Stefan
Pingel GmbH
Gifhorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.975,00 |
41.688,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.974,00 |
41.687,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
309.644,52 |
306.792,84 |
| I.
Vorräte |
96.744,60 |
77.861,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
209.944,12 |
156.283,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.955,80 |
72.647,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.177,97 |
2.128,33 |
| Aktiva |
354.797,49 |
350.609,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.785,18 |
41.564,98 |
| I.
eingefordertes Kapital |
15.258,49 |
15.258,49 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.741,51 |
-9.741,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.306,49 |
-57.433,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.220,20 |
83.739,94 |
| B.
Rückstellungen |
11.554,00 |
11.454,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.458,31 |
297.590,19 |
| Passiva |
354.797,49 |
350.609,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Stefan Pingel GmbH, Gifhorn (eingetragen unter
HRB 203616 beim Amtsgericht Hildesheim), ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für
die Offenlegung werden die größenabhängigen
Erleichterungen in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft stellt unter Anwendung von §
264 Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend dem
Werteverzehr linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden auf alle Zugänge des
Anlagevermögens pro rata temporis bei monatsgenauer
Ermittlung vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind, werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens auf Dauer über dem Wert liegt,
der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem
durch außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Ein so ermittelter niedrigerer
Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe
dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot).
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt.
Die
liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der
erforderlich ist, um am Bilanzstichtag erkennbare Verluste
und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
sofern hinreichend objektive Hinweise für deren
Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert; liegt der Erfüllungsbetrag einer
Verbindlichkeit über dem Auszahlungsbetrag, wird der
Mehrbetrag (Zinsabgrenzung) unter den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und
planmäßig getilgt.
Latente Steuern werden für wesentliche
zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und
steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu
den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden
steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines
kombinierten Ertragsteuersatzes. Eine sich insgesamt
ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive
latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung
wird eine latente Steuer nicht aktiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sie enthalten Forderungen gegen Gesellschafter von
180,2 TEUR.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben bis auf 21,7 TEUR eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie sind in Höhe von
7,9 TEUR durch Sicherungsübereignung sowie Abtretung
von Forderungen gesichert.
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestehen aus unbefristeten
Mietverträgen in Höhe von 60,0 TEUR p. a. sowie
aus Leasingverträgen für Pkws und
Betriebsausstattungen in Höhe von 7,3 TEUR, die
in 2023 fällig sind.
V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Aufgrund des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs im Februar
2022 kommt es bei der Ersatzteilbeschaffung teilweise zu
Lieferverzögerungen. Diese haben aber die
Geschäftstätigkeit bisher nicht wesentlich
beeinträchtigt.
VI. Sonstige Angaben
Zahl der beschäftigten Mitarbeiter
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im
Geschäftsjahr 2022 beträgt 6 Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Stefan Pingel, Kfz-Mechanikermeister, Gifhorn,
bestellt.
Gifhorn, den 5. Juni
2024
gez.
S. Pingel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024
festgestellt.
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