HTC LeasRent AGLiquidiert

09353 Oberlungwitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 18731
Eingetragen
27.3.2001
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenVermietung von LuftfahrzeugenVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Durchführung von Leasing-, Mietkauf- und Rentalverträgen aller Art, insbesondere von Fahrzeugen der Flurfördertechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Stecher
seit 3.9.2003
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

HTC LeasRent AG

Oberlungwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011

Bilanz

Aktiva

31.5.2011
EUR
31.5.2010
EUR
A. Anlagevermögen 169.460,00 147.599,50
I. Sachanlagen 169.460,00 147.599,50
B. Umlaufvermögen 37.195,58 39.074,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.852,34 38.315,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.343,24 758,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.100,00 2.200,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 209.755,58 188.873,98

Passiva

31.5.2011
EUR
31.5.2010
EUR
A. Eigenkapital 114.649,63 62.493,69
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 32.019,61 5.324,66
III. Bilanzgewinn 32.630,02 7.169,03
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 35.686,00
C. Rückstellungen 17.569,89 5.783,81
D. Verbindlichkeiten 77.536,06 84.910,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 209.755,58 188.873,98

Anhang


Allgemeines
 
Der Jahresabschluss der HTC LeasRent AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurde bis auf nachfolgend beschriebene Änderungen (Auflösung des Sonderposten für Sonderabschreibung und Auflösung des Sonderposten  für Minderung der AHK IAB) beibehalten. Die Änderungen haben zusammengefasst folgende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
  

direkte Einstellung von Euro 28.854,90 in das Eigenkapital.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro 1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen der Bewertungsänderung sind unwesentlich.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Ergebniseffekt aus dem erstmaligen Ansatz von latenten Steuern zum 1. Januar 2010 wurde in den Gewinnrücklagen und den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sogenannter davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,95 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
 
Andere Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen haben sich aufgrund von Einstellungen aus Anpassungen im Rahmen des BilMoG wie folgt entwickelt:
  

 
Euro
Euro
Stand 31.12.2009
Auflösung Sonderposten Sonderabschreibung
Auflösung Sonderposten Minderung AHK (IAB)
passive latente Steuern



 
3.500,00
11.030,00
24.656,00
- 10.331,10
 
Stand 31.12.2010
 
28.854,90

 
Verbindlichkeiten
 
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro 38.636,06 (Vorjahr: Euro 54.910,48).

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

Sonstige Pflichtangaben
 
Grundkapital

Das Grundkapital der HTC LeasRent AG beträgt Euro 50.000,00. Es ist eingeteilt in 100 Namensaktien im Nennbetrag von je 500,00 Euro.

Vorstand

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten folgende Personen dem Vorstand an:

Rainer Stecher (Vorstandsvorsitzender)

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand während des abgelaufenen Geschäftsjahres aus folgenden Mitgliedern:

Aufsichtsratsvorsitzender:   Jürgen Dicks-Domin
Stellvertretende Vorsitzende:  Petra Stecher
Übrige Mitglieder:  Jean Stecher

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
 
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
40.740,62

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2012 festgestellt.

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