Teck-Strom GmbH
Eugenstraße 16, 73230 Kirchheim unter Teck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Axel Essig seit 7.5.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pyro-Strom GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2009A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögengegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen berücksichtigt. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 € werden im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. 6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Restlaufzeiten Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 424.977,10 € (Vorjahr: 399.047,84 €). Darin enthalten sind Darlehensforderungen in Höhe von 109.613,87 € (Vorjahr: 107.464,58 €) gegen FC Windenergy GmbH. Diese wurden zum Bilanzstichtag vertragsgemäß mit 2,0 v.H. p.a. verzinst. Der Restbetrag in Höhe von 315.363,23 € (Vorjahr: 291.583,26 €) betrifft eine Darlehensforderung gegen die Firma Pyrolyse-Betriebs GmbH Malliß, welche zum Bilanzstichtag vertragsgemäß mit 6,0 v.H. p.a. verzinst wurde. II. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 2.630.449,62 € (Vorjahr 2.610.099,11 €). Im Wesentlichen betrifft diese Position die Verbindlichkeiten gegen die Firma PYTRADE GmbH. Hierzu ist ein gerichtliches Verfahren anhängig. Sonstige Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Windreich AG (Umwandlung von windreich GmbH, vormals FC Holdung GmbH) in Höhe von 4.898.392,23 € (Vorjahr: 4.699.551,32 €). Diese wurden zum Bilanzstichtag mit 0,5 v.H. p.a. verzinst. Für die Darlehen wurden Rangrücktrittsvereinbarungen getroffen. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Am 31.12.2009 hat die windreich GmbH Ihre Forderungen gegen Pyro-Strom GmbH an Herrn Willi Balz abgetreten. III. Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG Es besteht eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 4.898.392,23 € (Vorjahr: 4.699.551,32 €) gegenüber der alleinigen Gesellschafterin Windreich AG vormals windreich GmbH. Diese wurden zum 31.12.2009 an Herrn Willi Balz abgetreten. IV. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB in Verbindung mit § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. V. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen hinsichtlich der Betriebsausstattung vorgenommen. II. Abschreibungen auf den Firmenwert Abschreibungen auf den Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB waren nicht zu verzeichnen. III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen. II. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Tim Kittelhake geführt. Pyro-Strom GmbH Seestraße 1 78464 Konstanz Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie sie sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Wolfschlugen, den 23. Juni 2010 gez. Tim Kittelhake |
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