Stromnetzgesellschaft Bramsche Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Nordmann seit 21.1.2026 | Prokura |
Jürgen Brüggemann seit 23.6.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bramsche | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Bramsche GmbHBramscheJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. GeschäftsmodellDie wesentlichen Geschäftsfelder der Stadtwerke Bramsche GmbH liegen in der Vermarktung von Energie (Strom, Gas und Wärme) und Trinkwasser, der damit verbundenen Netzlogistik und weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieversorgung. Zudem werden öffentliche Bäder betrieben. Die Aktivitäten der Gesellschaft konzentrieren sich dabei überwiegend auf das Stadtgebiet. Im Strom- und Gasvertrieb werden in zunehmendem Maße Kunden außerhalb des eigenen Netzgebietes versorgt. Die wesentliche Beteiligung der Gesellschaft mit 74,9% wird an der Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG gehalten. Die Gründung des Unternehmens erfolgte zum 01.01.2017. Weitere wertwichtige Beteiligungen betreffen die Windparkgesellschaften Windpark Kalkriese I GmbH & Co. KG, Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG und Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG. Während das Krisenjahr 2022 vom intensiven Krisenmanagement geprägt war, verlief das Geschäftsjahr 2023 zunehmend wieder normal. Im Jahr 2023 stand zunächst die Bewältigung der Krisenauswirkungen im Vordergrund. In erster Linie mussten die staatlichen Preisstützungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen implementiert und umgesetzt werden. Daneben lag der Fokus umso mehr auf einer sicheren Beschaffungspolitik und intensiver Kundenbindung, insbesondere in Anbetracht des wieder schärfer gewordenen Wettbewerbs. Während sich die Energiemärkte stabilisiert haben, sind die Kapitalzinsen rapide angestiegen und erreichten ihren Höhepunkt im vierten Quartal des Berichtsjahres. Die Inflation entfaltete ihre Wirkung zum Teil zeitversetzt. So sind die Lohn- und Materialkosten 2023 weiter gestiegen, sodass sich im Wesentlichen alle Wertschöpfungsschritte weiter verteuert haben, wenn auch nicht mehr ganz so ausgeprägt. Gleichzeitig deutet sich im Zuge der Energiewende ein enormer Investitionsbedarf in die Versorgungsnetze an. Die Dekarbonisierung schafft eine Versorgungslücke im Wärmebedarf, die es langfristig mit regenerativen Wärmekapazitäten zu schließen gilt. Militärische Konflikte, wie der seit über 2 Jahren andauernde Ukrainekrieg sowie der kürzlich eskalierte Israelkonflikt rütteln weiter am globalen Wirtschaftsgeschehen. Ein Ende ist dabei noch nicht in Sicht. Unter all diesen Umständen wurde die Hauptaufgabe der zuverlässigen Energieversorgung auch im Jahr 2023 souverän erfüllt. Die Versorgung war stets sichergestellt. Nach den Energiepreiserhöhungen, ausgelöst durch die Energiekrise, konnte zum 01.01.2024 wieder eine Preissenkung erfolgen. 2. Wirtschaftsberichta) Branchenbezogene RahmenbedingungenWie vorstehend dargestellt, hat die Energiekrise in der Energiebranche Spuren hinterlassen. Im Ergebnis zwingt das schnelle Vorantreiben der Energiewende die Energiewirtschaft, neue Geschäftsfelder zu erfassen, um damit langfristig das klassische Geschäft der Gasversorgung zu substituieren. Das schafft u. a. Investitionsdruck in alternative, z. T. weniger rentable Geschäftsfelder. Daneben besteht weiterhin die Ungewissheit im Hinblick auf vollständige Kapitalrückflüsse aus den getätigten und zukünftigen Gasnetzinvestitionen. Die Lage auf den Beschaffungsmärkten hat sich gegenüber dem Krisenjahr 2022 deutlich entspannt. Erwartungsgemäß hat sich der Wettbewerb erholt, sodass der Preisdruck ebenso zugenommen hat. Externe Einflüsse, wie die fortschreitende Regulierung, steigende Anforderungen an Unternehmensprozesse und die IT-Systemlandschaft befeuern weiterhin die Dynamik der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft. Nach Zielsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Stadtwerke Bramsche GmbH eine sichere, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Erdgas bei gleichzeitig wirksamem Wettbewerb zu gewährleisten. Insoweit sind die Struktur und Unternehmensprozesse der Gesellschaft entsprechend den Entflechtungsvorschriften und weiteren Vorgaben der Regulierungsbehörde aufgestellt. Es ist sichergestellt, dass die Organisation in dieser Hinsicht laufend aktualisiert wird. Gemäß den Erfordernissen des § 6b Abs. 3 EnWG an das Berichtswesen werden separate Jahresabschlüsse für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den Messstellenbetrieb entsprechend des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) aufgestellt. b) Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 verlief für die Stadtwerke Bramsche GmbH positiv. Hierfür war insbesondere ein intensives und strukturiertes Beschaffungs- und Absatzmanagement maßgeblich. Die seinerzeit getätigten Investitionen in die regenerative Windenergie sowie die Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft haben das Ergebnis 2023 deutlich gestützt. Schlussendlich haben externe Faktoren, wie beispielsweise die temporäre Mehrwertsteuerabsenkung sowie die Preisbremse für Strom- und Erdgas-/Wärmekunden positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens gehabt. Allerdings musste ein erheblicher personeller und IT-technischer Aufwand betrieben werden, um die staatlichen Maßnahmen umzusetzen. Neben dem Kernenergiegeschäft wurden im Rahmen des Unternehmensziels zur Ergebnissicherung 2022 ebenso positive Effekte für das Geschäftsjahr 2023 gehoben. Regulatorische Vorgaben und weitere fremdgetriebene Maßnahmen müssen durch die Unternehmen und ihre ERP-Systeme umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind die umfangreichen Änderungen in der Marktkommunikation und die Einführung von Redispatch 2.0, als Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2023 das Abrechnungssoftware-Modul zur sogenannten Preisbremse sowie der erste Teil der SAP/R3 - S4/HANA Transformation erfolgreich umgesetzt. Gegenüber der Regulierungsbehörde bestehen unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Berücksichtigung und Bewertung zahlreicher Kostenpositionen sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen der Verzinsung. Insoweit ist die Rendite aus den Netzentgelten Gas (ab 2023) und Strom (ab 2024) erwartungsgemäß gesunken. Unter dem Strich konnte das Ergebnis von TEUR 592 (2022) auf TEUR 693 (2023) verbessert werden. Der Planansatz belief sich auf rund TEUR 424. Die Geschäftsführung schlägt vor, den handelsrechtlichen Jahresüberschuss 2023 vollständig zu thesaurieren, um damit die Liquiditätsbasis für die Transformation der Energieversorgung zu stärken. Die verkaufte Strommenge betrug im Geschäftsjahr 2023 38,2 Mio. kWh und ist damit etwas höher als im Vorjahr (38,1 Mio. kWh). Die darin enthaltenen Handelsmengen in fremden Netzen i. H. v. 18,7 Mio. kWh haben sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 ebenfalls erhöht. Die Durchleitungsmenge an externe Energiehändler lag bei 8,8 Mio. kWh. Im Gassektor ist die verkaufte Menge im Jahr 2023 auf 138,8 GWh gesunken (Vorjahr 142,1 GWh). Die Handelsmengen in fremden Netzen lagen 2023 unverändert bei 15,2 GWh. Die Durchleitungsmenge an externe Energiehändler ist auf 171,5 GWh gesunken (Vorjahr 175,5 GWh). Die nutzbare Wasserabgabe ist auf 917 Tm 3 gesunken (Vorjahr 962 Tm 3 ). Trotz Preisanpassung hat sich die Besucherzahl im Bäderbetrieb im Geschäftsjahr 2023 auf 195.493 erhöht (Vorjahr 174.140). Dementsprechend sind die Umsatzerlöse von T€ 888 auf T€ 1.049 gestiegen. Aus der Kommanditbeteiligung an der Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG wurden Erträge von T€ 456 ausgeschüttet. Die Windparkbeteiligungen haben insgesamt 414 T€ eingebracht. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Stadtwerke Bramsche durchschnittlich 70 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 72). Die Funktionsstruktur ist entsprechend regulatorischer und marktwirtschaftlicher Bedürfnisse organisiert. Im Bereich der Personalentwicklung ist die Gesellschaft vor dem Hintergrund zunehmender Regulierung und neuer Herausforderungen der Energiewende auf gut ausgebildetes und motiviertes Personal angewiesen. Dabei haben Identifikation mit dem Unternehmen, Sensibilisierung für wachsende prozessuale Anforderungen und der hierfür notwendigen Weiterentwicklung des einzelnen Mitarbeiters einen hohen Stellenwert. Insofern werden regelmäßig geeignete Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen gefördert. c) Finanzlage ca) Kapitalstruktur Die Eigenkapitalquote lag zum Bilanzstichtag bei 37,7 % (2022: 37,6 %). Das langfristige Vermögen war zum 31.12.2023 zu 88,6 % (Vorjahr: 93,3 %) langfristig finanziert. Dabei waren zum Ende des Jahres 2023 T€ 32.197 (82,7 %) des Vermögens der Stadtwerke Bramsche GmbH langfristig gebunden. Der negative Gesamt-Cashflow des Berichtsjahres beläuft sich auf T€ 768. cb) Investitionen und Finanzierung Die Ausgaben für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen belaufen sich auf insgesamt T€ 3.490 und sind damit deutlich höher als im Vorjahr (T€ 1.913). Der wertmäßig wesentliche Anteil entfällt dabei auf die Sparte Wärmeversorgung. Ursachen für die Investitionsüberschreitung im Wärmesektor waren insbesondere zeitliche Verschiebungen (2020-2022) und Kostensteigerungen. Die Finanzierung wurde durch eigene Mittel, laufende Darlehen sowie Baukostenzuschüsse realisiert. 3. Tätigkeitsabschlüsse 2023 In der Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung, des Messstellenbetriebs gem. MsbG, für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors geführt. Für die drei erstgenannten Sektoren wird darüber hinaus jeweils ein Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 erstellt und somit den Berichtspflichten des § 6b EnWG entsprechend Rechnung getragen. Gemessen am Gesamtumsatz des Elektrizitätssektors von T€ 16.809 weist der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung im Berichtsjahr einen Umsatz von T€ 3.770 bzw. 22,4 % auf. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung hat mit einem Umsatz von T€ 3.351 bzw. gemessen am Gesamtumsatz des Gassektors von T€ 20.970 einen Anteil von 16,0 %. Der Jahresfehlbetrag in der Elektrizitätsverteilung beträgt im Berichtsjahr T€ 149 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ 555). Im Sektor Gasverteilung wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss T€ 260 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ 300) erzielt. Der Jahresfehlbetrag im Messstellenbetrieb gem. MsbG beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 148. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung T€ 2.625 (Vorjahr T€ 2.686); sie macht rund 6,7 % (Vorjahr 7,21 %) der Gesamtbilanzsumme der Stadtwerke Bramsche GmbH aus. Das Anlagevermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 103 auf T€ 1.917. Die Investitionen in der Elektrizitätsverteilung (T€ 344) betreffen im Wesentlichen die Netzinfrastruktur. Die Bilanzsumme der Tätigkeitsbilanz Gasverteilung beträgt T€ 6.335 (Vorjahr T€ 6.540) und entspricht einem Anteil von rd. 16,3 % (Vorjahr 17,5 %) der Bilanzsumme der Stadtwerke Bramsche GmbH. Dabei dominiert das Anlagevermögen (T€ 5.703) mit 90,0 % (Vorjahr 87,7 %) das Gesamtvermögen des Sektors. Die Investitionen in die Gasverteilung betrugen im Berichtsjahr T€ 362. 4. Risikomanagement und bestehende Risiken Im Rahmen des unternehmensinternen Risikomanagementsystems werden die Risiken systematisch identifiziert, analysiert und sodann hinsichtlich der potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Daneben findet ein Risikomanagement-Handbuch zwecks Risikoüberwachung und -steuerung Anwendung. Hiernach sind auf absehbare Zeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die bestehenden Risiken sind unterschiedlichen Ursprungs: Globale Risiken: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat weiterhin Einfluss auf die globalen wirtschaftlichen Wechselwirkungen. Akute Lieferengpässe und weitere wirtschaftliche Störfaktoren sind dabei deutlich zurückgegangen, wobei die inflationären Auswirkungen geblieben sind. Ein weiterer Konflikt ist zwischen der Hamas und Israel im Oktober des Jahres 2023 eskaliert. Die militärische Auseinandersetzung dauert weiter an. Die Folgen solch globalbedeutender Konflikte können sich in Rohstoffpreisen, Lieferengpässen aber auch humanitären Auswirkungen äußern. Das Risiko einer Erdgas-Unterversorgung ist immer noch nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Es wird insgesamt auf kurze Reaktionszeiten gesetzt, um bei Bedarf flexibel und kurzfristig handeln zu können. Marktrisiken: Das Unternehmen ist im Zuge seiner Versorgungstätigkeit den Risiken der Energiemärkte ausgesetzt. Nach dem Krisenjahr 2022 ist der Wettbewerb der Energiehändler zunehmend ausgeprägt. Die Beschaffungspreise haben sich normalisiert bzw. stabilisiert. Eine fundierte und verlässliche Kalkulation ist wieder möglich, wenngleich der Konkurrenzdruck durch Billiganbieter ebenso hoch ist. Deren Beschaffungsstrategie ist kurzfristig und risikobehaftet. Der Preiskampf bewegt die Kunden zum Wechsel. Insoweit sind die örtlichen Grundversorger größtenteils krisensicher, haben allerdings zu Normalzeiten oft das Nachsehen. Eine erfolgreiche Kundenbindung kann hier durch Vertrauen und eben jene Sicherheit, die die Discounter nicht bieten können, aufgebaut werden. Hinzu kommt die Verpflichtung zur Klimaneutralität ab 2045. Ins Visier gerät dabei u. a. die moderne und stark kapitalbindende Erdgas-Infrastruktur. Gleichzeitig gibt es noch keine verlässlichen Ansätze zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten dieser Bestandstechnik. Man setzt auf eine klare Positionierung der Politik im Hinblick auf die Absicherung der Investitionsrückflüsse aus der Gasnetzinfrastruktur. Langfristig wird das Medium Gas womöglich durch Strom bzw. den daraus gewonnen Wasserstoff substituiert. Deshalb wird der Mengenbedarf auf der Stromseite trotz technologischer Weiterentwicklung der Verbrauchsendgeräte und rapiden Zubaus dezentraler Erzeugungsanlagen zunächst weiter zunehmen. Aufgrund des steigenden Wasserbedarfs und bereits ersten Auswirkungen des Klimawandels wird verstärkt ein rückläufiger Grundwasserpegel festgestellt. Diese Entwicklung muss genau beobachtet werden. Insbesondere kurzfristige und sanktionsfreie Maßnahmen, wie Appelle an Verbraucher, haben bereits in der Vergangenheit positive Wirkung gezeigt. Betriebsrisiken: Branchengetrieben kommen in allen Geschäftsfeldern Anlagen von hoher technologischer Komplexität und Vernetzung zum Einsatz. Etwaige Ausfälle und Unterbrechungen können zu Funktionseinschränkungen führen und würden damit zwangsläufig die Ertragsfähigkeit der Gesellschaft tangieren. Durch laufende Weiterentwicklung und Investition, durch Anwendung geprüfter systematischer Verfahren zur Wartung und Qualitätssicherung sowie durch entsprechende Maßnahmen in der Personalplanung und -entwicklung wird dem v. g. Risiko zweckmäßig und sachgerecht begegnet. Allerdings bleibt ein Restrisiko bestehen, insbesondere bezüglich zukünftiger Investitionsentscheidungen in das Gasnetz. Alternative Wärmekonzepte bleiben dabei weiterhin sehr individuell, kostenintensiv und haben unter Umständen eine geringere Lebensdauer. Gleichzeitig wird das Stromverteilnetz durch stark steigende Ein- und Ausspeiseaktivitäten zunehmend belastet. Insoweit sind hier erhöhte und langfristige Netzverstärkungsmaßnahmen für den Leistungsabtransport notwendig. Vom Gesetzgeber getriebene neue Aufgaben fordern derzeit verstärkt die IT-Abrechnungssoftware der Netzbetreiber. Ein Beispiel dafür ist die Abrechnung der noch technisch umzusetzenden Steuerbarkeit bestimmter Verbrauchseinrichtungen entsprechend des § 14a EnWG. Vorbereitende Maßnahmen sind bereits in 2024 durchzuführen, sodass die Produktivsetzung und Abrechnung fristgerecht ab 2025 erfolgen kann. Neben allgemeinen Unsicherheiten im Hinblick auf die richtige Gesetzesumsetzung sind auch die technischen Programmiermöglichkeiten aufgrund der bereits ohnehin bestehenden Softwarekomplexität und -vernetzung durchaus herausfordernd. Finanzwirtschaftliche Risiken: Im Rahmen des operativen Geschäftes ist die Gesellschaft Zins- und Preisänderungsrisiken ausgesetzt. Aufgrund der schärfer werdenden Vorgaben der Regulierungsbehörden ist langfristig mit sinkender Verzinsung des notwendigen regulierten Betriebsvermögens der Gesellschaft zu rechnen. Darüber hinaus zerrt die vorstehend geschilderte Situation an der Liquidität der Gesellschaft. Einerseits erfährt die solide Erdgassäule in absehbarer Zeit einen kräftigen Abwärtstrend. Auf der anderen Seite steigt der Investitionsdruck für Substitutionsgeschäfte im Rahmen der Energiewende bei gleichzeitig gestiegenen Kapitalkosten und erhöhter Inflation. Eine langfristige Zinsbindung zu äußerst ungünstigen Konditionen konnte für 2023 abgewehrt werden, indem zwischenzeitlich verstärkt aus eigenen und kurzfristigen fremden Mitteln finanziert wurde. Die Finanzunterdeckung wird zeitnah und nach Abkühlen des Kapitalmarktes nachgeholt. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Sicherung des kurzfristigen Kassenbestandes umgesetzt. Auch gegenüber der Regulierungsbehörde besteht die Erwartungshaltung, bestimmte CAPEX-Bestandteile wie den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatz für laufende Investitionen flexibel und marktgerecht zu gestalten. Der Regulierer hat das Problem erkannt und Teile der kalkulatorischen Verzinsungsmethodik nachjustiert. Insgesamt sind Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, auf absehbare Zeit nicht erkennbar. Aufgrund der Energiesituation in Deutschland ist das Kerngeschäft der Versorgung besonders zu fokussieren. Daneben gilt es neue und zukunftsfähige Geschäftsfelder stärker in den Fokus zu nehmen. Dennoch wird die Stadt Bramsche als Gesellschafterin des Unternehmens zukünftig stärker gefordert sein, da reduzierte Betriebsergebnisse Unterstützungsleistungen nach sich ziehen könnten. 5. Chancen und Strategie, Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Die Energiewende wird den Energiesektor deutlich verändern. Die klare Fokussierung auf eine zunehmend klimaneutrale, regenerative Energieerzeugung wird vom Gesetzgeber eingefordert. Die entsprechende Versorgung wird zunehmend in dezentralen, kleineren Lösungen stattfinden. Hier besteht gerade für die regionalen Energieversorgungsunternehmen die Chance, sich aktiv einzubringen und an lokalen Projekten zu arbeiten. Das betrifft insbesondere die Strom- und Wärmeerzeugung. Die Stadtwerke Bramsche entwickelte für solare Energiegewinnung ein Geschäftsmodell, indem Photovoltaik-Anlagen auf Kundendächern installiert und durch entsprechende Pachtverträge wirtschaftlich verwertet werden. Dieses Modell und die PV-Technik insgesamt erfahren derzeit eine hohe Nachfrage, sodass eine Beteiligung an Großprojekten interessant sein könnte. Weitere Chancen ergeben sich in dezentralen Komplettlösungen für Wohnobjekte. Insbesondere das Mieterstrommodell in Zusammenspiel mit Wärmeversorgung durch innovative Erdwärmetechnik haben an Popularität zugenommen. Für bestimmte Bestandsgebäude werden alternative, gesetzeskonforme und vor allem kostengünstige Wärmelösungen erarbeitet. Die wohl bedeutendste Chance im Wärmesektors besteht in der Begleitung der gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung und der federführenden Beteiligung an der anschließenden technischen Umsetzung. Ein weiteres ökologisch vielversprechendes Projekt ist die Verwertung industrieller Abwärme. Hierzu wird derzeit ein vertiefendes technisches und wirtschaftliches Konzept erarbeitet. Die Windparkbeteiligungen haben bereits in der Vergangenheit solide Erträge eingebracht. Insoweit werden hier weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten untersucht. Der Betrieb der Ladesäuleninfrastruktur wird aufgrund energiewirtschaftlicher Vorgaben zum 01.01.2025 aus der Gesellschaft herausgelöst. Allerdings verbleibt ein hohes Maß an Knowhow im Unternehmen. Dieses kann im Rahmen einer Dienstleistung gegenüber dem zukünftigen Betreiber/Eigentümer wirtschaftlich verwertet werden. Bei der Durchleuchtung und Umsetzung vorstehender Möglichkeiten wird die Gesellschaft vom städtischen Klimaschutzmanager unterstützt. Der Ausbau der Netze zur Aufnahme erneuerbarer Energie beschränkt sich längst nicht nur auf die überregionalen Transporttrassen, sondern zunehmend auf die lokalen Verteilnetze. Hier gilt es, einerseits durch intelligente Zielnetzstrukturen einen kosteneffizienten Betrieb sicher zu stellen und andererseits durch intelligente Systeme und Steuerungen die Aufnahme der dezentralen Einspeisungen zu gewährleisten, ohne dass der hohe Anspruch auf Versorgungssicherheit vernachlässigt wird. In dem Zusammenhang werden weiterhin Investitionen in die Visualisierung elektrischer Ströme bzw. Lasten in ausgewählten Netzstationen verfolgt. Die Anforderungen an den IT-Bereich nehmen stetig zu. Entsprechende Weiterentwicklung der komplexen ERP-Software und die damit verbundenen Systemumstellungen beim Anwender sind somit unausweichlich. Die Maßnahmen binden damit verstärkt Kapazitäten des Betriebes. Dabei ergeben sich Chancen, bestehende Strukturen und Prozesse zu optimieren bzw. neu zu gestalten. Im Jahr 2024 werden gleich mehrere große IT-Projekte und Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Zum 01.01.2024 wurden mit zwei Großkunden ein neuer Vertriebsweg umgesetzt. Die ersten Erfahrungen sind durchweg positiv. Unter Berücksichtigung aller vorstehenden Informationen und Annahmen wurde für das Jahr 2024 ein Jahresergebnis von T€ 662 geplant. Um für die Kunden ein attraktiver Partner zu bleiben, sämtliche Marktchancen zu nutzen und das Unternehmen voranzutreiben, haben die Stadtwerke folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. vorbereitet: • Optimierungen der Mengenplanung und des Energieeinkaufes • Intensivierung der Dienstleistungen im Bereich des PV-Anlagen-Contractings • Intensivierung des Wärmeversorgungsgeschäftes • Verstärkte Zusammenarbeit mit dem städtischen Klimaschutzmanager • Optimierung der IT-Strukturen und Digitalisierung von Unternehmensprozessen • Ausweitung regenerativer Geschäftsfelder Für die Zukunft bleibt die Hauptaufgabe die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, dabei preislich konkurrenzfähig zu bleiben aber auch neue Energiekonzepte und Lösungen anzubieten. Den notwendigen Energiebedarf wird der Bereich Handel und Vertrieb am Markt unter Abwägung von Chancen und Risiken eindecken. Der Energieeinkauf insgesamt, der Vorteil des persönlichen Kundenkontakts vor Ort und die Sicherheit wird auch zukünftig das entscheidende Kriterium dafür sein, die Kunden mit konkurrenzfähigen Preisen und gutem Service an das Unternehmen zu binden. Auch unter verschärften Marktbedingungen wird weiterhin davon ausgegangen, dass wir als mittelständisches Versorgungsunternehmen mit einer guten Kostenstruktur und einem motivierten Mitarbeiterteam gute Chancen haben uns am Energiemarkt zu behaupten. Im I. Quartal 2024 ist sowohl die Gas- als auch die Stromabgabemenge höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Grund dafür ist der Zugang zweier Großkunden. Die Wasserabgabe ist gegenüber dem I. Quartal 2023 gestiegen. Im I. Quartal 2024 ist die Besucherzahl des Hallenbades gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen. Die Erlöse im Zusammenhang mit der Stromnetzgesellschaft und den Windgesellschaften leisten weiterhin einen spürbaren Beitrag zum Gesamtergebnis. Letztendlich bestimmt jedoch eine Vielzahl an externen Einflussfaktoren die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft.
Bramsche, 31. März 2024 Stadtwerke Bramsche GmbH Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Angaben zur Form der Darstellung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Die Stadtwerke Bramsche GmbH hat ihren Sitz in Bramsche und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück eingetragen, Reg. Nr. 19817. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über den Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften wurden auf das Geschäftsjahr 2023 angewendet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt: Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden, wobei auf die eigenen Leistungen auch Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet wurden. Die notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Methode liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Die Anschaffungskosten der geringwertigen beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu € 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in einen Sammelposten eingestellt und mit einem Fünftel anteilig abgeschrieben; für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 250,00 (ohne Umsatzsteuer) wurden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum niedrigen Tagespreis angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Dabei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die latenten Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Die Position "Passive latente Steuern" beinhaltet Ertragsteuern aus Anlagenverkäufen (Grundstücke Wasserwerk) aus dem Jahr 2015. Die Position "Aktive latente Steuern" zeigt den Unterschied bei der Rückstellungsbildung einerseits für das Regulierungskonto Strom und andererseits für die Drohverlustrückstellungen Strom und Gas. Zur Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,775 % angesetzt. Es werden die am Bilanzstichtag gültigen steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "Aktive latente Steuern" und "Passive latente Steuern". 2. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die Gesellschafterin T€ 131 (Vorjahr T€ 63). Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit T€ 174 (Vorjahr T€ 89) die Gesellschafterin. Bei den empfangenen Ertragszuschüssen handelt es sich um von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse gezahlte Zuschüsse, die mit 5 % der Ursprungsbeträge zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst werden. Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellten des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bei der Finanzierung der Leistungen der VBL ist nach dem Abrechnungsverband West und dem Abrechnungsverband Ost zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband West an. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnittes sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Vom 1. Januar 2023 an beträgt der Umlagesatz 7,3 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 5,49 % und die Beschäftigten einen Anteil von 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte, die der Beitragserhebung zugrunde liegen, beträgt € 2.872.235,83 (Vorjahr € 2.858.684,35). Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten (Einzelbeträge > T€ 50):
Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in der jeweils angegebenen Gesamthöhe durch öffentliche Ausfallbürgschaften der Stadt Bramsche abgesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die im Geschäftsverkehr üblichen Eigentumsvorbehalte an gelieferten Vermögensgegenständen. Sonstige Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen mit T€ 3.211 Überzahlungen aus der Verbrauchsabrechnung. Davon entfallen auf die Gesellschafterin T€ 32. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Energiebezugsverträge für die Jahre 2024 bis 2026 in Höhe von T€ 12.739 für den Gas- bzw. T€ 10.486 für den Strombezug. Dabei sind zum Bilanzstichtag bereits Teilmengen des geplanten Strom- und Gasbedarfs für Folgejahre durch Lieferkontrakte gedeckt. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die erzielten Umsatzerlöse setzen sich nach Sparten wie folgt zusammen:
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 870 beinhalten mit T€ 456 Ausschüttungen der Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG und mit T€ 414 Ausschüttungen der Windparkgesellschaften, davon Kalkriese T€ 217, Wittefeld T€ 94 und Ahrensfeld T€ 103. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Beteiligung an der Smart Optimo GmbH & Co. KG. III. Ergänzende Angaben 1. Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der Stadtwerke Bramsche GmbH getätigt. 2. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für die Organe Aufsichtsrat: Heiner Pahlmann, Bürgermeister (Vorsitzender) Stephan Bergmann, Ratsherr, Krankenpfleger Gert Borcherding, Ratsherr, Landwirt (stellvertretender Vorsitzender) Monika Bruning, Ratsfrau, Steuerfachangestellte Karl-Georg Görtemöller, Ratsherr, Landwirt Anke Wittemann, Ratsfrau, Lehrerin Anette Marewitz, Ratsfrau, kfm. Angestellte Axel Meierkord, Fachangestellter für Bäderbetriebe (Arbeitnehmervertreter) Oliver Neils, Ratsherr, Personalreferent Holger Schrader, Elektromonteur (Arbeitnehmervertreter) Dieter Sieksmeyer, Ratsherr, Lehrer Geschäftsführung: Jürgen Brüggemann Die Angabe von Geschäftsführerbezügen unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen T€ 3. 3. Belegschaft Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:
4. Sonstige Angaben Vom Abschlussprüfer wurden für das Geschäftsjahr 2023 Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 21 und Steuerberatungsleistungen in Höhe von T€ 1 veranschlagt. 5. Beziehungen zu anderen Unternehmen Die Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft Bramsche mbH & Co. KG beträgt 74,9 %. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 6.533. Es konnte ein Jahresüberschuss von T€ 637 erwirtschaftet werden. An der RKU.it GmbH, Herne ist die Stadtwerke Bramsche GmbH nicht mehr beteiligt. Die 1,00-prozentige Beteiligung wurde i. H. d. Buchwertes von T€ 30 am 29.09.2023 an die Stadtwerke Bramsche vollständig ausgezahlt. An der Smart Optimo GmbH & Co. KG, Osnabrück ist die Stadtwerke Bramsche GmbH mit 1,00 % beteiligt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital von T€ 9.840 aus. Der vorläufige Jahresfehlbetrag 2023 beläuft sich auf T€ 1.304. Für die nachfolgenden Beteiligungen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs noch keine Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 vor. An der Windpark Kalkriese I GmbH & Co. KG, Bramsche, ist die Stadtwerke Bramsche GmbH mit 11,41 % beteiligt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital von T€ 8.934 und einen Jahresüberschuss von T€ 1.829 aus. An der Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG, Bramsche, ist die Stadtwerke Bramsche GmbH mit 6,95 % beteiligt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital von T€ 4.190 und einen Jahresüberschuss von T€ 786 aus. An der Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG, Bramsche, ist die Stadtwerke Bramsche GmbH mit 12,50 % beteiligt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 ein Eigenkapital von T€ 2.561 und einen Jahresüberschuss von T€ 473 aus. IV. Nachtragsbericht Nach der Energiekrise haben sich die Energiemärkte erholt, allerdings sind die inflationsbedingten Mehrbelastungen weiterhin spürbar. Teilweise setzten die Effekte zeitversetzt ein. Der Investitionsbedarf ist im Zuge der Energiewende deutlich angestiegen, bei gleichzeitig hohen Kapitalkosten. Diese Entwicklung wird sich nachhaltig auf den Liquiditätsbedarf der Gesellschaft auswirken. V. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 693.008,88 vollständig den Gewinnrücklagen der Gesellschaft zuzuführen.
Bramsche, den 31. März 2024 Stadtwerke Bramsche GmbH Jürgen Brüggemann, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023Stadtwerke Bramsche GmbH
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Allgemeine Hinweise Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der genannten Tätigkeitsbereiche intern jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei in der Rechnungslegung die Regeln der Zuordnung einschließlich der angewandten Abschreibungsmethode anzugeben. Am 02.09.2016 ist das MsbG in Kraft getreten. Folgende Auswirkungen auf den Tätigkeitsabschluss sind zu berücksichtigen: Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG ist die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen; dazu sind die §§ 6b, 6c und 54 EnWG entsprechend anzuwenden. Den Anforderungen wird Rechnung getragen, indem ein zusätzlicher Tätigkeitsabschluss für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb ab dem Berichtsjahr 2020 erstellt wird. Somit sind bei der Stadtwerke Bramsche GmbH folgende Tätigkeiten zu unterscheiden: 1. Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 2. Messstellenbetrieb gem. MsbG Unter der v. g. Tätigkeit wird ausschließlich der Geschäftsbereich Messstellenbetrieb entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes erfasst. 3. Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors Unter den anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors werden die Bereiche Stromvertrieb, regenerative Stromerzeugung und Stromhandel erfasst. 4. Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 5. Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors Unter den anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors wird der Gasvertrieb erfasst. 6. Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors Alle weiteren Tätigkeiten der Stadtwerke Bramsche GmbH - insbesondere technische und kaufmännische Servicefunktionen sowie die Wasser- und Wärmeversorgung (inkl. Contracting und Messstellenbetriebe) - werden den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden Pflichtangaben in den Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 S. 7 EnWG die Regeln/Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der Stadtwerke Bramsche GmbH ersichtlich. In den Bilanzen sowie in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung auf die Tätigkeiten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Tätigkeiten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wird die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis sachgerechter Bezugsgrößen wie z. B. Umsatz-, Personalkosten-, Steuer oder Gewinnschlüssel vorgenommen. Etwaige Zweckbestimmungsänderungen von Vermögensgegenständen und Schulden werden bei der Entflechtungsrechnung entsprechend berücksichtigt. Die ausgewiesene Residualgröße aus der Zuordnung der Aktiva und Passiva wird direkt im Eigenkapital gezeigt und entsprechend der jährlichen Tätigkeitsergebnisse stetig fortgeschrieben. Die Zuordnung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt mittels individueller Ermittlung des Steueraufwands je Tätigkeit auf Basis einer vereinfachten steuerlichen Bemessungsgrundlage. Dabei wurden Tätigkeiten mit positiven Ergebnissen mit Ertragssteuern belastet und es erfolgten Steuergutschriften für Tätigkeiten mit negativen Ergebnissen. Vorjahre betreffende Steuern wurden entsprechend zugeordnet.
Bramsche, den 31. März 2024 Stadtwerke Bramsche GmbH Jürgen Brüggemann, Geschäftsführer Tätigkeitenbilanz gemäß § 6b Abs. 3 EnWGder Stadtwerke Bramsche GmbHElektrizitätsverteilungAktivseite
Tätigkeiten Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG 01.01.2023 bis 31.12.2023der Stadtwerke Bramsche GmbHElektrizitätsverteilung
Tätigkeitenbilanz gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und MsbGder Stadtwerke Bramsche GmbHMessstellenbetriebAktivseite
Tätigkeiten Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und MsbG 01.01.2023 bis 31.12.2023der Stadtwerke Bramsche GmbHMessstellenbetrieb
Tätigkeitenbilanz gemäß § 6b Abs. 3 EnWGder Stadtwerke Bramsche GmbHGasverteilungAktivseite
Tätigkeiten Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG 01.01.2023 bis 31.12.2023der Stadtwerke Bramsche GmbHGasverteilung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Bramsche GmbH, Bramsche Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Bramsche GmbH, Bramsche, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Bramsche GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. o Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. o Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, o ob der gesetzliche Vertreter seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und o ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bielefeld, den 31. Mai 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 20. Juni 2024 festgestellt. |
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