Kirchberger
Elektro GmbH
Kirchberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
575.171,00 |
515.264,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
324,00 |
4.902,00 |
| II.
Sachanlagen |
573.347,00 |
508.862,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.190.836,89 |
3.574.672,71 |
| I.
Vorräte |
2.675.689,44 |
1.033.640,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.325.889,18 |
1.488.728,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.000,00 |
189,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.189.258,27 |
1.052.303,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.564,27 |
7.768,75 |
| Aktiva |
5.784.572,16 |
4.097.705,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.211.058,50 |
780.393,01 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
13.293,57 |
10.788,24 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.271,02 |
-14.776,35 |
| II.
Kapitalrücklage |
372.126,10 |
|
| III.
Gewinnrücklagen |
-1.312.355,08 |
-762.723,65 |
| IV.
Gewinnvortrag |
1.462.328,42 |
961.221,41 |
| V.
Jahresüberschuss |
675.665,49 |
571.107,01 |
| B.
Rückstellungen |
465.860,83 |
372.035,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.107.652,83 |
2.945.277,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.607.973,57 |
2.287.521,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
499.679,26 |
657.755,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
225.000,00 |
411.000,00 |
| Summe
Passiva |
5.784.572,16 |
4.097.705,46 |
Anhang
A. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des HGB §§ 266
ff. HGB in Kontoform, sowie nach den ergänzenden
Rechnungslegungsvorschriften des GmbHG aufgestellt. Soweit
Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. im Anhang erfolgen
können, sind sie im Anhang enthalten. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
B. Allgemeine Angaben zur Gliederung
Die Gliederung der Bilanz wurde unter Beachtung der
handelsrechtlichen Ausweisvorschriften erstellt.
Bezüglich der Angaben und Erläuterungen im Anhang
wird von den Erleichterungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen zum Ausgleich
des Werteverzehrs vermindert. Die Festlegung der
Nutzungsdauer von abnutzbaren Anlagegegenständen
erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Handelswaren wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Einstandspreisen bewertet. Erforderlichenfalls wurde der
niedrigere beizulegende Wert bilanziert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Bankguthaben wurden mit den Nennwerten bzw.
Nominalbeträgen bewertet. Bei den Forderungen wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung von 1% der Nettoforderungen
Rechnung getragen.
Das Stammkapital wurde zum Nennwert bilanziert und
entspricht dem Eintrag ins Handelsregister.
Die Bewertung der Rückstellungen entsprechen den
Bewertungsvorschriften gemäß § 6 Abs. 1 Nr.
3a EStG.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Laufzeiten der unverzinsten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen bzw. den sonstigen
Verbindlichkeiten betragen weniger als 12 Monate. Sie sind
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG nicht
abzuzinsen und somit mit dem Rückzahlungsbetrag
anzusetzen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
D. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
ergibt sich aus der Anlage zum Jahresabschluss; dort sind
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
dargestellt.
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
E. Sonstige Angaben
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die
banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche
Vereinbarungen liegen vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer Ralf Bauer
F. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
G. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 675.665,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
H. Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
• Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 45 Arbeitnehmer gemäß §
285 Nr. 7 HGB.
• Die Umsatzerlöse in den letzten
zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen EUR
8.940.285,23 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).
• Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug
eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug
EUR 5.784.572,16.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschrift als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2023 - 31.12.2023
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. R. Bauer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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