MRA GmbH & Co. KGLiquidiert

16567 Mühlenbecker Land, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRA 2851
Vorher
MRA Märkische Rohrleitungs- und Anlagenbau GmbH & Co. KG
Eingetragen
10.5.2005

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
100.00%
Unbekannt
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Unbekannt
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0.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
24.999 €
100.00%
Germany
1 €
0.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MRA GmbH & Co. KG

Mühlenbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die MRA GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft mit Sitz in Mühlenbeck.

Die Gesellschaft ist seit 1990 auf dem Markt für Rohrleitungs-, Tief-, Kabelleitungs- und Anlagenbau etabliert. Schwerpunkt der Aktivitäten ist der Großraum Berlin/Brandenburg. Die 2012 gegründete Zweigniederlassung Rhein-Main-Neckar, mit Sitz in Büttelborn bei Groß-Gerau, ermöglicht der Gesellschaft einen verbesserten Zugang in den regionalen Markt im Rhein-Main-Neckar Gebiet. Zu den Kunden gehören namhafte regionale und überregionale Versorgungsunternehmen.

Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses

Zum Jahresbeginn 2020 war die Auftragslage der MRA GmbH & Co. KG durch einen hohen, aus 2019 übertragenen Auftragsbestand von ca. 12.301 T€ geprägt. Jahreszeit-, schulungs- und planungsbedingt ist die Auslastung die ersten Monate eines jeden Jahres zurückhaltend, wobei durch den Überhang eine gute Beschäftigung der Mitarbeiter bereits im I. Quartal des Berichtsjahres gewährleistet war. Längere witterungsbedingte Ausfallzeiten auf Grund von Schnee, Eis oder sonstigen Wetterextremen waren 2020 nicht zu verzeichnen. Dies hat sich insgesamt positiv auf den Umsatzverlauf und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt.

Ertragslage

Die Gesamtleistung der MRA GmbH & Co.KG betrug im Berichtszeitraum 30.674,8 T€ und konnte damit aufgrund einer kontinuierlich guten Auftragslage erneut gegenüber dem Vorjahr um 21,8 % gesteigert werden.

Der Materialaufwand erhöhte sich mit einem Anteil von 53,9 % an der Gesamtleistung auf 16.546,1 T€, wobei bezogene Leistungen in Höhe von 11.505,9 T€ den Hauptanteil am Materialaufwand einnehmen. Sie wuchsen damit gegenüber dem Vorjahr um 5.626,1 T€ an. Dieser Zuwachs ist mit 3.638,2 T€ vornehmlich auf eine Ausweisänderung zurückzuführen. So werden die laufende Aufwendungen für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, insbesondere des Miet- und Leasingaufwandes, nicht mehr im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen, sondern es erfolgt im Berichtsjahr erstmals der Ausweis im Materialaufwand. Demzufolge sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 3.192,0 T€ (57 %).

Bedingt durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter sowie die Erhöhung von Löhnen und Gehältern stiegen die Personalaufwendungen um 16,5 % auf 8.312,4 T€.

Das Betriebsergebnis weist gegenüber dem Vorjahr mit 3.587,8 T€ ein um 35,6 T€ (1,0 %) gemindertes Ergebnis aus. Nach Berücksichtigung des positiven Finanzergebnisses und der Steuern verbleibt ein gegenüber dem Vorjahr um 66,1 T€ höherer Jahresüberschuss.

Das Gesamtergebnis beträgt 3.107,9 T€ und verbesserte sich gegenüber 2019 um 2,2 %.

Das positive Gesamtergebnis ist vor allem auf die vorzeitige Fertigstellung von drei Großprojekten zurückzuführen. Insbesondere ein Erschließungsprojekt für einen Großinvestor, ein Großprojekt im Druckrohrleitungsbau mit hohen Risiken durch die Lage in einem ökologisch sensiblen Forstgebiet und ein Projekt im Anlagenbau tragen in erheblichem Anteil das Ergebnis. Die vorzeitige Fertigstellung dieser Großprojekte wurde, durch gezieltes Projektmanagement, gepaart mit hohem ingenieurtechnischen Wissen, exakt detaillierter Umplanung zur Kosten- und Zeitoptimierung und einem äußerst effektiven Einkaufsmanagement erreicht. Dadurch konnten sowohl die Bauabnahmen im Jahr 2020 durchgeführt als auch mit Abnahme der Projekte die Schussrechnungen gestellt werden. Eine dauerhafte Einstellung dieses Ergebnisses und der zugehörigen Umsatzerlöse kann hieraus für die Folgejahre nicht abgeleitet werden.

Vermögenslage

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 387,9 T€ bzw. 26,6 %. Dieser Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen in eine neue ERP-Software und die entsprechende Hardware sowie Investitionen im Bereich der Finanzanlagen. Das Anlagevermögen ist vollständig durch das Eigenkapital gedeckt.

Die Vorräte belaufen sich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erhöhten Kundenanzahlungen zum 31.12.20 auf 0,0 T€. Vor Verrechnung mit den erhaltenen Abschlagszahlungen zeigt sich gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der unfertigen Bauleistungen um 2.350,4 T€ bzw. um 35,8 %.

Die Eigenkapitalquote liegt bei 27,1 % gegenüber dem Vorjahr von 35,3 %. Diese Minderung ist hauptsächlich Folge der im April 2020 erfolgten Aufnahme eines KfW-Unternehmerkredites im Rahmen der "Corona-Hilfe für Unternehmen" in Höhe von 3.000 T€.

Finanzlage

Die Finanzlage ist als solide und stabil zu bezeichnen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen, grundsätzlich werden Lieferanten bei Gewährung von Skonto innerhalb von 14 Tagen beglichen. Forderungen werden innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.

Die für 2020 insgesamt gewährte Kreditlinie ist ausreichend und lässt eine kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu. Die Gesellschaft war zum 31.12.2020 mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet.

Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 6.799,9 T€. Nach Berücksichtigung von Investitionen und Auszahlungen an die Eigentümer hat sich die Liquidität gegenüber dem Vorjahr um 2.984,7 T€ erhöht.

Mittelfristig, d.h. innerhalb der nächsten zwei Jahre, planen wir die Anbindung eines Lager- und Logistikzentrums an unseren Hauptsitz in Mühlenbeck. Hierfür ist ein 3 ha großes Grundstück, welches an das Gewerbegebiet angrenzt, vorgesehen. Die Baugenehmigung für die knapp 3.000 m 2 große Halle liegt dem Vermieter seit dem III. Quartal 2020 vor. Der Bau der Halle wurde begonnen und geht mit zügigem Tempo voran. Gegenwärtig sieht der Terminplan vor, den Umzug bis zum II. Quartal 2022 umzusetzen. Die Gesellschaft ist bzw. wird mit Fertigstellung Mieterin der Halle.

Am 31.12.2020 beschäftigte das Unternehmen insgesamt 167 Mitarbeiter (98 gewerbliche Arbeitnehmer, 40 Angestellte und 26 Auszubildende sowie 3 Studenten im dualen Studiengang).

Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens

Voraussichtliche Entwicklung

In Kontinuität des vergangenen Jahres werden wir die Strategie "Wachsen mit Struktur", welche in den davorliegenden Jahren unsere Planungen beherrschte, nicht mehr mit gleichem Nachdruck verfolgen. Unsere erlangte Unternehmensgröße ermöglicht es schlagkräftig sämtliche Facetten der von uns ausgeführten Gewerke abzudecken und dennoch den detaillierten Überblick zu behalten. Dem Wettbewerb am Markt, begründet vor allem durch die zunehmende Konkurrenz der Anbieter in unserem Segment, werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovation, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität und Termintreue begegnen. Die Gesellschaft setzt hier auf hoch motivierte und bestens geschulte Mitarbeiter, welche die MRA als zweite Familie ansehen.

Risiko- und Chancenbericht

Das größte Risiko liegt derzeit in der Ressourcenverknappung, insbesondere im Personal bei den qualifizierten Facharbeitern und motivierten Auszubildenden, sowie bei den Baumaterialien wie Stahl, Beton, Holz, Kupfer, Kunststoff, Dämmung, etc.

Die finalen Auswirkungen der Corona-Pandemie, können derzeit auch noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Die Corona-Krise hat verschiedene Teile der deutschen Wirtschaft stark getroffen, die Auswirkungen auf den Rohrleitungsbau sind insbesondere hervorgerufen durch zurückhaltend erteilte Genehmigungen, da die Behörden in vermindertem Umfang arbeitsfähig waren bzw. die Schwerpunkte der Tätigkeiten anders gesetzt wurden. Durch Materialengpässe mussten bestehende Aufträge verschoben werden. Einige unserer Auftraggeber haben vereinzelt bereits begonnene Baustellen in das nächste Jahr verschoben. Teilweise wurden selbst angekündigte Ausschreibungen erst gar nicht auf den Markt gebracht und auf unbestimmte Zeit verschoben.

Zu Beginn der Corona Pandemie, im April 2020, beantragten wir einen KfW-Unternehmerkredit zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Höhe von 3 Mio. €.

Im dritten Quartal 2020 gab es wieder Entspannung am Markt, bedingt durch unsere Auftraggeber, die wieder vermehrt Projekte ausschrieben. Diese Tendenz hielt bis zum Jahresende an. Wir konzentrierten uns in dieser Zeit auf Ausschreibungen fernab öffentlicher Straßen, um nicht auf die Ausreichung verkehrsrechtlicher Genehmigungen angewiesen zu sein, da die Behörden immer noch nicht voll arbeitsfähig waren. Aufgrund dieser Entwicklungen konnten wir auf die Inanspruchnahme der Mittel aus dem KfW-Unternehmerkredit verzichten.

Leider war zu bemerken, dass das Preisgefüge gerade für große Druckleitungen wieder fiel und der Wettbewerbsdruck mit sehr günstigen Preisen den Markt beeinflusst. Diese niedrigen Preise können insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenverknappung und die daraus resultierend steigenden Ressourcenpreise auf Dauer nicht gehalten werden.

Wie die deutsche BAUINDUSTRIE, gehen auch wir davon aus, dass im Hinblick auf das Jahr 2020 die Baufirmen trotz der Corona-bedingt gestiegenen Kosten positive Abschlüsse verzeichnen konnten. Das Baujahr 2021 wird voraussichtlich nicht so erfolgreich verlaufen. Dies spiegelt sich laut deutscher BAUINDUSTRIE auch in der Stimmungslage der Baufirmen wider. Deren Geschäftserwartungen für 2021 liegen derzeit im negativen Bereich, die Firmen stellen sich auf ein härteres Baujahr ein. Aktuell kommt als Problem der starke Anstieg vieler Baumaterialpreise hinzu. Produkte aus Holz, Metall oder auf Erdölbasis haben sich seit Jahresbeginn deutlich verteuert, teilweise steht nicht genügend Baumaterial zur Verfügung. Ebenso wird problematisch, bei Bestandsverträgen, die bis zu 45 % unseres Umsatzes betragen, die Preissteigerungen beim Baumaterial komplett an die Auftraggeber weiterreichen zu können.

Schon heute ist absehbar, dass die Ressourcenverknappung bei Human Resources und die Corona-Krise enorme Auswirkungen auf die öffentlichen, vor allem die kommunalen Haushalte haben wird. Hieraus erwartet die Geschäftsleitung bezogen auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022 ein geringeres Ergebnis als in den vergangenen Jahren.

Der Geschäftsführung sind außer den Auswirkungen der oben genannten Risiken keine weiteren Risiken bekannt, die für das Unternehmen bestandsgefährdend sind und die nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen adäquat gesteuert werden könnten. Das Risikomanagement wird mit Hilfe der SWOT-Analyse unseres nach DIN ISO 9001 zertifizierten Integrierten Management-Systems ausgeführt und durch die Geschäftsleitung überwacht. Die Szenarien sind mittelfristig auf höchstens fünf Jahre (Rückblick und Ausblick) angelegt. Sie umfassen die Entwicklung der Umsätze, die Personalentwicklung sowie der Kosten in den einzelnen Bereichen.

Darüber hinaus verfügt die MRA über ein effizientes Mahnwesen. Es wird versucht, Forderungsausfälle durch ständige Überwachung und Beitreibung so gering als möglich zu halten. Über eine fortlaufende Überwachung des Liquiditätsplans sichern wir uns gegen ein mögliches Liquiditätsrisiko ab. Es können somit rechtzeitig Hinweise an die Geschäftsführung zur Lenkung des Unternehmens gegeben werden.

Zu den im letzten Jahresabschluss berichteten Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Jahr 2017, gibt es keine neuen Informationen oder Erkenntnisse.

Die Chancen für das Unternehmen bestehen zum einen in den überalterten Netzen der Energieversorger, Stadtwerke und Kommunen. Der Investitionsstau der vergangenen Jahre hat sich weiter potenziert und könnte in den kommenden Jahren für eine gesteigerte Auftragslage sorgen, wenn nicht Sparmaßnahmen aufgrund der Nachfinanzierung der Corona-Krise diesen Trend stoppen. Auch die Vielzahl der nicht besetzten Stellen bei den Auftraggebern stellen ein derzeit bestehendes Hemmnis für die Umsetzung der Netzerneuerung dar. Zum anderen binden die notwendigen Umrüstungen der Wasserver- und -entsorgung zur Verbesserung der Reinigungswirkungen infolge der zunehmenden Verschmutzungen bzw. gestiegener gesetzlicher Vorgaben eine Umverlagerung der Investitionen in die Werke. Hier gilt es die Ausrichtung der Gewerke der MRA kontinuierlich dem Markt anzupassen.

Eine weitere Verknappung der Tiefbaukapazitäten werden die Investitionen des Bundes in die Errichtung eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes mit sich bringen. Durch die daraus resultierende Verknappung der Ressource Fachkräfte werden gesteigerte Einheitspreise in diesen Bereichen zu erzielen sein. Hierdurch wird nach unserer Beurteilung weiteres Wachstumspotential ermöglicht. Durch gezielte Mitarbeiterqualifikation, Marketing und Vertriebsmaßnahmen, sowie Kunden und Prozessanalysen soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft sich auch in den nächsten Jahren am Markt erfolgreich behaupten kann und ihre regional bedeutende Stellung weiter ausbaut.

Mit diesen Chancen geht die Notwendigkeit einher, Mitarbeiter und Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen, langfristig zu binden und weiterzubilden. Mit unserer Lehrlingsoffensive und unseren Innovationen in der Mitarbeiterbindung, sowie dem intensiven Fort- und Weiterbildungsmanagement werden wir der Fachkräftekrise weiterhin erfolgreich entgegenwirken. Allerdings ist durch die Vielzahl an Wettbewerbern, welche qualifizierte Fachkräfte und Lehrlinge suchen, bereits ein Rückgang an Bewerbern und Auszubildenden zu beobachten.

Prognose 2021 und 2022

Laut der deutschen BAUINDUSTRIE wurden 2020 wider Erwarten die Herausforderungen durch die Corona-Krise gut gemeistert. Während die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung (ohne Bau) 2020 preisbereinigt zurückging, legte sie im Baugewerbe real um 4,9 % (vgl. 1B_I Medien) zu. Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen sank im Vorjahr um 1,1 %, im Baugewerbe war dagegen eine Zunahme von 1,2 % (vgl. 1B_I Medien) zu verzeichnen. Die Bauwirtschaft hat 2020 einmal mehr die Gesamtkonjunktur gestützt. Allerdings ist zu beachten, dass der Wettbewerb am Bau in Zeiten von Corona auch wieder härter geworden ist. So hat sich die Zahl der Bewerber bei Bauprojekten deutlich erhöht. Dadurch sind die am Markt erzielbaren Preise unter Druck geraten, der Preisanstieg ist im Jahresverlauf 2020 (auch ohne die Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuerregelsatzes auf 16 %) laut BAUINDUSTRIE deutlich zurückgegangen. Die Preise im Bauhauptgewerbe sind durch die Senkung der Mehrwertsteuer nur real fast unverändert geblieben, bei durchgängig 19 % Mehrwertsteuer wäre eine Steigerung von 2,9 % eingetreten. Die Effekte auf die Bauwirtschaft sind aber durch das System der Abschlagsrechnungen und den damit verbundenen Aufwand bei der Abrechnung geringer als im reinen Handelsgeschäft.

Die gestiegenen Kosten durch die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen auf den Baustellen drücken natürlich die Gewinnmargen der Baufirmen. Dass 2020 dennoch einen befriedigenden Abschluss erzielte, ist auch dem starken Dezember mit einem Umsatzplus von 20 % zu verdanken.

Die Rückkehr zum Mehrwertsteuerregelsatz von 19 % zum 1. Januar 2021 hat für erhebliche Vorzieheffekte gesorgt. Seit Beginn des Jahres 2021 ist ein Rückgang von Ausschreibungen, gerade aus dem öffentlichen Bereich und den verbundenen Versorgungsunternehmen, zu bemerken, der den Preisverfall beschleunigen kann. Dieser hohe Rückgang ist teilweise auch auf die schlechten Witterungsbedingungen zurückzuführen. Im ersten Quartal meldete durchschnittlich jede zweite Firma eine Behinderung ihrer Bautätigkeit durch die Witterung.

Wenn auch der Rückblick auf 2020 noch positiv ausfällt, wird das Baujahr 2021 nicht so erfolgreich verlaufen. Die Geschäftserwartung für 2021 fällt wegen den bereits beschrieben Kostensteigerungen und dem wieder härter gewordenen Wettbewerbsdruck deutlich schlechter aus als im Jahr 2020. Neben den sich bereits abzeichnenden Preiserhöhungen aus Material, meist aus Knappheit der Zwischenprodukte, bzw. der Erhöhung der Kosten für die Energiekosten beim Transport, der Produktion und dem Einbau, entstehen auch weitere Kosten, welche gerade im Tiefbau immense Auswirkungen haben. So reduziert sich kontinuierlich die Kapazität der zur Verfügung stehenden Deponien zur Ab-/Zwischenlagerung von Boden und Abbruchstoffen, was sich in deutlichen Preissteigerungen bemerkbar macht.

Das Baujahr 2022 wird bei gleichbleibenden Vorzeichen und, falls es keine Lösung für die Materialverknappung geben wird, unter Umständen noch schlechter als das Jahr 2021 ausfallen.

Wir stellen uns darauf ein, indem wir an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzen. So werden wir weiterhin den Einkauf von Leistungen optimieren, die Arbeitsvorbereitung durch frühzeitige Vorbereitung der Projekte intensivieren und die Kosten- und Bauzeiten durch ein Ein- und Ausgaben-Management und das technische Controlling der Baustellen zur frühzeitigen Erkennung von Planabweichungen noch konsequenter als bisher einsetzen.

Durch die Vielfalt unserer Kompetenzen und dem breit gestreuten Auftraggeber-Portfolio können wir auch im Geschäftsjahr 2021 und 2022 grundsätzlich mit einer angemessenen Auslastung unseres Personals rechnen. Die jeweiligen Anteile in den technischen Bereichen teilten sich 2020 wie folgt auf:

Gasversorgung 36 %, Wasser/Abwasser 51 %, Fernwärme 7 %, Anlagenbau 4 %, Kabelleitungsbau 2 %. Hier zeigte vor allem die Verschiebung der Kapazitäten von der Fernwärme hin zum Wasser/Abwasser als positiver Effekt, da damit erhebliche Gewinnsicherungen möglich waren.

Die Zweigniederlassung Rhein-Main-Neckar hat sich weiter am Markt etabliert und trägt mit einem geringfügig gestiegenen Umsatzanteil von rd. 14 % zu den Umsatzerlösen bei.

Bedingt durch den kurzen, aber heftigen Winter im Vergleich zum Vorjahr, mussten wir besondere Maßnahmen wie Überstunden und Wochenendarbeit bei besseren Wetterbedingungen einführen, um die Ausfallzeiten wieder ausgleichen zu können. Dadurch kam es zu keinen nennenswerten Ausfällen der Baustellenproduktion in der Region Berlin/Brandenburg und Rhein-Main-Neckar.

Für 2021 ist die Abtrennung der Kabelleitungstiefbauarbeiten und der Kabelmontagearbeiten in die von der MRA Märkische Rohrleitungs- und Anlagenbau Verwaltungs-GmbH unabhängige MRA Electric GmbH vorgesehen. Hierdurch wird sich die Anzahl der Mitarbeiter in der MRA GmbH & KG verringern. Der Jahresumsatz der MRA GmbH & Co. KG sich voraussichtlich ebenfalls mindern wird

Pflichtgemäß wird zudem berichtet, dass bilanzierungspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten sind.

 

Mühlenbeck, den 31.03.2021

MRA GmbH & Co. KG

gez. Steffen Seidler, Geschäftsführer

MRA Märkische Rohrleitungs- und

Anlagenbau Verwaltungs-GmbH

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.844.159,22 1.456.288,56
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 166.803,00 9.786,60
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 166.803,00 9.786,60
II. Sachanlagen 1.135.852,99 977.664,81
1. technische Anlagen und Maschinen 561.481,00 542.564,48
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 574.371,99 435.100,33
III. Finanzanlagen 541.503,23 468.837,15
1. sonstige Finanzanlagen 541.503,23 468.837,15
B. Umlaufvermögen 11.619.236,16 8.710.840,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.988.462,58 3.064.800,29
1. sonstige Vermögensgegenstände 2.988.462,58 3.064.800,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.630.773,58 5.646.040,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 130.003,23 104.776,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.593.398,61 10.271.906,38

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 3.689.059,19 3.622.978,16
I. Kapitalanteile 250.000,00 250.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 250.000,00 250.000,00
II. Rücklagen 331.172,40 331.172,40
III. Bilanzgewinn 3.107.886,79 3.041.805,76
B. Rückstellungen 2.131.600,00 2.243.570,00
C. Verbindlichkeiten 7.772.739,42 4.405.358,22
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.000.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.000.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 53.316,40 47.246,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 53.316,40 47.246,15
3. sonstige Verbindlichkeiten 4.719.423,02 4.358.112,07
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.719.423,02 4.358.112,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.593.398,61 10.271.906,38

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 14.690.958,92 16.695.866,37
2. Personalaufwand 8.312.391,61 7.132.489,33
a) Löhne und Gehälter 6.138.684,36 5.156.278,72
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.173.707,25 1.976.210,61
3. Abschreibungen 372.566,67 330.232,06
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 372.566,67 330.232,06
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.407.558,96 5.599.520,61
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 48.550,44 4.529,68
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.323,07 5.435,91
davon aus Abzinsung 0,00 3.035,50
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 35.854,69
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.631,90 25.107,43
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag 492.128,50 530.573,36
10. Ergebnis nach Steuern 3.118.554,79 3.052.054,48
11. sonstige Steuern 10.668,00 10.248,72
12. Jahresüberschuss 3.107.886,79 3.041.805,76

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die MRA GmbH & Co. KG hat ihren Sitz im Mühlenbecker Land. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nr.: HRA 2851 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der MRA GmbH & Co. KG wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 264a HGB eine mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für mittelgroße Gesellschaften im Sinne des § 288 HGB in Verbindung mit § 264a HGB gelten, wurde Gebrauch gemacht.

Die Bilanz entspricht der Gliederung nach § 266 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach § 265 Abs. 2 HGB erfolgte im Berichtsjahr in Folge der Einführung einer neuen Software eine Änderung der Inhalte Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen, die nachfolgend erläutert werden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden teilweise im Anhang aufgeführt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind.

Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr zweckgebundene Zuwendungen zur Finanzierung der Maßnahme BIG-Digital-Implementierung erhalten. Soweit diese auf die Anschaffung von Investitionen entfallen, wurde eine Kürzung der Anschaffungskosten vorgenommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst und werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung entsprechend der steuerlichen Regelung nach § 6 (2) EStG bis 800 € voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang ausgewiesen. Der Sammelposten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter aus den Vorjahren wird fortgeführt.

Anteile an der Berliner Volksbank eG werden ebenso wie Wertpapiere des Anlagevermögens unter den Finanzanlagen ausgewiesen und sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bedingt durch den Fortfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgte eine Wertaufholung gem. § 253 Abs.5 S.1 HGB.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird zu fortgeschriebenen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips durchgeführt. Dem Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Die in Ausführung befindlichen Aufträge werden zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades am Bilanzstichtag einbezogen werden.

Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wird unter Berücksichtigung der nach dem Bilanzstichtag anfallenden Kosten Rechnung getragen. Von den Vorräten werden erhaltene Anzahlungen gem. § 268 Abs. 5 HGB abgesetzt. Alle erkennbaren Risiken die sich unter anderem durch fehlende Auftragszusagen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der aus noch nicht erfolgten Steuerveranlagungen zu erwartenden Nachzahlungen gebildet. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel:

Die Vorräte beinhalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Bauleistungen, von denen erhaltene Anzahlungen gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB abgesetzt sind.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten überwiegend Forderungen aus der Hingabe von Darlehen an Mitarbeiter, an die Vermieterin sowie an Dritte. Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 353.536,48 € (i. Vj. 278.227,07 €).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten grenzt den geleisteten Mieterzuschuss auf die Laufzeit des Mietvertrages ab. Es handelt sich um einen in 2014 geleisteten Zuschuss für das Büro- und Verwaltungsgebäude in Mühlenbeck.

Der Bilanzgewinn beinhaltet den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 am 13.08.2020 wurde der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag i.H. v. 3.041.805,76 €, entsprechend den Regelungen des Gesellschaftervertrages, den Gesellschafterkonten gutgeschrieben.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Gewährleistungsrückstellungen, Urlaubsverpflichtungen, Mehrarbeitsstunden sowie Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen und leistungsabhängige Vergütungen. Gewährleistungsrückstellungen werden mit einem pauschalen Prozentsatz auf Basis langjähriger Erfahrung auf den garantiebehafteten Umsatz gebildet. Die Angemessenheit des pauschalen Prozentsatzes überprüft die Gesellschaft in regelmäßigen Abständen durch detailiierte Aufzeichnungen und Fortschreibung angefallener Schadensfälle. Zusätzlich führt die Gesellschaft gesonderte Gewährleistungskonten.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin in Höhe von 53.316,40 € (i. Vj. 47.246,15 €).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich Lohn- und Kirchensteuer sowie noch auszuzahlende Löhne und Gehälter. Darüber hinaus werden hier die Verbindlichkeiten gegenüber den Kommanditisten in Höhe von 2.189.530,79 € (i. Vj. 1.249.647,44 €) ausgewiesen.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden im Rohrleitungs- und Anlagenbau erzielt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind insbesondere Erträge aus der KFZ-Nutzung, zweckgebundene Zuwendungen soweit nicht auf Investitionen entfallend und aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand weist einen Anteil von 53,9 % gegenüber 35,4 % an der Gesamtleistung auf. Bezogene Leistungen nehmen hierbei in Höhe von 11.505,9 T€ den Hauptanteil am Materialaufwand ein. Sie wuchsen damit gegenüber dem Vorjahr um 5.626,1 T€ (insgesamt um 7.637,3 T€) an. Dieser Anstieg ist mit 3.638,2 T€ auf eine Ausweisänderung zurückzuführen. So werden die laufende Aufwendungen für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, insbesondere des Miet- und Leasingaufwandes im Berichtsjahr erstmals im Materialaufwand ausgewiesen.

Die Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betreffen ausschließlich planmäßige Abschreibungen über deren jeweilige Nutzungsdauer.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich hauptsächlich um Miete für betriebliche Räume und Flächen, Versicherungen und Gebühren, Betreuung der Software und IT-Kommunikation, Tätigkeitsvergütungen sowie um Personalnebenkosten inklusive Kosten der Personalfortbildung. In Folge der im Berichtsjahr erfolgten Änderung im Ausweis hin zum Posten Materialaufwand sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt um 3.192,0 T€ (57 %).

In den Zinsaufwendungen sind 529,16 € (i. Vj. 493,33 €) gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Gewerbesteuer für das laufende Geschäftsjahr.

Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung über die gemäß § 285 Nr. 31 HGB zu berichten sind, bestehen nicht oder sind von untergeordneten Bedeutung.

VI. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin MRA Märkische Rohrleitungs- und Anlagenbau Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mühlenbeck, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ingenieur Steffen Seidler, Schildow. Die Komplementärin ist mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000,00 € ausgestattet.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gem. der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB liegen nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 819.410,71 € (i. Vj. 922.337,51 €). Davon mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 306.308,90 €, davon mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren i.H. v. 493.343,33 € sowie von über fünf Jahren i.H.v. 19.758,48 €.

Im Jahresdurchschnitt wurden 135 (i. Vj. 132) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon sind 97 (i.Vj. 97) Mitarbeiter als gewerbliche Arbeitnehmer und 38 (i. Vj. 35) als Angestellte tätig. Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft 21 (i. Vj. 18) Auszubildende.

VII. Nachtragsbericht

Bilanzierungspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten; gleiches gilt für nicht bilanzierungspflichtige Vorgänge.

Die Ausbreitung des Coronavirus wurde am 11. März 2020 von der WHO zur weltweiten Pandemie erklärt. Angesichts der Dynamik, der Schwierigkeit, Menschen vor einer Übertragung zu schützen und der Gefährlichkeit des Virus werden von staatlichen Institutionen weiterhin Maßnahmen ergriffen, die das öffentliche Leben einschränken und die Wirtschaft stark beeinträchtigen.

Es bestehen weiterhin große Unsicherheiten, wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen im weiteren Verlauf ausfallen werden. Die Auswirkungen auf das Jahr 2021 sind weiterhin nur schwer quantifizierbar. Bei einem längeren Anhalten oder einer Verschärfung der aktuellen Situation in den kommenden Monaten dürften die negativen Folgen jedoch überwiegen. Zu weiteren Angaben im Zusammenhang mit Chancen, Risiken und Prognosen wird auf den Lagebericht verwiesen.

 

Mühlenbeck, den 31.03. 2021

MRA GmbH & Co. KG

gez. Steffen Seidler, Geschäftsführer

MRA Märkische Rohrleitungs- und

Anlagenbau Verwaltungs-GmbH

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2020
Zugänge
Abgänge
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2020
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 95.202,59 186.444,62 0,00 281.647,21
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 95.202,59 186.444,62 0,00 281.647,21
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 2.003.101,80 162.236,60 20.278,68 2.145.059,72
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.254.860,32 341.346,92 0,33 1.596.206,91
Summe Sachanlagen 3.257.962,12 503.583,52 20.279,01 3.741.266,63
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 400.691,84 83.311,86 46.500,47 437.503,23
Genossenschaftsanteile 104.000,00 0,00 0,00 104.000,00
Summe Finanzanlagen 504.691,84 83.311,86 46.500,47 541.503,23
Summe Anlagevermögen 3.857.856,55 773.340,00 66.779,48 4.564.417,07
kumulierte Abschreibungen 01.01.2020
Abschreibungen Geschäftsjahr
Abgänge
kumulierte Abschreibungen 31.12.2020
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 85.415,99 29.428,22 0,00 114.844,21
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 85.415,99 29.428,22 0,00 114.844,21
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 1.460.537,32 141.063,19 18.021,79 1.583.578,72
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 819.759,99 202.075,26 0,33 1.021.834,92
Summe Sachanlagen 2.280.297,31 343.138,45 18.022,12 2.605.413,64
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 35.854,69 0,00 35.854,69 0,00
Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 35.854,69 0,00 35.854,69 0,00
Summe Anlagevermögen 2.401.567,99 372.566,67 53.876,81 2.720.257,85
Buchwert 31.12.2020
Buchwert 31.12.2019
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 166.803,00 9.786,60
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 166.803,00 9.786,60
Sachanlagen
technische Anlagen und Maschinen 561.481,00 542.564,48
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 574.371,99 435.100,33
Summe Sachanlagen 1.135.852,99 977.664,81
Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 437.503,23 364.837,15
Genossenschaftsanteile 104.000,00 104.000,00
Summe Finanzanlagen 541.503,23 468.837,15
Summe Anlagevermögen 1.844.159,22 1.456.288,56

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MRA GmbH & Co. KG, Mühlenbeck

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MRA GmbH & Co. KG, Mühlenbeck, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MRA GmbH & Co. KG, Mühlenbeck, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Darmstadt, 30.07.2021

MOOG Partnerschaftsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbB

gez. Claus-Peter Stein, Wirtschaftsprüfer

gez. Thomas Hener, Vereidigter Buchprüfer

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