Martin
Bracker GmbH & Co.KG
Erlensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.691.021,28 |
1.920.006,28 |
| I.
Sachanlagen |
1.690.919,02 |
1.919.904,02 |
| II.
Finanzanlagen |
102,26 |
102,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.195.734,51 |
1.737.423,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
195.748,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.195.734,51 |
1.541.675,31 |
| Aktiva |
3.886.755,79 |
3.657.429,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.671.518,25 |
3.444.554,04 |
| I.
Kapitalanteile |
3.671.518,25 |
3.444.554,04 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
3.671.518,25 |
3.444.554,04 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
105.230,00 |
109.626,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.777,99 |
98.220,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.041,87 |
34.217,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.736,12 |
64.002,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.229,55 |
5.028,31 |
| Passiva |
3.886.755,79 |
3.657.429,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Martin Bracker GmbH & Co.
KG, Erlensee (Amtsgericht Hanau, 3200) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden g
eringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und unter
Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen
Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt, das strenge Niederstwertprinzip wird
beachtet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe, wie
sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253
Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank monatlich
bekannt gegeben wird.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Bracker Verwaltungs GmbH
|
Martin Bracker,
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
|
ausgeübter Beruf,
Diplom-Wirtschaftsingenieur
|
Persönlich haftender Gesellschafter
Bracker Verwaltungs GmbH
| Sitz: |
Erlensee |
| gezeichnetes Kapital: |
25.000,00 EUR |
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
siehe Anhang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024
festgestellt. |