HTC
LeasRent AG
Oberlungwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2011
EUR |
31.5.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
169.460,00 |
147.599,50 |
| I.
Sachanlagen |
169.460,00 |
147.599,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.195,58 |
39.074,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.852,34 |
38.315,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.343,24 |
758,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.100,00 |
2.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.755,58 |
188.873,98 |
Passiva
|
|
31.5.2011
EUR |
31.5.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.649,63 |
62.493,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
32.019,61 |
5.324,66 |
| III.
Bilanzgewinn |
32.630,02 |
7.169,03 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
35.686,00 |
| C.
Rückstellungen |
17.569,89 |
5.783,81 |
| D.
Verbindlichkeiten |
77.536,06 |
84.910,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.755,58 |
188.873,98 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss der HTC LeasRent AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im
Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010
der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer
vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im
Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze wurde bis auf nachfolgend
beschriebene Änderungen (Auflösung des
Sonderposten für Sonderabschreibung und Auflösung
des Sonderposten für Minderung der AHK IAB)
beibehalten. Die Änderungen haben zusammengefasst
folgende Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage:
| • |
direkte Einstellung von Euro
28.854,90 in das Eigenkapital.
|
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro
1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten
im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für
geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen
der Bewertungsänderung sind unwesentlich.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der
Ergebniseffekt aus dem erstmaligen Ansatz von latenten
Steuern zum 1. Januar 2010 wurde in den
Gewinnrücklagen und den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen erfasst. Der Aufwand und
Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten
Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom
Einkommen und Ertrag" als sogenannter davon-Vermerk
ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein
effektiver Steuersatz von 28,95 % zugrunde, der sich
voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen
ergeben wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Andere Gewinnrücklagen
Die anderen Gewinnrücklagen haben sich aufgrund
von Einstellungen aus Anpassungen im Rahmen des BilMoG wie
folgt entwickelt:
|
Euro
|
Euro
|
Stand 31.12.2009
Auflösung Sonderposten Sonderabschreibung
Auflösung Sonderposten Minderung AHK
(IAB)
passive latente Steuern
|
|
3.500,00
11.030,00
24.656,00
- 10.331,10
|
Stand 31.12.2010
|
|
28.854,90
|
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 38.636,06 (Vorjahr: Euro 54.910,48).
Es bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Pflichtangaben
Grundkapital
Das Grundkapital der HTC LeasRent AG beträgt
Euro 50.000,00. Es ist eingeteilt in 100 Namensaktien im
Nennbetrag von je 500,00 Euro.
Vorstand
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten folgende Personen dem Vorstand an:
Rainer Stecher (Vorstandsvorsitzender)
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestand während des
abgelaufenen Geschäftsjahres aus folgenden
Mitgliedern:
Aufsichtsratsvorsitzender: Jürgen
Dicks-Domin
Stellvertretende Vorsitzende: Petra Stecher
Übrige Mitglieder: Jean Stecher
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
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Ausleihungen
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0,00
|
Forderungen
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0,00
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Verbindlichkeiten
|
40.740,62
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2012 festgestellt.
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