NIVIN GmbH
48mGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Olaf Meijer seit 8.4.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M****** M********* G***** | 20.00% |
Y***** M***** | 20.00% |
L***** R***** W********** | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Automation GmbHMeerbusch (vormals: Viersen )Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. WährungsumrechnungSoweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. BetriebsaufspaltungEine Betriebsaufspaltung liegt nicht vor. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAllgemeinesEs besteht keine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB). AktivpostenForderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) zum Ende des Wirtschatsjahrs iegen nicht vor. Aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern (§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB) brauchten nicht gebildet zu werden. Eigenkapital und Sonderposten mit RücklagenanteilSonderposten mit Rücklagenanteil bestanden im Geschäftsjahr nicht RückstellungenEs bestanden keine in der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) war nicht erforderlich. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden in Höhe von EUR 615.676,76. Der Geschäftsführer versichert, dass zur Abwendung der Überschuldung die Gesellschafter eine Rangrücktrittsvereinbarung mit ihren Darlehensforderungen in ausreichender Höhe hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger getroffen haben. Es gab keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) Verbindlichkeitenposten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB), bestanden nicht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom heutigen Tag wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Meerbusch, den 17. Dezember 2009 Der Geschäftsführer Gezeichnet: Bodo Olaf Meijer |
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