KEIL
Befestigungstechnik GmbH
Engelskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.028.285,50 |
1.057.135,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.206,50 |
28.489,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.009.079,00 |
1.028.646,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.558.206,53 |
4.294.467,76 |
| I.
Vorräte |
2.090.339,43 |
2.212.008,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.245,16 |
300.773,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.201.621,94 |
1.781.685,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.518,77 |
56.224,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.612.010,80 |
5.407.828,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.118.943,18 |
4.585.515,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
102.178,20 |
102.178,20 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.433.336,98 |
3.646.457,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
533.428,00 |
786.879,47 |
| B.
Rückstellungen |
293.745,55 |
485.557,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
199.322,07 |
336.755,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.612.010,80 |
5.407.828,16 |
Anhang
KEIL Befestigungstechnik GmbH
Engelskirchen
Amtsgericht Köln
HRB 58669
Anhang für das Geschäftsjahr
2023
A.
Allgemeine Angaben
Generalnorm
Der Jahresabschluss der KEIL Befestigungstechnik GmbH
wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben. Im Anlagengitter werden
die geringwertigen Anlagegüter im Anschaffungsjahr als
Zugang und als Abgang gezeigt.
3.
Umlaufvermögen
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie der durch die Fertigung
veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens
einbezogen.
Die Handelswaren werden mit gleitenden
Durchschnittspreisen bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert.
Zur Abdeckung des Ausfallrisikos werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet. Die
Wertberichtigung ermittelt sich unter Berücksichtigung
der Umsatzsteuer und wird aktivisch von den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Der Prozentsatz
für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung
beträgt im Berichtsjahr unverändert
1,0 %.
Das übrige Umlaufvermögen wird zum
Nominalwert bilanziert.
4.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinsätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, welche von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
6.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen
Erträge werden periodengerecht nach dem
Realisationsprinzip erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistung bzw. im Zeitpunkt ihrer Verursachung
ergebniswirksam.
Zinserträge und -aufwendungen werden
entsprechend ihrer Entstehung erfasst.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die sonstigen Vermögensgegenstände
entfallen mit TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1) auf Forderungen
gegen Gesellschafter.
2 .
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind i.H.v. TEUR 200 (i.Vj.
TEUR 337) innerhalb eines Jahres fällig.
D.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt im
Jahresdurchschnitt 27 (i. Vj. 29) Arbeitnehmer.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Zu Geschäftsführern sind bestellt:
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Frau Gerda Söhngen,
Geschäftsführerin Technik, Engelskirchen
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Herr
Christian Schmidt, Geschäftsführer
Vertrieb, Wuppertal
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sonstige Berichtsbestandteile
Engelskirchen, den 26. Juni
2024
Gerda Söhngen
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Christian Schmidt
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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