KOGES Copyservice GmbHLiquidiert

Universitätsstraße 77a, 50931 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 19909
Eingetragen
18.1.1990
Branche
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
die Anfertigung von Fotokopien sowie der Handel mit Bürogeräten;

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Laustroer
seit 23.4.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

KOGES Copyservice GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Anlagevermögen

483,50

121,50

I. Sachanlagen

483,50

121,50

B. Umlaufvermögen

244.305,36

263.654,66

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

53.259,13

58.769,85

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

191.046,23

204.884,81

Summe Aktiva

244.788,86

263.776,16



PASSIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

121.787,82

157.295,86

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,60

25.564,60

II. Gewinnrücklagen

113.566,26

146.155,30

III. Jahresfehlbetrag

17.343,04-

14.424,04-

B. Rückstellungen

115.950,01

100.014,00

C. Verbindlichkeiten

7.051,03

6.466,30

Summe Passiva

244.788,86

263.776,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Koges Copyservice GmbH, Köln, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Abs. 1 HGB.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach den §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 Satz 1 HGB wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 6 EGHGB nicht angepasst.

Für die Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Einzelanschaffungspreis von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurde im Zugangsjahr ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung sowie in den darauf folgenden vier Jahren mit jeweils 20% aufgelöst.

Die Forderungen wurden unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung tragen.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt

· Durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 3.412,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht, der Betrag wurde vollständig zugeführt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 7.051,03 (Vj: EUR 6.466,30) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 3.064,78 (Vj: EUR 3.064,78).

C. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Herrn Heinrich Laustroer, Kaufmann, Köln

Köln, den 29. Dezember 2011

Die Geschäftsführung

Heinrich Laustroer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011

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