TENWA Technische Wasserinstallations GmbH

Granatenstraße 34, 13409 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 103807
Eingetragen
22.9.2006
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstige Bauinstallation
Gegenstand
Die Installation von Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

TENWA Technische Wasserinstallations GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 40.081,00 49.064,00
I. Sachanlagen 40.081,00 49.064,00
B. Umlaufvermögen 36.585,81 72.974,89
I. Vorräte 1.302,12 2.782,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.863,15 44.421,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.420,54 25.771,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.309,80 1.561,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.976,61 123.599,99

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 37.375,85 52.345,29
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.345,29 9.993,48
III. Jahresfehlbetrag 14.969,44 -17.351,81
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 10.832,00
C. Rückstellungen 7.740,45 8.790,45
D. Verbindlichkeiten 35.860,31 51.632,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.352,41 21.590,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.976,61 123.599,99

Anhang


zum 31. Dezember 2010
der
TENWA Technische Wasserinstallations GmbH

I. Allgemeine Angaben    

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und des § 276 HGB wurde verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 325 Abs. 1 S. 1 HGB wurden zusätzlich die Erleichterungen der §§ 274a, 326 HGB in Anspruch genommen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches vollständig eingehalten. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. In ihm sind alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig enthalten.

Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 wurden in Übereinstimmung mit Artikel 66 EGHGB für das Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewandt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens aufgestellt.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die steuerliche Vereinfachungsregelung der Poolabschreibung von Vermögensgegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 1.000,00 EUR wurde auch in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen, da sie zu keinem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht angezeigt.

Das Umlaufvermögen wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur für im Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr geleistete Zahlungen gebildet, die Aufwand für folgende Geschäftsjahre betreffen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr betreffen. Ein Ansatz wurde nur für ungewisse Verbindlichkeiten getätigt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr ebenfalls nicht). Darüber hinausgehende Fristangaben zu den Verbindlichkeiten sind aus der Bilanz ersichtlich.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr

 Frau Christine Ruff, Berlin.


Berlin, den 6. Dezember 2011

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.

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