Tasler Grundstücks GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Kühn seit 20.8.2015 | Geschäftsführer |
Ruth Benedikte Tasler seit 14.3.2013 | Prokura |
Marianne Schäfers-Scholand seit 14.3.2013 | Prokura |
Elmar Tasler seit 14.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Luxeta GmbHBad WünnenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENSA. GeschäftsmodellDie LUXETA GmbH ist ein mittelständischer Hersteller innovativer Leuchten und Lichtlösungen. Für andere Leuchtenhersteller (OEM) werden hochwertige technische Leuchten konzipiert, entwickelt und produziert. LUXETA hat sich zum zuverlässigen Systempartner mit Entwicklungskompetenz in der Beleuchtungsindustrie entwickelt. Das Unternehmen wurde im Jahre 2006 in Brilon gegründet und über den Jahreswechsel 2010/2011 nach Bad Wünnenberg verlagert. Mit Bezug einer neuen Immobilie Ende 2019 konnten die Prozesse in den Bereichen Logistik, Fertigung und Engineering erfolgreich optimiert werden. Das Qualitätsmanagement der LUXETA GmbH (DIN EN ISO 9001:2015) wurde im November 2023 vom TÜV Nord erfolgreich überwacht und bestätigt. Die Fertigung unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch den VDE, TÜV und UL. B. Forschung und EntwicklungLUXETA entwickelt innovative und hochwertige Leuchten und Lichtlösungen im Kundenauftrag für die verschiedenen Marktsegmente der Leuchtenindustrie. In 2023 konnte LUXETA weitere innovative Projekte in den Bereichen Office und Retail gewinnen, von denen einige bereits umgesetzt wurden. WIRTSCHAFTSBERICHTA. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenDas preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,3% in Deutschland gesunken. (Statistisches Bundesamt Nr. 019 vom 15.01.2024). Die Inflation in Deutschland bleibt weiterhin auf hohem Niveau und liegt im Jahresdurchschnitt 2023 bei 5,9% (6,9% im Jahr 2022, Quelle: Statistisches Bundesamt Nr. 020 vom 16.01.2024). Die Geschäftserwartungen für 2024 stellen sich zum Jahresende Ende 2023 deutlich getrübter dar, als noch zu Beginn des Jahres. Der Geschäftsklimaindex verläuft besonders im zweiten Halbjahr auf unter 90 Index-Punkte. Trotz Überwindung potenzieller Energie- und Materialengpässe beschreibt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine nachlassende Weltkonjunktur mit Auswirkungen für die preisbereinigten Warenausfuhren Deutschlands. B. GeschäftsverlaufDie Umsätze der LUXETA GmbH sind im Gesamtjahr 2023 ca. 7% unter 2022 geblieben. Ein hoher Auftragseingang Ende 2022 führte zu überdurchschnittlich hohen Umsätzen im ersten Halbjahr 2023, die allgemeine Abkühlung des Geschäftsklimas im zweiten Halbjahr 2023 wiederum führte zu rückläufigen Gesamtumsätzen. C. ErtragslageMit knapp EUR 6,0 Mio. fiel der Rohgewinn im Vergleich zum Vorjahr rund 4% geringer aus, bei einem ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 0,20 Mio. Zum Bilanzstichtag waren ber der LUXETA GmbH 75 feste Mitarbeiter beschäftigt. D. VermögenslageDie Bilanzsumme über EUR 5,6 Mio. ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,1 Mio. gestiegen. Die Vorräte sind mit EUR 3,9 Mio. auf hohem Vorjahresniveau, da sich die Störungen der Lieferketten erst nach und nach in 2023 entspannt haben. E. FinanzlageDie Bilanzsumme erhöhte sich im Berichtszeitraum auf EUR 5,6 Mio. Auf der Aktivseite sind Anlagevermögen mit EUR 1,3 Mio. und Vorräte mit EUR 3,9 Mio. nahezu konstant geblieben. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um rund EUR 0,2 Mio. im Vergleich zu 2022 auf EUR 0,8 Mio. angewachsen. Die Eigenkapitalquote konnte damit auf 14,8% gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die Verbindlichkeiten wurden im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,14 Mio. reduziert. LUXETA konnte eine gute und konstante Liquidität gewährleisten. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos wird ein Liquiditätsplan geführt, der einen laufenden Überblick über die Geldeingänge und Geldausgänge für die kommenden 12 Monate ermöglicht. Die Liquidität ist durch die vorhandenen Mittel und eingeräumten Kreditlinien gesichert. Zur Minimierung des Ausfallrisikos verfügt LUXETA über ein Debitorenmanagement inklusive einer Forderungsausfallversicherung. F. Finanzielle LeistungsindikatorenDer Unternehmenssteuerung dienen finanzielle Leistungsindikatoren wie Umsatz, Rohertrag, Ergebnis vor Zins und Steuern (EBIT) sowie nicht finanzielle Kennzahlen, die sich auf den Unternehmenserfolg mittel- oder unmittelbar auswirken. Hierzu wird ein der Balanced-Scorecard (BSC) vergleichbares Kennzahlensystem, welches jährlich den Strategien angepasst wird, gelebt. Die Kennzahlen werden regelmäßig ermittelt, aus den Abweichungen werden zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet und deren Umsetzung kontinuierlich verfolgt. PROGNOSEBERICHTFür das Geschäftsjahr 2024 plant LUXETA einen Umsatz auf Niveau von 2023. Mit Gewinnung großer Projektaufträge im 4. Quartal 2023 und Realisierung im ersten Halbjahr 2024 konnte LUXETA das geplante EBIT im ersten Halbjahr 2024 um mehr als 100% überschreiten. Die Positionierung als OEM-Systempartner für technische Beleuchtung wird als gesichert erachtet. Wesentliche Weichenstellungen für die langfristig erfolgreiche Entwicklung wurden in den Vorjahren getätigt. Wir erwarten auch für das zweite Halbjahr 2024 eine positive Entwicklung mit anspruchsvollen Projekten. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTA. RisikoberichtDie LUXETA GmbH verfügt über ein Risikomanagement, welches als Teil des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 vom TÜV-Nord zertifiziert ist. Regelmäßig werden interne und externe Risikofaktoren des Unternehmens hinterfragt und bewertet und falls erforderlich entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In den Prozess sind sowohl die Geschäftsführung, als auch die Bereichsleiter eingebunden. Folgende Risiken hat LUXETA erkannt: • Der Strukturwandel in der Leuchtenindustrie hat sich in 2023 stark beschleunigt. Wir erwarten, dass ganze Wirtschaftsbereiche, wie z.B. der Textileinzelhandel, deutlich schrumpfen werden und damit auch die entsprechende Nachfrage an technischen Leuchten sinken wird. • Zahlungsausfälle durch insolvente Kunden in Folge des oben beschriebenen Strukturwandels • Liquiditätsengpässe können aus den oben beschriebenen Marktrisiken resultieren. • Cyber-Risiken • Investitionszurückhaltung aufgrund hoher Zinsen und Unsicherheiten • Ukraine-Konflikt (reduziertes Investitionsverhalten am Markt durchzunehmende Planungsunsicherheiten, Zukünftige konkrete Auswirkungen auf LUXETA sind ungewiss. Die Prognosefähigkeit ist stark beeinträchtigt. B. ChancenberichtAus zuvor aufgeführten Risiken hat LUXETA folgende Chancen abgeleitet: Für das Jahr 2024 und die nachfolgenden Geschäftsjahre wird eine Konsolidierung des Leuchtenmarktes als Folge des beschleunigten Strukturwandels erwartet. LUXETA sieht hierin eine große Chance, sich als Systempartner für die Leuchtenbranche am Standort Deutschland noch besser zu positionieren. Von zunehmender Relevanz sehen wir dabei Themen wie Know-how, Geschwindigkeit, Qualität, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Komplexität und Varianz in der gesamten Wertschöpfungskette. Durch stetigen Ausbau des Engineerings entsprechen wir den Anforderungen unserer Kunden. Eine Zunahme der Entwicklungsaktivitäten bei LUXETA führt in der Regel auch zu einer höheren Auslastung der Produktions- und Logistikkapazitäten. C. GesamtaussageDie Optimierung aller innerbetrieblichen Prozesse sowie die Gewinnung neuer Entwicklungsprojekte haben insgesamt zu einer positiven Weichenstellung geführt. Die Vielzahl an neuen Projekten führt zu einer Diversifizierung des OEM-Produktportfolios bei gleichzeitiger Reduktion der Abhängigkeit von einigen wenigen Kunden. Sie macht das Unternehmen robuster gegen den anhaltenden Strukturwandel in der Leuchtenindustrie. LUXETA ist überzeugt, mit einem Mix aus klassischen Mengengeschäft bei Standardleuchten, dem OEM-Projektgeschäft sowie Zunahme an Engineering-Projekten für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Die Positionierung von LUXETA als Systempartner der Leuchtenindustrie gilt als gesichert und wird ständig ausgebaut. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften gemäß § 276 Satz 1 HGB und § 288 Absatz 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB; der Umfang der Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB, wobei Einzelkosten für Material und Fertigung sowie angemessene Gemeinkosten einbezogen sind. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Bei der Bemessung der Absetzung für Abnutzung wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beachtet. Bewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Gemäß dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB wurden die im Geschäftsjahr 2013, 2019 und 2020 selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bis zu einem Wert von 800,00 Euro) wurden im Jahr der Anschaffung mangels Wesentlichkeit in voller Höhe (§ 6 Abs. 2 EStG analog) abgeschrieben und im Anlagenspiegel aus Vereinfachungsgründen jeweils als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Nettoanschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (Ansatz des niedrigen beizulegenden Wertes am Bilanzstichtag). Bei der Ermittlung des Wertansatzes für unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren wurden in die Herstellungskosten, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Materialgemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt. Unter den geleisteten Anzahlungen sind Vorauszahlungen an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsverträge erfasst, für welche die Gegenleistungen noch ausstehen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich zum Devisenkassenmittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden nach dem vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Eine Abzinsung der Rückstellung war entweder nicht erforderlich, weil die Laufzeit nicht über einem Jahr liegt oder sie wurde mangels Wesentlichkeit unterlassen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbeträgen. Die auf den handelsrechtlichen sowie steuerlichen Wertansätzen beruhenden Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden mit den hierauf insgesamt ergebenen Steuerbelastungen passiviert (Latente Steuern). III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie de Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt (Anlage A). Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträgen beträgt 112 Teuro. Er entfällt vollumfänglich auf Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögen abzüglich der hierauf entfallenen (latenten) Steuern. Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert (TEuro):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen des Warenlagers mit wechselndem Bestand, durch Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesichert. Bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen handelt es sich ausschließlich um Anzahlungen auf noch zu erbringende Lieferungen und Leistungen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen geschäfts- und branchenübliche Sicherheiten, zum Beispiel in Form von Eigentumsvorbehalten. Die latente Steuern ergeben sich aus folgenden Differenzen: Anlagevermögen, Rückstellungen. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Aktivierung der Entwicklungskosten in der Handelsbilanz. Der angewendete Steuersatz beträgt: 30,5%. Die Veränderung bei den latenten Steuersalden stellt sich wie folgt dar:
IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungFür die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. IN dern übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Beträge gemäß Schlussabrechnungen des Landes NRW (Überbrückungshilfe I, II, III, November- und Dezemberhilfe, III Plus und IV) in Höhe von 42 TEuro enthalten. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 73 TEuro und sind unter dem Posten "übrige sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 155 TEuro aus Miet- und Leasingverträgen für bewegliche Vermögensgegenstände. Die finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträge für unbewegliche Vermögensgegenstände belaufen sich auf 328 TEuro pro Geschäftsjahr. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB: LUXETA GmbH, Bad Wünnenberg, Paderborn 9977. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Elmar Tasler sowie Herr Martin Kühn, Kaufleute. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 75. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Elmar Tasler gez. Martin Kühn, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSDie vorliegende Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt gem. §§ 325 ff. HGB unter Berücksichtigung von zulässigen Erleichterungen. Dem vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 hat der gesetzliche Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "An die LUXETA GmbH, Bad Wünnenberg Prüfungsurteile Ich habe den Jahresschluss der LUXETA GmbH, Bad Wünnenberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der LUXETA GmbH, Bad Wünnenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen inhaltlich nicht geprüfte Bestandteile (Aussagen) im Lagebericht zum Qualitätsmanagement der Unternehmung und dessen Überwachung sowie abschließende Beurteilung durch Dritte. Meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend gebe ich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit meiner Prüfung habe ich die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder meinen bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Reichshof, 31. Juli 2024 HARALD ELSTER, Wirtschaftsprüfer" |
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