Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 335804
Eingetragen
10.11.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen MetallenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Ausführung aller Tätigkeiten auf dem Gebiet der Metallverarbeitung sowie der Handel mit Waren des Restaurantbedarfs. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Böcker
seit 12.1.2018
Prokura
Stefan Erich Apfel
seit 2.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Stefan Apfel
Gerhart Hauptmann Str. 56 69221 Dossenheim
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Apfel GmbH

Dossenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Apfel GmbH Metallverarbeitung, Dossenheim

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.970,50
II. Sachanlagen 2.413.798,53
III. Finanzanlagen 51.989,12 2.482.758,15
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.818.733,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 879.525,60
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 2.031,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.808.168,90 4.506.428,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.619,43
7.015.805,71

PASSIVA

EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97
II. Gewinnvortrag 3.207.123,11
III. Jahresüberschuss 1.033.653,67
Summe Eigenkapital 4.368.599,75
B. Rückstellungen 363.326,20
C. Verbindlichkeiten 2.283.879,76
- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 2.637,03
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.462.656,48
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 821.223,28
7.015.805,71

Handelsrecht

ANHANG zum Jahresabschluß per 31. Dezember 2023

APFEL GmbH

Dossenheim

1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1.1. Allgemeine Angaben zum Inhalt und der Gliederung des Jahresabschlusses (§ 265 HGB)

1.1.1. Die Gliederung der Bilanz ändert sich gegenüber der Schlußbilanz per 31. Dezember 2022 nicht.

1.1.2. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung , welche im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

1.1.3. Aufgrund der Größenklassen lt. § 267 HGB ist die Gesellschaft als "Kleine GmbH" einzustufen.

1.1.4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse fehlt die Vergleichbarkeit zum Vorjahr.

1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB)

1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Lediglich § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB fand Anwendung.

3. Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und entsprechend den Vorschriften für kleine GmbHs hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB gebildet worden.

6. Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 250 HGB gebildet.

7. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

1.2.1.2. Bewertungsmethoden ( § 252 HGB)

1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind am Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen Abschlusstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.

4. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

a.) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

b.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet.

Bei der Ermittlung der Abschreibung kam wahlweise die lineare oder degressive Abschreibung zur Anwendung.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden nach § 6 (2 u. 2a) EStG abgeschrieben.

c.) Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.

d.) Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden mit 820.723,28 €

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt gesichert:

Sicherungsübereignung von Anlagemögen

e.) Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und Verbindlichkeiten gebildet worden.

Die Pensionsrückstellung wurde gemäß Richttafeln 2018 G nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Rechnungszins von 1,82 % ermittelt.

Mit der Rückstellung wurde der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung saldiert, da hierfür ein Pfandrecht zugunsten der versicherten Person besteht.

Die Werte wurden aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Karlsruher Lebensversicherung übernommen.

Aufgrund der Umstellung auf einen zehnjährigen Durchschnittszinsatz bei der Berechnung der Pensionsrückstellung kam es zu einem Bewertungsgewinn von 5.081,00 €. Dieser ist gem. § 253 HGB ausschüttungsgesperrt.

2. Sonstige Pflichtangaben

2.1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Apfel geführt.

Er ist alleinvertretungsberechtigt und von § 181 BGB befreit.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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