Orthosynth
19 Kieferorthopädisches Fachlabor GmbH
Thüngersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.709,50 |
67.862,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.562,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.147,50 |
67.861,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
337.241,40 |
280.916,98 |
| I.
Vorräte |
3.717,25 |
4.458,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.536,84 |
109.859,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
291.987,31 |
166.598,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
838,00 |
794,05 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
47.322,09 |
56.242,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
440.110,99 |
405.815,45 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.281,82 |
7.281,82 |
| III.
Verlustvortrag |
89.088,83 |
72.987,58 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.920,33 |
-16.101,25 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
47.322,09 |
56.242,42 |
| B.
Rückstellungen |
413.799,79 |
379.067,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.311,20 |
26.747,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
440.110,99 |
405.815,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma
Orthosynth-19 Kieferorthopädisches Fachlabor
GmbH wurde nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Außerdem war das GmbH - Gesetz zu beachten.
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
GmbH (§ 267 HGB). Größenabhängige
Erleichterungen bezüglich Erstellung und Offenlegung
wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden
nicht mit Posten der Passivseite verrechnet, es sei denn,
eine Verrechnung war gesetzlich vorgeschrieben.
Anlagevermögen, Umlaufvermögen,
Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungs-abgrenzungen nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse sind nachfolgend angegeben,
falls solche vorhanden waren.
Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten und soweit abnutzbar, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden linear oder
degressiv, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 €
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgesetzt.
Die Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden linear abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden vorgenommen, soweit der Ansatz der
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren Wert
erforderlich war.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten enthalten oder zu
Tageswerten, falls diese am Bilanzstichtag niedriger waren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages Rückstellungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
nach der PUC Methode. Biometrische Annahmen wurden den
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck entnommen. Als
Rechnungszinssatz wurden 2,7100 % angesetzt.
Die Erstanwendung der neuen Bewertungsvorgaben des
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB führten zu einer
Erhöhung der handelsrechtlichen
Pensionsrückstellung. Für die Zuführung des
Erhöhungsbetrages wurde das Ansammlungswahlrecht gem.
Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Die
Zuführung erfolgt in Höhe von 1/15 aus 5.540,-
€. Der Erfüllungsbetrag beläuft sich auf
578.053,00 €. Es wurde ein Aktivwert verrechnet in
Höhe von 199.632,00 €. Der Differenzbetrag,
zu dem Erfüllungsbetrag, der sich aus dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre ergibt, unterliegt in Höhe von
€ 78.208,00 der
Ausschüttungssperre.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
betrugen € 4.709,04 (Vj. € 17.941,15).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betrugen € 18.005,00 (Vj.:
€ 15.064,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu
einem Jahr belaufen sich auf € 26.311,20 (Vj.:
€ 26.747,77). Die Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von über fünf Jahren betragen
€ 0,00 (Vj.: € 0,00).
Sonstige Angaben
Nach Berücksichtigung des erzielten
Jahresüberschusses im Wirtschaftsjahr 2019 errechnet
sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von 47.322,09 € (Vorjahr
56.242,42 €).
Die Geschäfte wurden während des
Geschäftsjahres geführt von Herrn Konrad Hofmann.
Thüngersheim, 01.07.2020
gez.
Konrad Hofmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2020 festgestellt.
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