Aschoff
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.410,00 |
6.174,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.410,00 |
6.174,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
181.943,08 |
158.319,41 |
| I.
Vorräte |
21.780,26 |
25.422,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.789,00 |
94.867,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.373,82 |
38.029,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.235,00 |
2.015,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.588,08 |
166.508,41 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.871,02 |
65.110,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
29.871,02 |
30.110,85 |
| B.
Rückstellungen |
7.301,80 |
13.527,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.415,26 |
87.870,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
114.633,89 |
86.568,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.588,08 |
166.508,41 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von den Gliederungsgrundsätzen und der
Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht abgewichen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §
251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen und erfolgen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter werden sofort
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht vorgenommen
2. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Stichtagswerten.
Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die
notwendigen Gemeinkosten.
Es erfolgt keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen
in die Herstellungskosten.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
4. Bank- und Kassenguthaben
Bank- und Kassenguthaben werden zu Nominalwerten
angesetzt.
5. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
IV. Abweichung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde in vorstehendem Jahresabschluss nicht
abgewichen
V. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten.
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so
wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Allgemeines
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen
Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) liegt nicht
vor.
II. Aktivposten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern lagen in
Höhe von EUR 48.425,35 (Vorjahr EUR 64.722,29) vor.
III. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind nicht vorhanden
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
C. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende Person
wahrgenommen:
Aschoff, Ralf, kaufmännischer
Geschäftsführer
Essen, 09. August 2017
Aschoff GmbH
gez. Ralf Aschoff, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2017 festgestellt.
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