Druck- und Medienvorstufe
APE Engineering GmbH
Rehwinkel 21, 32457 Porta Westfalica, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
APE Engineering GmbHPorta WestfalicaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1-2 und Abs. 2a HGB aktiviert und planmäßig über 4 Jahre linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer nach Fertigstellung, sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung, außerplanmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungskosten von nicht mehr als EURO 410,00) wird von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wieder Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 513.765,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 480.895,42(Vorjahr: EUR 462.377,45). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 480.895,42 (Vorjahr: EUR 462.377,45). Angaben zum Ausweis eines "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags" Der Jahresabschluss weist einen "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus. Mit Vereinbarung vom 30.12.2019 hat der Pensionsberechtigte den Rangrücktritt bezüglich des Anteils seiner Pensionsanwartschaft erklärt, der nicht über die Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Damit ist die rechnerischer Überschuldung beseitigt. Das Unternehmen wird fortgeführt. Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 5.484,00. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betärgt 60.181,33 EUR (Vorjahr 36.987,28 EUR) Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen besteht eine finanzielle Verpflichtung i.H.v. EUR 46.283,31. Davon entfallen EUR 29.337,96 auf eine Laufzeit von 1 Jahr und EUR 16.945,35 auf eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren. An Mietverpflichtung ergibt sich jährlich eine Summe in Höhe von € 92.400,00, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist. sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
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