Thiel &
Partner GmbH
Pulheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.626.680,21 |
1.510.950,19 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
74.790,35 |
41.899,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.171.258,86 |
1.135.335,19 |
| III.
Finanzanlagen |
380.631,00 |
333.716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.172.812,91 |
1.885.557,16 |
| I.
Vorräte |
1.673.165,08 |
1.414.043,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
358.255,87 |
242.320,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
141.391,96 |
229.192,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.112,00 |
21.825,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
120.220,00 |
109.220,00 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
147.500,00 |
78.947,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.081.325,12 |
3.606.499,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.210.239,37 |
2.026.324,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.180.239,37 |
996.324,10 |
| B.
Rückstellungen |
729.300,00 |
664.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.141.785,75 |
915.275,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.081.325,12 |
3.606.499,37 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Thiel & Partner GmbH hat ihren Sitz in Pulheim.
Die Gesellschaft ist in dem beim Amtsgericht Köln
geführten Handelsregister unter HRB 40573 eingetragen.
Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den diese
ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages auf. Sie hat
im vorangegangenen Geschäftsjahr und im
Geschäftsjahr nicht mindestens zwei der drei in §
267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmale
überschritten; sie ist eine "kleine
Kapitalgesellschaft" i.S. der angegebenen gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Gesellschaft gliedert die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und macht
für Zwecke der Aufstellung des Anhangs und der
Offenlegung z.T. von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266, 274a, 288 HGB
Gebrauch.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und andere
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht
werden können, sind in den Anhang aufgenommen worden.
Der vorliegende Jahresabschluss unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt
worden. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember
2022 sind unverändert in die Buchführung des
Geschäftsjahres 2023 übernommen worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Anfangsbestände, Zu- und Abgänge des
Anlagevermögens sind zu ursprünglichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angegeben und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßige Abschreibung
abnutzbarer Anlagegüter wird nach der linearen Methode
auf Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes berechnet.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die unter den
Finanzanlagen ausgewiesenen Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Aktivwert, der
aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten
Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten
Rückkaufswert abgeleitet wird, bilanziert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach §
255 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253
Abs. 4 HGB). Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit
Anschaffungskosten bilanziert. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet; diese
umfassen die Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten
sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und den Wertverzehr des
Anlagevermögens (§ 255 Abs.
2 HGB).
Die Bewertung der
Forderungen und der
sonstigen Vermögensgegenstände sowie der
Geldmittel erfolgt zum Nennbetrag. Den in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen
Risiken wird durch Bildung ausreichender Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Sie werden in
Übereinstimmung mit der Bekanntmachung der Deutsche
Bundesbank pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82% (im
Vorjahr: 1,78%) abgezinst. An Versorgungsberechtigte
verpfändete Wertpapiere und Geldguthaben sind in
Höhe ihres beizulegenden Zeitwertes mit den
zugehörigen Versorgungsverpflichtungen verrechnet
worden (§ 246 Abs. 2 HGB).
Für alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten - soweit sie bis zur
Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist
durch Bildung ausreichender
Rückstellungen Rechnung getragen. Diese sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Abgeltung der jeweiligen Risiken und möglichen
Verpflichtungen erforderlich sein wird. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden
(§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz beträgt gegenüber dem Vorjahr
unverändert 31,8%; der durchschnittliche
Gewerbesteuer-Hebesatz ergibt sich hierbei mit 457%.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem der Gesellschaft
vorliegenden Anlagenspiegel.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Die Gesellschaft hat alle gegenwärtigen sowie
künftig in einem Wertpapierdepot mit der
Zweckbestimmung, ausschließlich der Erfüllung
der zu deckenden Altersversorgungsverpflichtungen zu
dienen, verwahrten Fondsanteile und sonstigen Wertpapiere
einschließlich der Erträgnis- und
Erneuerungsscheine, etwaiger Surrogate und Geldguthaben
unter Abtretung der entsprechenden gegenwärtigen und
künftigen Herausgabeansprüche an
Versorgungsberechtigte verpfändet. Die
Vermögensgegenstände sind als
Deckungsvermögen in Höhe ihres beizulegenden
Zeitwerts mit den zugehörigen
Versorgungsverpflichtungen saldiert und unter gesondertem
Posten aktiviert worden (§ 246 Abs. 2 HGB).
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
|
EUR
|
EUR
|
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Wertpapiere im Deckungsvermögen
|
603.322,38
|
580.348,02
|
|
Zeitwert der
verrechneten Wertpapiere im Deckungsvermögen
|
630.630,00
|
580.348,02
|
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Versorgungsverpflichtungen
|
-483.130,00
|
-501.401,00
|
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
|
147.500,00
|
78.947,02
|
|
zugehörige Angaben
nach § 285 Nr. 25 HGB
|
|
|
|
Verrechnung
Zinsaufwendungen aus der zugehörigen
Verpflichtung
|
8.484,00
|
9.117,00
|
|
Ertrag aus dem
verrechneten Deckungsvermögen
|
9.954,97
|
18.207,90
|
|
Steuerlatenzen
|
Passivüberhang (-)
/ Aktivüberhang
Geschäftsjahr
|
Passivüberhang (-)
/ Aktivüberhang
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
wegen
abweichender Bewertungsparameter in
Handels- und Steuerbilanz
|
|
|
- Pensionsrückstellungen
|
398.869,00
|
338.050,00
|
- sonstige Rückstellungen
|
6.400,00
|
5.300,00
|
- Investmentfondsanteile im
Deckungsvermögen
|
-27.308,00
|
0,00
|
|
377.961,00
|
343.350,00
|
Bilanzgewinn/Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss ist nach Ergebnisverwendung
aufgestellt und der
Gewinnvortrag mit
EUR 996.324,10 (Vorjahr: EUR 682.309,88) in den
Bilanzgewinn einbezogen worden.
Zum Bilanzstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge; diese
entfallen auf
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
den aktiven
Unterschiedsbetrag (§ 246 Abs. 2 Satz 3 HGB)*
|
147.500,00
|
78.947,02
|
den Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB
|
5.146,00
|
25.581,00
|
die Aktivierung latenter
Steuern (§ 268 Absatz 8 Satz 2 HGB)
|
128.900,00
|
109.220,00
|
*davon Buchwertgewinne
aus der Zeitwertbewertung von Deckungsvermögen
(§ 268 Absatz 8 Satz 3 HGB)
|
18.628,00
|
0,00
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellungensind nach der
versicherungsmathematischen PUC-Methode (Projected Unit
Credit Method) gebildet worden. Es werden folgende Annahmen
für die Berechnung der Anwartschaftsbarwerte der
Versorgungsverpflichtungen berücksichtigt (§ 285
Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzinsvon
1,82% (Vorjahr: 1,78%)p.a.für eine Laufzeit
von15 Jahren in Übereinstimmung mit der
Bekanntmachung der Deutschen Bundesbank
· Rententrend
Arbeitnehmerversorgung 2,0 % (Vorjahr: 0,0%) p.a.,
Geschäftsführerversorgung unverändert 0,0 %
p.a.
· Lohn- und Gehaltssteigerungen
unverändert 3,0% p.a. nach den Erfahrungswerten aus
der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
Die Rückstellungen dotieren in voller Höhe.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag (§ 253
Abs. 6 HGB) in Höhe von EUR 5.146,00 (Vorjahr: EUR
25.581,00).
An Versorgungsberechtigte verpfändete
Wertpapiere, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind, erfüllen die Definition
des Deckungsvermögens. Diese werden im Bilanzansatz
mit dem Rückstellungsbetrag der zugehörigen
Versorgungsverpflichtung saldiert; Hinweis auf vorstehende
Erläuterungen zu dem Bilanzposten "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung".
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
1.141.785,75
|
915.275,27
|
davon aus Steuern
|
18.791,51
|
18.690,10
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
858.179,90
|
579.005,10
|
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
283.605,85
|
336.270,12
|
davon mit einer Laufzeit
von mehr als fünf Jahren
|
79.347,05
|
183.076,07
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
268.022,89
|
283.983,08
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Verpflichtungen aus Mietverträgen
für Büro-, Lager- und Ausstellungsflächen
von unbestimmter Dauer mit Mietzahlungen von TEUR 50,2 p.a.
(Vorjahr: TEUR 48,2 p.a.) sowie Verpflichtungen aus
Leasingverträgen für Betriebs- und
Geschäftsausstattung von insgesamt TEUR 10,7 (Vorjahr:
TEUR 19,2), davon im Folgejahr fällig TEUR 8,6.
Für einen
Gesellschaftergeschäftsführer besteht eine
beitragskongruente, arbeitgeberfinanzierte Zusage zur
betrieblichen Altersvorsorge über eine
rückgedeckte Unterstützungskasse mit
Beitragszahlungen der Gesellschaft von TEUR 6,0 p.a. bis
zum 01.02.2046.
IV.
Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführung
|
Adrian Bankewitz,
Kaufmann, Pulheim, einzelvertretungsberechtigt und
von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Dirk Vaehsen, Diplom-Designer, Meerbusch,
einzelvertretungsberechtigt
|
(2) Personalbestand (§ 267 Abs. 5
HGB)
|
im Geschäftsjahr
durchschnittlich
27 Arbeitnehmer (Vorjahr: 28 Arbeitnehmer)
|
Pulheim, 30.06.2024
|
|
gez. Dirk Vaehsen
Geschäftsführer
|
gez. Adrian Bankewitz
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
|