Redtherm
GmbH & Co. KG
Uedem
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.790,03 |
152.940,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.070,00 |
4.081,00 |
| II.
Sachanlagen |
88.393,00 |
93.134,00 |
| III.
Finanzanlagen |
32.327,03 |
55.725,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
909.853,44 |
683.929,12 |
| I.
Vorräte |
188.362,60 |
187.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
466.704,23 |
215.396,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.786,61 |
280.932,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.383,87 |
15.042,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.071.027,34 |
851.912,27 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Festkapitalkonto (Komplementär) |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
variables Kapitalkonto (persönlich haftender
Gesellschafter) |
382.335,90 |
242.859,94 |
| C.
Rückstellungen |
56.084,48 |
56.478,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
631.522,66 |
551.348,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
370.730,07 |
275.900,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
182.480,68 |
226.548,18 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
11.803,89 |
11.169,31 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
66.508,02 |
37.730,03 |
| E.
Passive latente Steuern |
84,30 |
225,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.071.027,34 |
851.912,27 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR |
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
1.488.409,27 |
1.138.929,86 |
| 2.
Personalaufwand |
372.318,32 |
300.614,35 |
| a)
Löhne und Gehälter |
298.890,23 |
239.308,03 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
73.428,09 |
61.306,32 |
| davon
für Altersversorgung |
1.736,40 |
1.653,72 |
| 3.
Abschreibungen |
32.229,13 |
33.105,55 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
32.229,13 |
33.105,55 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
749.916,72 |
584.191,47 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
946,46 |
1.167,85 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
8.417,23 |
8.037,59 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
44.172,40 |
26.761,90 |
| a)
Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern |
141,60 |
122,10 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
282.301,93 |
187.386,85 |
| 9.
sonstige Steuern |
3.350,00 |
4.572,80 |
Ergebnisverwendung
|
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR |
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR |
| 1.
Einstellungen in Gewinnrücklagen |
278.951,93 |
182.814,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Anteile an verbundenen Unternehmen, sowie
Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens sind
zu Anschaffungskosten einschließlich
aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.
Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz und bei den
Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind
zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren
Stichtagskurs bewertet.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, sowie die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert
bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert
angesetzt.
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Finanzanlagen
Es bestehen keine Ausleihungen an Gesellschafter.
In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind
keine Ausleihungen an Gesellschafter enthalten.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
466.704,23
|
466.704,23
|
215.396,20
|
215.396,20
|
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. 303.942,18
ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss aus dem
Vorjahr wurde in Höhe von 100.000,00 dem Kapitalkonto
II und in Höhe von 107.605,83 dem Kapitalkonto III
gutgeschrieben.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Gewährleistungsverpflichtungen,
Urlaubsverpflichtungen, Jahresabschluss- und
Steuererklärungskosten, Tantiemen und Verluste aus
Lieferkontrakten.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
Geschäftsjahr
|
davon mit Restlaufzeit
bis
1 Jahr
|
Vorjahr
|
davon mit Restlaufzeit
bis
1 Jahr
|
Verbindlichkeiten
|
631.522,66
|
441.896,45
|
551.348,43
|
315.842,80
|
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
i.H.v. 7.145,53 enthalten.
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen und den sonstigen Verbindlichkeiten
sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von
4.658,36 ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der
geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht
gerechnet wird.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei der Red Verwaltungs-GmbH
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Red Verwaltungs GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2020 festgestellt.
|