RIA Cast
House Engineering GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
186.338,00 |
232.440,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.360,00 |
18.942,00 |
| II.
Sachanlagen |
173.978,00 |
213.498,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.501.257,72 |
2.270.811,44 |
| I.
Vorräte |
4.119,26 |
40.400,47 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.475.694,32 |
3.511.933,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.402.417,66 |
2.097.105,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.720,80 |
133.305,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.970,83 |
62.468,08 |
| Aktiva |
2.737.566,55 |
2.565.719,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
494.711,43 |
310.264,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
285.264,54 |
289.873,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
184.446,89 |
-4.608,80 |
| B.
Rückstellungen |
84.416,00 |
25.730,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.158.439,12 |
2.229.724,98 |
| Passiva |
2.737.566,55 |
2.565.719,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die RIA Cast House Engineering GmbH, Leipzig,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig
unter HRB 34693, weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 42
Abs. 3 GmbHG um die Position "Forderungen gegenüber
Gesellschafter" erweitert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist im Wesentlichen
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
(§§ 265 (1), 266 ff. HGB).
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Wirtschaftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und €
800,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden nach Auskunft der
Geschäftsführung zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen wurden nach Auskunft des
Geschäftsführers nach dem Fortschritt unter
Berücksichtigung des Grades der Fertigstellung zu
Selbstkosten bewertet.
Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurden
die erhaltenen Anzahlungen von den teilfertigen Arbeiten
offen abgesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen waren laut Auskunft der
Geschäftsführung nicht erforderlich.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Diese werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe
von € 2.390.879,61.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter werden
mit 0,5 % p.a. verzinst.
Verbindlichkeiten / Haftungsverhältnisse
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von
€ 1.720.492,70 und von über fünf
Jahren in Höhe von € 130.803,54.
Im Übrigen hat die Gesellschaft ihren
Gläubigern - abgesehen von den üblichen
Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen - keine besonderen Sicherheiten
gewährt.
Zu den einzelnen Darlehensverbindlichkeiten liegen
Verträge vor. Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 (2) HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beeinflussen
in voller Höhe das Ergebnis vor Steuern.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Herr Michael
Rockstroh.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI. Angaben gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 26.024,79
(Vorjahr: € 25.679,94).
VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Stichtag
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, lagen
nicht vor.
VIII. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von € 184.446,89 auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Rockstroh
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2024
festgestellt.
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