aktivkohle-Produkten sowie weiterer Adsorbentien verschiedenster Art.

Historie

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Management

NameRolle
Paul Möhr
seit 2.7.2021
Prokura
Thomas Stifft
seit 20.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

AdFiS products GmbH

Teterow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

31.12.2018 31.12.2017
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.663,00 14
II. Sachanlagen 771.826,36 829
III. Finanzanlagen 25.000,00 25
  805.489,36 868
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Vorräte 1.442.789,16 1.483
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.774.463,95 1.241
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 740,20 1
  4.217.993,31 2.725
C. RECHNUNSGABGRENZUNGSPOSTEN 3.990,00 0
  5.027.472,67 3.593

Passiva

   
  31.12.2018 31.12.2017
  EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60
II. Gewinnvortrag 3.138.809,50 2.490
III. Jahresüberschuss 1.129.591,30 649
  4.328.400,80 3.199
B. RÜCKSTELLUNGEN 325.672,18 145
C. VERBINDLICHKEITEN 373.399,69 249
  5.027.472,67 3.593

AdFiS products GmbH
Teterow

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die AdFiS products GmbH hat ihren Sitz in Teterow. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HR B 9841 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Die nach § 265 Abs. 2 HGB angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Planmäßige Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode zeitanteilig vorgenommen.

Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ergeben sich wie folgt:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre
Bauten 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 13 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13 Jahre

Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen (Sofortabschreibungsmethode).

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu einzeln festgestellten Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse werden zu Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Die Berücksichtigung der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten erfolgt in Form eines Zuschlagsatzes zu den jeweiligen Einzelkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalbetrag bewertet.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

3. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr beinhalten ausschließlich solche aus sonstigen Vermögensgegenständen.

Am Bilanzstichtag sind zu den ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende Vermerke anzugeben:

Restlaufzeit
Verbindlichkeiten 31.12.2018 bis zu einem Jahr von mehr als einem Jahr größer als fünf Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. aus Lieferungen und Leistungen 285 285 0 0
(Vorjahr) (112) (112) (0) (0)
2. gegenüber verbundenen Unternehmen 3 3 0 0
(Vorjahr) (1) (1) (0) (0)
3. sonstige 85 85 0 0
(Vorjahr) (136) (136) (0) (0)
davon aus Steuern 17 17 0 0
(Vorjahr) (64) (64) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
  373 373 0 0
  (249) (249) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten.

4. Sonstige Angaben

Zahl der Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 32 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung der Gesellschaft

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2018 Herr Thomas Stifft, Ingenieur. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält 100% der Anteile an der AdFiS systems GmbH, Teterow. Das Eigenkapital der AdFiS systems GmbH betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 25, der Jahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2018 TEUR 0. Mit der AdFiS systems GmbH wurde im Geschäftsjahr 2010 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 1.129.591,30 EUR zusammen mit dem Gewinnvortrag von 3.138.809,50 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Teterow, 15. März 2019

AdFiS products GmbH

gez. Thomas Stifft

(Geschäftsführer)

Die Gesellschafterversammlung am 9. September 2019 in Laax/Schweiz hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festgestellt.

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