Hokamp GmbH
21mEinzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Weth seit 5.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CW Jagdkontor GmbHOstbevernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangErforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss der CW Jagdkontor GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Bruttobetrag ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittelbestände, die auf fremde Währung lauten, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird das Niederstwertprinzip (Aktivseite) bzw. das Höchstwertprinzip (Passivseite) beachtet. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 0,0 T€ (Vorjahr 116,4 T€) enthalten. In den ausgewiesenen Sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 467,1 T€ (Vorjahr 413,9 T€) Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich hieraus auch eine Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten der Bilanz. Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 982,0 T€ (Vorjahr: 691,6 T€). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen 728,2 T€ (Vorjahr: 790,3 T€). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen 25,5 T€ (Vorjahr: 302,5 T€). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 1,2 T€ (Vorjahr 1,3 T€). Sonstige Pflichtangaben Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.
Ostbevern, den 28. Februar 2025
gez. Christian Weth sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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