Gelsendienste
Selbe AdresseSammlung nicht gefährlicher Abfälle
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Queens seit 15.2.2023 | Prokura |
Michael Günther seit 9.1.2013 | Prokura |
Wolfgang Boris Pateisky seit 9.1.2013 | Geschäftsführer |
Michael Ortmann seit 7.12.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.90% | |
Stadt Bottrop | 16.70% |
Stadt Gladbeck | 16.70% |
Stadt Gelsenkirchen | 16.70% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ELE Verteilnetz GmbHGelsenkirchenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Allgemeiner GeschäftsverlaufDie ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) betreibt die Strom- und Gasverteilnetze in den Gemeinden Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen. Das Stromnetz in Gelsenkirchen steht im Eigentum der Stadtwerke Gelsenkirchen Netz GmbH (SGN). Die SGN verpachtet ihr Stromnetz an die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH (SG). Das Gasnetz in Gelsenkirchen steht im Eigentum der SG. Die SG verpachtet diese Netze an die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Die ELE verpachtet die in ihrem Eigentum stehenden Strom- und Gasnetze in Bottrop und Gladbeck sowie die seitens der SG angepachteten Netze an die EVNG. Das aktuelle Geschäftsjahr der EVNG wurde neben regulatorischen Sachverhalten im Wesentlichen von operativen Tätigkeiten, insbesondere durch Erneuerungsmaßnahmen im Strom- und Gasverteilnetz bestimmt. Weiterhin wurden verschiedene Projekte zum bereits angelaufenen Smart-Meter-Rollout fortgeführt. Im Berichtsjahr führte die Anpassung der Bewertungsprämissen von Pensions- und anderer Personalrückstellungen, unteranderem im Hinblick auf die zu erwartenden Rententrends und Inflationsentwicklungen, einerseits zu aufwandserhöhenden Rückstellungszuführungen, andererseits konnten die hohen Wertberichtigungen auf die für die Pensionsverpflichtungen als Deckungsvermögen genutzten Finanzanlagen als Folge der Abschwächung der Finanzmärkte des Vorjahres zum Teil durch Zuschreibungen aufgeholt werden. Bei gleichzeitig steigenden Umsatzerlösen überwiegend aus Netznutzungsentgelten und steigenden Materialaufwendungen, u. a. aus Kosten für vorgelagerte Netze, ergab sich für die EVNG aufgrund der oben beschriebenen Sondersachverhalte ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes, aber trotzdem negatives Ergebnis von 14,1 Mio. €. Netzausbau / NetzzustandIn Neubaugebieten oder im Zuge von Baulückenschließungen, sowie der Umstellung des Energieträgers in Bestandsobjekten, wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere 164 neue kostenpflichtige Gasnetzanschlüsse und 321 neue kostenpflichtige Stromnetzanschlüsse in Verbindung mit den notwendigen Netzausbaumaßnahmen errichtet. Als wesentliche Maßnahmen im Stromnetz sind alterungs- und zustandsbedingte Erneuerungen im Zuge von kommunalen Straßenausbaumaßnahmen zu nennen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 circa 13,38 km Mittel- und Niederspannungskabel erneuert. Darüber hinaus wurden 14 Ortsnetzstationen / Mittelspannungsverteilerschränke und 12 Niederspannungsverteilerschränke erneuert. Hierunter fällt ebenfalls der Einbau von digitalen Ortsnetzstationen, die durch Echtzeitmesswerte die aktuelle Auslastung des Niederspannungsverteilnetzes aufzeigen und einen zielgerichteten Netzausbau bewirken. Im Gasnetz wurde die Erneuerung ausgewählter Versorgungsleitungen innerhalb des Netzgebietes - ebenfalls überwiegend im Zuge kommunaler Straßenausbaumaßnahmen - durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt circa 8,98 km Gasleitungen erneuert. Grundlage für die Auswahl der Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind die Erkenntnisse aus dem technischen Risikomanagement sowie die Umsetzung der Instand- haltungs- und Erneuerungsstrategie der EVNG mit Unterstützung von Netzsimulations- und Netzberechnungsprogrammen. Um die aktuelle und zukünftige Auslastung des Stromverteilnetzes im Zuge der Energiewende noch besser berechnen zu können, wurde eine neue Software zur Netzberechnung eingeführt. Mit der Intelligent Grid Plattform (kurz: IGP) wurde mithilfe von allen Bezugs- bzw. Einspeisedaten und den Daten aus unserem Geoinformationssystem ein digitaler Zwilling unseres Verteilnetzes erstellt. Somit ist es jederzeit möglich, Netzstudien und Szenarien in Bezug auf die Energiewende zu simulieren und diese zu unterstützen. Die Nichtverfügbarkeit (SAIDI & ASIDI) gemäß § 52 EnWG ist von 12,78 min/a im Jahr 2021 auf 10,47 min/a im Jahr 2022 gesunken. Als Haupttreiber der Versorgungsunterbrechungen sind die Störungsanlässe "Verantwortungsbereich Netzbetreiber" und "Fremde Einwirkung" zu nennen. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Erneuerungsmaßnahmen erwartet die Netzgesellschaft eine erneute Verbesserung bzw. eine Niveaugleichheit der Nichtverfügbarkeit. Diese wird jedoch für das Jahr 2023 erst zum 30.04.2024 erhoben und anschließend an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die durch die Asset Owner bereitgestellten Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 weitestgehend ausgeschöpft. Darüber hinaus wurden in 2023 im Netzgebiet der EVNG ca. 800 EEG-Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von insgesamt rund 17,5 MW angeschlossen. Dabei handelt es sich vorrangig um Photovoltaikanlagen und zwei Windenergieanlagen. Die Zubaurate ist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Mittlerweile werden ca. 75 Prozent der Photovoltaikanlagen durch einen Speicher ergänzt. Neben den konventionellen Photovoltaikanlagen wurden mit fast 1.200 Anlagen im Jahr 2023 viermal so viele Steckersolargeräte im Vergleich zum vorangegangenen Jahr in Betrieb genommen. MengengerüstDurch die Stromnetze der EVNG wurden in 2023 1.637 GWh (Vorjahr 1.714 GWh) und durch die Gasnetze 2.136 GWh (Vorjahr 2.267 GWh) zu den Letztverbrauchern transportiert. Die Mengenrückgänge im Strom und Gas gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen auf die weiter anhaltenden Einspareffekte bei Industrie-, Gewerbe und Haushaltskunden als Konsequenz des Krieges in der Ukraine zurückzuführen. Zudem war die Witterung im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht milder, was ebenfalls zu einem Absatzrückgang im Gas geführt hat. Die Durchleitungsmengen lagen damit in 2023 unter den Planmengen von 1.818 GWh für Strom und 2.587 GWh für Gas. Erlösentwicklung StromZur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode wurde gemäß § 6 ARegV für die EVNG eine Kostenprüfung für das Basisjahr 2016 durchgeführt. Das bei der Bestimmung der Erlösobergrenze berücksichtigte Ausgangsniveau ist das Ergebnis der Kostenprüfung durch die Bundesnetzagentur vom 20.06.2018. Die EVNG hat im Geschäftsjahr 2019 den Bescheid zur Festlegung der Erlösobergrenze für die dritte Regulierungsperiode erhalten und auf dieser Basis die Erlösobergrenze für das Jahr 2023 bestimmt. Für 2023 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine gestiegene Erlösobergrenze von 99,1 Mio. € (Vorjahr 89,3 Mio. €), die dem Prognosewert für 2023 entspricht. Die im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich erzielten Netznutzungserlöse (ohne Konzessionsabgaben und Umlagen) in Höhe von 98,8 Mio. € lagen um ca. 0,3 Mio. € unter der zugestandenen Erlösobergrenze. Erlösentwicklung GasZur Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode wurde gemäß § 6 ARegV für die EVNG eine Kostenprüfung für das Basisjahr 2020 durchgeführt. Das bei der Bestimmung der Erlösobergrenze berücksichtigte Ausgangsniveau ist ein Anhörungsstand der Kostenprüfung durch die Regulierungskammer NRW vom 14.09.2023. Ein Bescheid liegt nicht vor. Auf Basis der Anhörung wurde die Erlösobergrenze für das Jahr 2023 bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine leicht steigende Erlösobergrenze von 37,8 Mio. € (Vorjahr 37,7 Mio. €), die dem Prognosewert für 2023 entspricht. Die im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich erzielten Netznutzungserlöse (ohne Konzessionsabgaben und Umlagen) in Höhe von 36,9 Mio. € lagen ca. 0,9 Mio. € unter der zugestandenen Erlösobergrenze. MessstellenbetriebDie EVNG ist grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet. Aktuell liegen zwischen der EVNG und den wettbewerblichen Messstellenbetreibern 56 unterzeichnete Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom und 22 unterzeichnete Messstellenbetreiberrahmenverträge Gas vor. In der Sparte Strom sind 34 externe Messstellenbetreiber im Netzgebiet tätig. In der Sparte Gas gibt es 4 externe Messstellenbetreiber. Von den ca. 378.500 Strom- und Gasmessstellen im Netzgebiet der EVNG werden aktuell 1.882 Entnahmestellen von externen Messstellenbetreibern betreut (Vorjahr 1.623). Im Jahr 2017 erfolgte erstmals der Einbau digitaler Stromzähler (Smart Meter) auf Grundlage des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Zu den digitalen Stromzählern zählen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Mit Stand 31.12.2023 sind ca. 150.500 moderne Messeinrichtungen eingebaut. Damit hat die EVNG als grundzuständiger Messstellenbetreiber ihre Einbaupflicht von 10 % erfüllt. Im Jahr 2020 erfolgte die Zertifizierung intelligenter Messsysteme (iMS) durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Jahr 2023 verbaute die EVNG 1.115 intelligente Messsysteme, mit Stand 31.12.2023 sind es in Summe 1.958. LieferantenwechselDie Anzahl der Lieferantenwechsel ist im Vergleich zum Vorjahr in der Gesamtmenge deutlich gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 wechselten 37.707 Kunden ihren Lieferanten (Vorjahr 20.775), davon 8.564 im Gas (Vorjahr 5.150) und 29.143 im Strom (Vorjahr 15.600). Sonstige NetzthemenFür das Geschäftsjahr 2023 haben zunächst 14 Letztverbraucher eine Reduzierung der Netznutzungsentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV erhalten. Weiterhin haben zunächst drei Großkunden eine Reduzierung der Netznutzungsentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV erhalten. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie EVNG beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 360 Mitarbeiter/innen (Vorjahr 341), davon 183 Angestellte (Vorjahr 171), 129 gewerblich Beschäftigte (Vorjahr 124) und 48 Auszubildende (Vorjahr 46). Das Thema Arbeitssicherheit stand auch im Geschäftsjahr 2023 bei der ELE-Gruppe (ELE Verteilnetz GmbH und Emscher Lippe Energie GmbH werden hier gemeinschaftlich betrachtet) weiterhin stark im Fokus. Das Thema Arbeitssicherheit stand auch im Geschäftsjahr 2023 bei der ELE-Gruppe (ELE Verteilnetz GmbH und Emscher Lippe Energie GmbH werden hier gemeinschaftlich betrachtet) weiterhin stark im Fokus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der ELE-Gruppe zahlreiche Aktivitäten zur Stärkung der HSE-Kultur sowie zur Vermeidung von Unfällen bzw. zur Aufarbeitung von Unfällen umgesetzt. Grundlage dafür waren u. a. die Ergebnisse des im Jahr 2022 konzernweit durchgeführten HSE-Quick Checks der Fa. DuPont. Auf Grundlage der verschiedenen Sicherheitsdokumente, der Baustellenbegehungen sowie den damit verbundenen Reviews der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurde die Sicherheitskultur der ELE-Gruppe bewertet und ein Abschlussbericht erstellt.
Für 2023 wurden die Zielzahlen zur weiteren Verbesserung der Arbeitssicherheit für die ELE-Gruppe einschließlich der eingesetzten Dienstleister aktualisiert. Die bis zum Jahr 2022 genutzte Kennzahl „LTIF“ als nichtfinanzieller Leistungsindikator für die Arbeitssicherheit wird ersetzt durch „AIF“, die Summe aller arbeitsbedingter Unfälle (ansteigender Schweregrad von Erste Hilfe erforderlich bis tödliche/lebensbedrohliche Verletzung) sollte 12 Unfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden nicht übersteigen; es galt dabei eine Nulltoleranzgrenze für tödliche/lebensbedrohliche Unfälle. Darüber hinaus sind die Weiterentwicklung des HSE-Reifegrades innerhalb der ELE-Gruppe sowie der Partnerfirmen mit Hilfe der verschiedensten Maßnahmen im Fokus. Der Vorjahreswert des „LTIF“ betrug 1,8 und der budgetierte Wert des „LTIF“ für 2023 betrug ebenfalls 1,8. Aufgrund der Anpassung der Kennzahl ist eine Vergleichbarkeit jedoch eingeschränkt. Tatsächlich wurden in 2023 elf arbeitsbedingte Unfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden dokumentiert. Übersetzt in absolute Zahlen waren dies für die ELE-Gruppe 16 Unfälle ausschließlich in der Kategorie „Erste Hilfe erforderlich“ bzw. moderate Unfälle, davon 14 Arbeitsunfälle bzw. Dienstwegeunfälle und 2 sonstige Unfälle. Inhaltliche Schwerpunkte dabei waren je 1 physischer / psychischer Angriff auf EVNG-Mitarbeiter bei Zählersperrungen, 3 SRS-Unfälle (Stolpern Rutschen Stürzen) sowie ein Unfall bei Offshore-Einsätzen in einem Windpark bei Dienstleistungsarbeiten für die Westnetz und 10 diverse Arbeits- bzw. Dienstwegeunfälle. Alle Unfälle sowie die Vorfälle mit einem hohen Gefährdungspotential wurden analysiert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Ausgewählte Unfälle wurden auch in 2023 im Rahmen des Arbeitssicherheitsausschusses durch die jeweilige betroffene Führungskraft vorgestellt und erläutert. In diesem Zuge wurden Verbesserungspotentiale herausgestellt und entsprechende Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art zur Abwehr dieses Unfallgeschehens veranlasst und umgesetzt. Mit Ausnahme eines Umweltvorfalls am 29.10.2023 in einer Mietstation bei einem Gewerbekunden im Netzgebiet (Austritt von ca. 2 kg SF-6 Gas) sind keine weiteren Umweltvorfälle aufgetreten. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele nutzt EVNG verschiedene Kennzahlen. Im finanzbezogenen Bereich werden die Erlösobergrenzen für die Netznutzungsentgelte Strom und Gas als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet. Im nicht finanzbezogenen Bereich steuert die EVNG die unternehmerischen Aktivitäten mit Hilfe von Kennzahlen über Durchleitungsmengen in den Strom- und Gasnetzen und über das Thema Arbeitssicherheit, wobei ab dem Jahr 2024 hier die Unfallkennzahl TRIF (Gesamtzahl aller arbeitsbedingter Unfälle mit ansteigendem Schweregrad von moderaten Unfällen bis tödliche/lebensbedrohliche Unfälle) 5 Unfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden nicht überschritten werden soll. Unfälle, bei denen ausschließlich ein Verbandbucheintrag erfolgt (also i. W. eine Erste Hilfe erforderlich ist mit Ausfallzeiten von weniger als einem Tag) wurden aus der Bewertung herausgenommen. Die Ausführungen zu der Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr sind in den Abschnitten zum Geschäftsverlauf und zur Zukunftserwartung im Abschnitt Ausblick dargestellt. ErtragslageDer Verlust nach Steuern des Geschäftsjahres 2023, der aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages durch die Gesellschafterin ELE ausgeglichen wurde, sank im Vergleich zum Vorjahresfehlbetrag von -34,5 Mio. € auf -14,1 Mio. €. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 21,6 Mio. € gestiegen. Die Umsatzerlöse bestehen hauptsächlich aus Netznutzungserlösen für Strom in Höhe von 126,4 Mio. € und für Gas in Höhe von 40,8 Mio. €. Diese Netznutzungserlöse in Höhe von 167,2 Mio. € beinhalten neben den aus den im Rahmen der zugestandenen Erlösobergrenze für 2023 erzielten Erlösen (136,9 Mio. €; Vorjahr 127,0 Mio. €) die jeweils abzuführenden Umlagen und Konzessionsabgaben. Der Anstieg der Umsatzerlöse in 2023 resultiert neben dem Anstieg der Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten aus dem Saldo aus gestiegenen Erlösen aus der Vermarktung der Mehrmengen Strom und dem Rückgang aus den Abrechnungen für Mehrmengenerstattungen Gas gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen, die sich auch im Materialaufwand in den Erstattungen an Lieferanten und Netzkunden zeigen. Im Materialaufwand zeigt sich einerseits ein Anstieg der Kosten durch die an Lieferanten und Kunden zu erstattenden Mehrmengen Strom, der den sich gegenläufig zeigenden Effekt im Gasbereich nicht kompensiert, sodass die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Summe um 8,4 Mio. € steigen. Gleichzeitig ist neben inflationsbedingt steigenden Fremdleistungsaufwendungen für Arbeiten in den Energienetzen ein Anstieg der Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber in den Aufwendungen für bezogene Leistungen von insgesamt 8,4 Mio. € zu verzeichnen. Die Löhne und Gehälter erhöhten sich aufgrund tariflicher Steigerungen und der zusätzlichen Personalzahlen um 3,5 Mio. €, während Aufwendungen für Altersversorgung um 5,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen aufgrund des Wegfalls der Sondereffektes aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen, sodass sich der Personalaufwand in Summe um 1,3 Mio. € erhöhte. Darüber hinaus verbesserte sich das Finanzergebnis als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen neben der Aufholung der hohen Wertberichtigungen auf die für die Pensionsverpflichtungen als Deckungsvermögen genutzten Finanzanlagen des Vorjahres auch durch Zinserträge aus der Cash-Pool Vereinbarung mit der ELE um insgesamt 8,9 Mio. €. VermögenslageDie Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr von 88,0 Mio. € auf 78,0 Mio. € gesunken. Der Rückgang ist auf der Aktivseite trotz der Erhöhung der unfertigen Leistungen um 3,2 Mio. € durch die Abnahme der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 12,4 Mio. €, unter anderem durch den Rückgang der Forderungen aus der Ergebnisübernahme in Höhe von 20,4 Mio. € durch die ELE bei gleichzeitiger Zunahme der Finanzforderungen aus der Cash-Poolvereinbarung um 8 Mio. € mit der ELE begründet. Auf der Passivseite resultiert die Absenkung der Bilanzsumme hauptsächlich aus dem Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 8,9 Mio. €, überwiegend aus der Abnahme von Rückstellungen für die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrmengenabweichungen zur allokierten Netznutzung an Lieferanten und Kunden. Gleichzeitig zeigt sich neben stichtagsbezogenen Erhöhungen der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen über 4,0 Mio. € bei gegenläufig gleichen Effekten in den sonstigen Verbindlichkeiten um -3,7 Mio. € eine Abnahme der Bilanzsumme um 10,0 Mio. €. Finanzlage Für die Finanzierung sämtlicher Aktivitäten der EVNG standen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 7,0 Mio. € (Vorjahr +5,6 Mio. €). Der hauptsächlich aus erhaltenen Zinsen bestehende Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt 1,0 Mio. € (Vorjahr -5,5 Mio. €), im Vorjahr waren jedoch die Cash-Pool Forderungen im Cashflow aus Investitionstätigkeiten enthalten. Der Finanzmittelfonds, in dem neben den flüssigen Mitteln erstmalig im Jahr 2023 Forderungen im Rahmen des Cash-Managements mit der ELE enthalten sind, weist zum 31.12.2023 einen Wert in Höhe von +8,1 Mio. € (Vorjahr +0,1 Mio. €) aus. Im Vorjahr waren die Forderungen im Rahmen des Cash-Managements mit der ELE im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. RisikomanagementDie EVNG ist in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem von E.ON SE und Westenergie AG integriert. Organisation und Ablauf des Risikomanagements folgen den Vorgaben der E.ON-Konzernrichtlinie, mit der u. a. die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) umgesetzt werden. Dabei wird das Risikomanagement kontinuierlich an geänderte Regelungen von E.ON und Westenergie angepasst. Bei der EVNG ist ein eigenständiger Risikomanagementausschuss installiert. Im Rahmen eines regelmäßigen Risiko-Reportings und auch einzelfallbezogen wird die Geschäftsführung der EVNG eingehend informiert. Die Risikobewertung erfolgt für das aktuelle Geschäftsjahr und für die drei Jahre der Mittelfristplanung. Zu den meisten Risiken sind geeignete Steuerungsmaßnahmen erarbeitet sowie ggf. bilanzielle Vorsorgen getroffen, während wenige Risiken marktabhängig und daher durch EVNG nicht beeinflussbar sind. Die Vorbeugemaßnahmen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Eignung und Angemessenheit überprüft. Damit sind in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und systematischen Überwachung implementiert. Die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken auf Basis der Konzernrichtlinie Risikomanagement ist kontinuierlich gewährleistet. Die Grenze für das Melden von Risiken der EVNG an die Westenergie beträgt für individuelle Ergebnis- und Cash-Risiken einheitlich 10 Mio. € in mindestens einem Jahr des Planungszeitraums. Übergreifende Risiken, die für mehrere Gesellschaften relevant sind (sog. Gruppenrisiken), werden vom Risikomanagement der Westenergie vorgegeben. Für sie besteht keine Meldegrenze. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 überschreitet kein individuelles Risiko die vorstehende Meldegrenze. Wir untergliedern die Risiken, welche die EVNG betreffen, in die Kategorien „hoch“, „mittel“ und „gering“. Als „hoch“ werden individuelle Risiken eingestuft, welche die oben genannte Meldegrenze in Höhe von 10 Mio. € überschreiten. Derartige Risiken liegen zum Berichtszeitpunkt nicht vor. Als „mittel“ werden alle wesentlichen Gruppenrisiken sowie individuelle Risiken, die aufgrund ihrer potenziellen Schadenshöhe oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit einer besonderen Beobachtung durch die Geschäftsführung der EVNG bedürfen, eingestuft. Hierunter fallen insbesondere Risiken, die eine potenziell negative Auswirkung auf die Umsatzerlöse haben könnten, sowie Risiken, die zu potenziell steigenden Aufwendungen führen könnten. Negative Einflüsse auf die Umsatzerlöse ergeben sich aus dem regulatorischen Risiko „Netzerlöse Strom und Gas“. Die einzelnen Risiken betreffen u. a. Unsicherheiten hinsichtlich der laufenden Verfahren mit der Bundesnetzagentur sowie allgemeine Einflussfaktoren wie Produktivitätsfaktor, Preisänderungen und Zinsänderungen. Die Volatilität dieser Einflussfaktoren stellt das Netzerlösrisiko dar. Risiken, die kurzfristig zu steigenden Aufwendungen führen können, ergeben sich aus dem sogenannten „Mengen- und Kostenrisiko“. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Planmengen für die Entnahme durch die Kunden der EVNG, Plankosten für den Bezug aus dem vorgelagerten Netz und den vermiedenen Netzentgelten Strom für den Bezug aus dezentralen Einspeisungen. Mengenabweichungen zwischen Plan und Ist im laufenden Jahr führen zu Minder- oder Mehrerlösen, Abweichungen beim Bezug aus dem vorgelagerten Netz und den dezentralen Einspeisungen zu Mehr- oder Minderkosten beim vorgelagerten Netz und den vermiedenen Netzentgelten. Langfristig werden die Mehr- oder Mindererlöse wie auch die Mehr- oder Minderkosten auf dem Regulierungskonto erfasst und in der Zukunft durch eine Anpassung der Erlösobergrenze und der Netzentgelte wieder ausgeglichen. Als „gering“ werden individuelle Risiken eingestuft, die zwar grundsätzlich identifiziert und überwacht werden, jedoch aufgrund ihrer potenziellen Schadenshöhe oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit keiner besonderen Behandlung durch die Geschäftsführung der EVNG bedürfen. Zu nennen ist hier beispielsweise das Risiko aus Forderungsverlusten im Netzbereich. Bis zum Bilanzstichtag ergeben sich weder aus diesen noch aus anderen Sachverhalten Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben könnten. Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG und gem. § 3 Abs. 4 MsbGDie EVNG ist in folgenden Bereichen des § 6b Abs. 3 EnWG tätig:
Für diese Bereiche und für die Tätigkeiten des Messstellenbetriebes werden in der Rechnungslegung getrennte Konten geführt. In den Tätigkeitsabschlüssen der Elektrizitäts- und Gasverteilung werden neben den jeweils für die angepachteten Netze gezahlten Pachten die Instandhaltungs- und Betriebsführungsaufwendungen gezeigt. In den Umsatzerlösen sind hauptsächlich die Netznutzungsentgelte für die durch die Netze transportierten Energiemengen sowie Erlöse aus investiven Netzarbeiten für die jeweiligen Netzeigentümer enthalten. In den anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden u. a. Netzdienstleistungen abgebildet. Die Tätigkeiten des Messstellenbetriebes sind in einer eigenen Sparte ausgeprägt, während in den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors vor allem finanztechnische Vorgänge enthalten sind. In der Elektrizitätsverteilung haben sich die Umsatzerlöse aufgrund der gestiegenen Netznutzungsentgelte erhöht, gleichzeitig ist aber auch eine Erhöhung des Materialaufwands zu verzeichnen. Die im Vorjahr zu verzeichnenden Belastungen durch die Erhöhung der Pensionsrückstellungen und der Marktwertabschreibung der CTA Fonds ergaben sich im Berichtsjahr nicht, vielmehr konnte ein Teil der im letzten Jahr vorgenommenen Abschreibung wieder zugeschrieben werden. Dadurch ergibt sich ein deutlich verbessertes Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr, welches aber trotzdem negativ ist. Aufgrund der für die Elektrizitätsverteilung genannten Auswirkungen ergibt sich auch in der Gasverteilung bei mengengebedingt zurückgehenden Umsatzerlösen und gleichzeitig rückläufigem Materialaufwand ein weiterhin negatives, aber im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessertes Ergebnis. In dem gem. § 3 Abs. 4 MsbG aufzustellenden Tätigkeitsabschluss für den Messstellenbetrieb ergibt sich im Berichtsjahr trotz steigender Umsatzerlöse zwar ein leicht verbessertes, aber weiterhin negatives Jahresergebnis u. a. wegen gestiegener Aufwendungen für Löhne und Gehälter. AusblickIm kommenden Geschäftsjahr 2024 beginnt im Strom die vierte Regulierungsperiode. Die dazugehörige Kostenprüfung durch die Bundesnetzagentur dauert noch an. Aktuell liegt eine Anhörung über das zu erwartende Ausgangsniveau sowie die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile vor. Ein Effizienzwert sowie der Erlösobergrenzenbescheid liegen bisher nicht vor. Die Netznutzungsentgelte Strom 2024 wurden auf Grundlage des aktuellen Stands der Kostenprüfung und unter Fortschreibung des Effizienzwertes der dritten Regulierungsperiode (94,36 %) ermittelt. Im Gas begann die vierte Regulierungsperiode im aktuellen Geschäftsjahr. Auch für Gas liegt bisher kein Erlösobergrenzenbescheid vor, sodass die Netzentgelte 2024 ebenfalls auf Grundlage des aktuellen Stands der Kostenprüfung ermittelt wurden. Dabei wurde der durch die Regulierungskammer NRW mitgeteilte Effizienzwert für die vierte Regulierungsperiode in Höhe von 95,63% berücksichtigt. Insgesamt kann für das kommende Geschäftsjahr 2024 von einer stabilen Erlöslage ausgegangen werden. Eine Herausforderung für die Gesellschaft wird in den nächsten Jahren weiterhin das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sein. Wesentliche Themenblöcke sind hierbei die technische Umsetzung von Übertragungstechnik und der Einbau von intelligenten Messsystemen bei den Kunden. Des Weiteren ist mit einem zunehmenden Aus- und Zubau an dezentralen Erzeugern zu rechnen. Dies führt zum einen zu einer Zunahme an Anschlussanfragen an das Stromverteilnetz, zum anderen muss das Verteilnetz aufgrund des starken Anstiegs an Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik und Windenergie) zusätzlich permanent kontrolliert und bei Bedarf verstärkt werden. Gleichzeitig entsteht eine Änderung der Versorgungsaufgabe durch eine steigende Zahl an Wärmepumpen und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Die HSE-Kennzahlen wurden für 2024 leicht modifiziert: Die Anzahl aller arbeitsbedingter Unfälle (ansteigender Schweregrad von moderaten Unfällen bis tödliche/lebensbedrohliche Unfälle) soll 5 Unfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden nicht überschreiten. Unfälle, bei denen ausschließlich ein Verbandbucheintrag erfolgt (also i. W. eine Erste Hilfe erforderlich ist mit Ausfallzeiten von weniger als einem Tag) wurden aus der Bewertung herausgenommen. Der Anspruch besteht, die HSE-Kultur innerhalb der ELE-Gruppe durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Aktivitäten weiter zu verankern und zu stärken. Auf Grundlage der Anhörungsstände zu den Kostenprüfungen für die vierte Regulierungsperiode kann die EVNG die Netznutzungserlöse planen. Die Erlösobergrenzen 2024 werden für Strom bei 133,09 Mio. € um ca. 34,4 % und für Gas bei 42,0 Mio. € um ca. 11,0 % über dem Vorjahresniveau liegen. Als Planmengen für das Jahr 2024 wurden durchgeleitete Strommengen in Höhe von 1.719 GWh und durchgeleitete Gasmengen in Höhe von 2.165 GWh eingestellt. Die Gesellschaft rechnet aufgrund der erwarteten Kosten- und Erlössituation für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von rund 1 Mio. €.
Gelsenkirchen, am 16. Februar 2024 ELE Verteilnetz GmbH Michael Ortmann Wolfgang Boris Pateisky Bilanz der ELE Verteilnetz GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023scroll
Anhang zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine GrundlagenDie ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) mit Sitz in Gelsenkirchen ist seit Gründung in 2005 mit der Planung, der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, dem Ausbau, dem Erwerb, der Vermarktung und der Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie und Wärme sowie der Erbringung von beratenden Ingenieur- und Consultingleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgaben betraut. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Gelsenkirchen des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HR B 8405 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der EVNG ist die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) in Gelsenkirchen. Mit der ELE besteht seit 2006 ein Ergebnisabführungsvertrag. Bei der EVNG handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Westenergie AG, Essen (kleinster Konsolidierungskreis) und der E.ON SE, Essen (größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der Westenergie AG und der Konzernabschluss der E.ON SE werden im Unternehmensregister elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr als Betriebsausgaben erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die planmäßigen linearen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Den planmäßigen Abschreibungen der im Sachanlagevermögen enthaltenen Stromleitungsnetzanlagen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungskosten, Nutzungsdauern zu 25 - 35 Jahren zugrunde gelegt. Bei den Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die verzinslichen Ausleihungen in den Finanzanlagen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf der Basis von durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten für Unfertige Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netzentgelten sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Altersteilzeitverpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert des Deckungsvermögens die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. PassivaDas gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank für November des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,83 % (Vorjahr 1,78 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1,0 Mio. €. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % (Vorjahr 2,75 %) sowie Rentensteigerungen in Höhe von 2,20 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Zudem wurden branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens, welches nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen besteht. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Rücknahmepreis per 31. Dezember. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens, die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie eine neu gebildete Rückstellung für Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit von leitenden Angestellten. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % p. a. (Vorjahr 1,44 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,95 % p. a. (Vorjahr 2,75 % p. a.). Zudem wurden branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % p. a. (Vorjahr 0,59 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,95 % p. a. (Vorjahr 2,75 % p. a.). Bei der Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um den in 2020 aufgelegten E.ON Performance Plan. Die Rückstellung beinhaltet die Tranchen 2020 bis 2023 und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die EVNG hat einen Teil ihrer Mitarbeiter/-innen zur Gewährung einer Betriebsrente bei der externen Versorgungskasse „Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe“ (kvw), Münster, pflichtversichert. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über die kvw richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Der allgemeine Umlagesatz der kvw beträgt im Geschäftsjahr 2023 unverändert 4,5 %. Zusätzlich ist ein unveränderter Beitrag von 3,25 % zur Einstellung in die Sanierungsrücklage der kvw zu zahlen. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beträgt in 2023 19.625.853,86 €. Hinsichtlich dieser Versorgungsverpflichtungen der kvw gegenüber aktiv Beschäftigten und ehemaligen Mitarbeiter/-innen der EVNG sind Unterdeckungen nicht auszuschließen, so dass eine subsidiäre Einstandspflicht der EVNG als Arbeitgeber bestehen kann. Für diese mittelbare Verpflichtung braucht gemäß Artikel 28 EGHGB eine Rückstellung nicht gebildet zu werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden, soweit sie aufgrund von Rechnungen der Lieferanten passiviert werden, mit den Rechnungsbeträgen (Warenwert einschließlich Umsatzsteuer), vermindert um die bei der Zahlung zu kürzenden Skonti, bilanziert, da sie grundsätzlich unter Ausnutzung von Skonti beglichen werden. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der ELE, bilanziert die EVNG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtsjahr ist im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. (2) VorräteHier sind die in Arbeit befindlichen, im Geschäftsjahr 2023 begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 13.166 T€ ausgewiesen, die erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme der ELE in Rechnung gestellt werden. Außerdem sind hier die in 2023 gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz erworbenen CO2 -Zertifikate in Höhe von 9 T€ ausgewiesen. (3) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Netznutzungsentgelten (NNE). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch abgegrenzte Lieferungen aus noch nicht abgelesenen Verbrauchsstellen in Höhe von 32.340 T€ enthalten, wovon die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 20.645 T€ aktivisch abgesetzt werden. Aufgrund des zeitlichen Verzugs der Abrechnung der Mehr-/Mindermengen im Bereich Gas sind wesentliche Anteile der bereits angefallenen Mehr-/Mindermengen des Berichtsjahres 2023 noch nicht abgerechnet. Daher ist in den Forderungen eine Forderung gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen in Höhe von 1.407 T€ enthalten. In gleicher Höhe ist eine sonstige Rückstellung gegenüber Lieferanten und Netzkunden eingestellt. Die Bewertung der Mehr-/Mindermengen erfolgt aufgrund fehlender Preiskurven für 2024 anhand eines gewichteten Mittels der Monatspreise für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen. Für die noch nicht veröffentlichten Preise der Anwendungsmonate aus dem Jahr 2024 wurde der Preis des Monats Dezember 2023 fortgeschrieben und in der Gesamtgewichtung berücksichtigt. Zur Bewertung des Forderungsausfallrisikos sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 51 T€ gebildet worden. (4) Forderungen gegen verbundene UnternehmenBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22.651 T€ (Vorjahr 43.480 T€), davon gegen den Gesellschafter 20.414 T€ (Vorjahr 41.213 T€). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind auch abgegrenzte Lieferungen aus noch nicht abgelesenen Verbrauchsstellen in Höhe von 54.507 T€ enthalten, wovon die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 45.582 T€ aktivisch abgesetzt werden sowie Finanzforderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 14.562 T€ (Vorjahr 6.597 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungHierbei handelt es sich um die Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 2.415 T€ (historische Anschaffungskosten 2.466 T€), soweit diese der Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG sowie Ansprüchen auf Zahlung von Aufstockungsbeträgen dienen, mit den unter den sonstigen Rückstellungen auszuweisenden Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.057 T€. Aus dieser Vermögensverrechnung ergibt sich ein Saldo in Höhe von 1.358 T€. (6) EigenkapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 25 T€ ist voll eingezahlt und wird von der ELE gehalten. Der Jahresüberschuss 2019 wurde auf neue Rechnung vorgetragen, weil dieser gemäß § 268 Abs. 8 HGB abführungsgesperrt ist. (7) Rückstellungenscroll
Die Verpflichtungen gegenüber Personen, die eine betriebliche Altersversorgung bei der kvw haben, unterliegen keiner zu bewertenden Pensionszusage. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen im Manteltarif zum Sterbegeld und dem Übergangstarifvertrag zum Übergangsgeld. Bisher wurden Zusagen für Sterbegeld- und Übergangsgeldzahlungen unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Bei diesen Zusagen handelt es sich um langfristige Verpflichtungen vergleichbar mit Altersteilzeitverpflichtungen. Der Ausweis erfolgt nunmehr unter den sonstigen Rückstellungen. Die aktuelle Verpflichtung beläuft sich bei der EVNG auf 1.960 T€ (im Vorjahr 1.947 T€). Der Vorjahresbetrag ist im Vorjahr unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den Rückstellungen für Altersteilzeit und für fondsgedeckte Pensionsrückstellungen. scroll
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (7) dargestellt. In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Verpflichtungen aus dem Personalbereich, Rückstellungen für Abrechnungsverpflichtungen, Abgabeverpflichtung für CO2 -Emissionszertifikate gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz, Verpflichtungen für künftige Netzentgeltabsenkungen aus erzielten Mehrerlösen sowie Rückstellungen für Mehr-/Mindermengen im Strom- und Gasbereich. (8) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.947 T€ (Vorjahr 3.921 T€), davon gegenüber dem Gesellschafter 0 T€ (Vorjahr 901 T€). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Rückzahlungsverpflichtungen aus überzahlten Netznutzungsentgelten sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Personal enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. (9) HaftungsverhältnisseAufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Mithaftung der EVNG in Höhe von 29,6 Mio. € (Vorjahr 30,6 Mio. €) Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der vorstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren. (10) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen beträgt 234.306 T€, davon 229.929 T€ gegenüber dem Gesellschafter. Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Anpachtung der Strom- und Gasnetze in Höhe von 187.577 T€, für ein Bestellobligo in Höhe von 4.377 T€ und aus verschiedenen Dienstleistungsverträgen über rund 42.352 T€. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Inlandsumsätze und entfallen auf: scroll
Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erlöse aufgrund von Erstattungen aus dem Mindermengenausgleich Strom in Höhe von 13.735 T€ und Gas in Höhe von 8.718 T€. Diesen Erlösen stehen wegen des geforderten getrennten Ausweises Aufwendungen aus der Mehrmengenabrechnung Strom in Höhe von 20.703 T€ und Gas in Höhe von 18.440 T€ gegenüber. Gegenläufig wirken Vorjahreseffekte in Höhe von 5.968 T€ aus der bilanziellen Abgrenzung. Darüber hinaus sind in den Umsatzerlösen auch periodenfremde Effekte aus der EEG-Abwicklung in Höhe von 558 T€ enthalten. (2) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind überwiegend periodenfremde Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 78 T€ enthalten. (3) MaterialaufwandIm Materialaufwand sind neben den Netznutzungsentgelten der vorgelagerten Übertragungsnetze in Höhe von 37.541 T€ hauptsächlich Pachtaufwendungen für die von der ELE angepachteten Strom- und Gasnetze von 16.318 T€ und Konzessionsabgaben in Höhe von 16.120 T€ sowie Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von 25.418 T€ enthalten. In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind periodenfremde Aufwendungen aus dem Mehrmengenausgleich Strom in Höhe von 20.703 T€ und Gas in Höhe von 18.440 T€ enthalten. Dem gegenüber stehen die Erlöse aus Mindermengenausgleich Strom in Höhe von 13.735 T€ und Gas in Höhe von 8.718 T€. Zusätzliche Aufwendungen resultieren aus Vorjahreseffekten in Höhe von 584 T€ aus bilanziellen Abgrenzungen. (4) Personalaufwandscroll
(5) Abschreibungen auf SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 19.552 T€ umfassen im Wesentlichen weiterbelastete Aufwendungen für kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 16.854 T€. (7) Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn dieser Position wird im Berichtsjahr der Saldo resultierend aus dem Zinsanteil an der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (829 T€, Vorjahr 2.337 T€), den Zinsanteilen an der Zuführung zu den sonstigen Personalrückstellungen (-20 T€, Vorjahr 18 T€) und den übrigen Aufwendungen (92 T€) sowie den Marktwertveränderungen (-4.033 T€) in Höhe von 3.132 T€ ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis der saldierten Beträge unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen. (8) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommener VerlustDer Verlust in Höhe von 14.104 T€ (Vorjahr 34.501 T€) wurde nach Maßgabe des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der ELE übernommen. Die EVNG ist nach § 1 Abs. 1 des zum 28.12.2023 in Kraft gesetzten Mindeststeuergesetzes (MinStG) grundsätzlich mindeststeuerpflichtig und fällt in die Mindeststeuergruppe i. S. d. § 3 Abs. 1 MinStG der E.ON SE als oberste Muttergesellschaft. Die EVNG erwartet jedoch keinen zusätzlichen Steueraufwand im Rahmen des neuen Mindeststeuergesetzes. V. Sonstige Angaben(1) OrganeGeschäftsführung
Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung macht die Gesellschaft von der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Zum Bilanzstichtag bestehen unverzinsliche Darlehen an die Geschäftsführer in Höhe von 2 T€, im Berichtsjahr wurden 1 T€ getilgt. (2) AbschlussprüferhonorarDas von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten. (3) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß §285 Nr. 21 HGBAngabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehende Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. (4) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWGIm Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der E.ON SE getätigt:
(5) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahresVorgänge von besonderer Bedeutung, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage relevant sind, haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben.
Gelsenkirchen, am 16. Februar 2024 ELE Verteilnetz GmbH Michael Ortmann Wolfgang Boris Pateisky AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens der ELE Verteilnetz GmbH für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023scroll
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Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023 der ELE Verteilnetz GmbHDie ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und gem. § 3 Abs. 4 MsbG zur Führung getrennter Konten und zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen verpflichtet. Die EVNG berichtet daher getrennt über die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung und zusätzlich über die Tätigkeit des Messstellenbetriebs. Definition der zu veröffentlichenden UnternehmenstätigkeitenElektrizitätsverteilungDer Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Betrieb des angepachteten Mittel- und Niederspannungsnetzes stehenden Aktivitäten zugeordnet. GasverteilungDer Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Betrieb des angepachteten Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetzes stehenden Aktivitäten zugeordnet. MessstellenbetriebDem Messstellenbetrieb werden die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des grundzuständigen Messstellenbetriebes stehenden Aktivitäten zugeordnet. Grundsätze, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurdenDie Zuordnung der Aktiv- und Passivkonten zu den unterschiedlichen Positionen der Tätigkeitsbilanz erfolgte überwiegend direkt auf Basis von Einzelkonten. Sofern Beträge unterschiedliche Tätigkeiten betrafen, wurden die Kontensalden sachgerecht geschlüsselt. Die in der Position „Zugeordnetes Eigenkapital“ enthaltene Kapitalrücklage ist anhand eines Mitarbeiterschlüssels den Tätigkeiten zugeordnet. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsabschlüsse im Eigenkapital dargestellt. Für Bestandskonten, über die personalwirtschaftliche Vorgänge abgewickelt werden, wurde ein Mitarbeiterschlüssel verwandt, ansonsten wurde mit Hilfe von Umsatz- und Rohmargenschlüsseln eine Zuordnung auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu den einzelnen Tätigkeiten wurde dort, wo eine Zuordnung pro Konto nicht möglich war, mit Hilfe der internen Rechnungslegung über die Kostenstellenrechnung vorgenommen. Die darüber hinaus noch nicht zugeordneten Beträge sind mit Hilfe von Umsatz-, Mitarbeiter- und Rohmargenschlüsseln sachgerecht auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt worden. Allgemeine ErläuterungenDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Anpachtung der Strom- und Gasnetze, für ein Bestellobligo und aus verschiedenen Dienstleistungsverträgen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Angaben zum aufgeteilten Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB und zu den aufgeteilten Erträgen bzw. Aufwendungen aus der Abzinsung bzw. Aufzinsung sind für den Adressaten der Tätigkeitsabschlüsse nicht entscheidungsrelevant und unterbleiben daher. Weitere Erläuterungen zu den TätigkeitsabschlüssenElektrizitätsverteilungBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17.570 T€ (Vorjahr 28.214 T€), davon gegen den Gesellschafter 15.456 T€ (Vorjahr 31.693 T€) sowie Finanzforderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 7.243 T€ (Vorjahr 3.900 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.735 T€ (Vorjahr 2.509 T€), davon gegenüber dem Gesellschafter 0 T€ (Vorjahr 576 T€). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, vor Verrechnung des Deckungsvermögens, betragen bei einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 43.788 T€ (Vorjahr 42.762 T€) und bei einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 44.367 T€ (Vorjahr 45.237 T€), wobei der Unterschiedsbetrag 579 T€ (Vorjahr 2.475 T€) beträgt. In dem Zinsertrag (Vorjahr Zinsaufwand) sind Zinsanteile für die Zuführung der Personalrückstellungen in Höhe von 461 T€ (Vorjahr 1.313 T€) enthalten. GasverteilungBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.671 T€ (Vorjahr 13.850 T€), davon gegen den Gesellschafter 5.084 T€ (Vorjahr 8.104 T€) sowie Finanzforderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 5.431 T€ (Vorjahr 2.110 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 857 T€ (Vorjahr 1.291 T€), davon gegenüber dem Gesellschafter 0 T€ (Vorjahr 324 T€). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, vor Verrechnung des Deckungsvermögens, betragen bei einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 25.909 T€ (Vorjahr 25.882 T€) und bei einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 26.252 T€ (Vorjahr 27.380 T€), wobei der Unterschiedsbetrag 343 T€ (Vorjahr 1.498 T€) beträgt. In dem Zinsertrag (Vorjahr Zinsaufwand) sind Zinsanteile für die Zuführung der Personalrückstellungen in Höhe von 273 T€ (Vorjahr 795 T€) enthalten. MessstellenbetriebBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 81 T€ (Vorjahr 62 T€), davon gegen den Gesellschafter 81 T€ (Vorjahr 62 T€) sowie Finanzforderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 325 T€ (Vorjahr 136 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 124 T€ (Vorjahr 113 T€). Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, vor Verrechnung des Deckungsvermögens, betragen bei einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 1.602 T€ (Vorjahr 1.160 T€) und bei einem siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz 1.623 T€ (Vorjahr 1.227 T€), wobei der Unterschiedsbetrag 21 T€ (Vorjahr 67 T€) beträgt. In dem Zinsertrag (Vorjahr Zinsaufwand) sind Zinsanteile für die Zuführung der Personalrückstellungen in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 35 T€) enthalten.
Gelsenkirchen, am 16. Februar 2024 ELE Verteilnetz GmbH Michael Ortmann Wolfgang Boris Pateisky Tätigkeitsbilanz Elektrizitätsverteilung der ELE Verteilnetz GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung der Elektrizitätsverteilung der ELE Verteilnetz GmbH für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023scroll
Entwicklung des Anlagevermögens der ELE Verteilnetz GmbH für die Tätigkeit Stromverteilung für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023scroll
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Tätigkeitsbilanz Gasverteilung der ELE Verteilnetz GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung der ELE Verteilnetz GmbH für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023scroll
Entwicklung des Anlagevermögens der ELE Verteilnetz GmbH für die Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023scroll
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Tätigkeitsbilanz Messstellenbetrieb der ELE Verteilnetz GmbH zum 31.12.2023AKTIVSEITE scroll
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Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung des Messstellenbetriebs der ELE Verteilnetz GmbH für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2023scroll
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ELE Verteilnetz GmbH, Gelsenkirchen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ELE Verteilnetz GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ELE Verteilnetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wirsind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 19. Februar 2024 KPMG AG Michael Servos, Wirtschaftsprüfer Andreas Günthner, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses 2023 In der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2024 wurde der Jahresabschluss der ELE Verteilnetz GmbH festgestellt. |
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