Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 77301
Eingetragen
22.7.2004
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Fondsmanagement
Gegenstand
Der Betrieb von Pensionsfondsgeschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tanja Susanne Hahlen
seit 15.6.2023
Vorstandsmitglied
Prokura
Vorstandsmitglied
Arnd Heinz Köhler
seit 28.8.2020
Prokura
Monika Chrzaszcz
seit 23.2.2012
Prokura
Oliver Burbach
seit 13.7.2011
Prokura
Wolfgang Völkers
seit 22.7.2004
Vorstandsmitglied
Bernd Kühlein
seit 22.7.2004
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIFA Pensionsfonds AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

DER VORSTAND

TOP 3 der ordentlichen Hauptversammlung der VIFA Pensionsfonds AG am 04. Juli 2024

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses

Gemäß § 174 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 711.466,78 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Bilanzgewinn leitet sich wie folgt aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 ab:

Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) 308.053,77 EUR
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 565.141,24 EUR
Entnahme aus den Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 161.728,23 EUR
Bilanzgewinn 711.466,78 EUR

Gemäß § 174 Abs. 2 AktG ergeben sich die folgenden Beträge:

1. Bilanzgewinn 711.466,78 EUR
2. An die Aktionäre auszuschüttende Betrag oder Sachwert 0,00 EUR
3. In Gewinnrücklagen einzustellende Beträge 0,00 EUR
4. Gewinnvortrag 711.466,78 EUR
5. Zusätzliche Aufwand aufgrund des Beschlusses 0,00 EUR

Beschlussvorschlag:

Die Hauptversammlung stimmt dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 zu, diesen mit einem Betrag in Höhe von 711.466,78 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 58 Abs. 3 S. 1 AktG, dass der Betrag in Höhe von 711.466,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

19. Mai 2024

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