Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Wichernhaus Ev. Jugendhilfe gGmbH
Beckstraße 133, 46238 Bottrop, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Hesse seit 2.2.2021 | Geschäftsführer |
Sebastian Schwager seit 2.2.2021 | Geschäftsführer |
Andreas Hakstetter seit 16.1.2020 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Diakonisches Werk Emscher-Lippe e.V. | 50.00% |
Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wichernhaus Ev. Jugendhilfe gGmbHBottropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang1 Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 10 Allgemeine Angaben Die Wichernhaus Ev. Jugendhilfe gGmbH mit Sitz in Bottrop wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 13571 geführt. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen. 11 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der im Geschäftsjahr 2023 planmäßig vorgenommenen Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer entspricht im Regelfall den amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 ohne Umsatzsteuer werden sofort abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Für das in den Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe von den Forderungen abgesetzt. Liquide Mittel valutieren zum Nennwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK), Dortmund. Es wurden in Höhe von T€ 496 (Vorjahr: T€ 504) nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB eine Rückstellung in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Diese wurde auf Basis des von der KZVK für das Jahr 2024 mitgeteilten Stärkungsbeitrages für die Jahre 2024 bis 2043 ermittelt. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2023 veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Abzinsung der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 6. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die KZVK erhebt bis zum Jahr 2043 einen vom Arbeitgeber zu zahlenden Stärkungsbeitrag. Als Vorauszahlung auf diesen Stärkungsbeitrag wurde im Jahr 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von T€ 79 geleistet, die als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert wird. Die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt entsprechend dem Zeitraum des zu zahlenden Stärkungsbeitrages jeweils zu 1/25 pro Jahr. Die Altersteilzeitrückstellung wurde in Anlehnung an IDW RS HFA 3 gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % unterstellt. Die Rückstellungen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei der jeweiligen individuellen durchschnittlichen Restlaufzeit eines Altersteilzeitfalles ergibt. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Deckung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, wurden mit dem beizulegenden Zeitwert (T€ 165), der den Anschaffungskosten entspricht, bewertet und mit den entsprechenden Altersteilzeitrückstellungen (T€ 285) saldiert. Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge wurden wegen Geringfügigkeit nicht verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. 2 Erläuterungen zur Bilanz Das Gliederungsschema der Bilanz wurde gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG um die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter" erweitert. 20 Aktivseite Forderungen Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ 0) sonstige Forderungen. 21 Passivseite Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter beinhalten mit T€ 29 (Vorjahr: T€ 24) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 23) Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie zum Bilanzstichtag des Vorjahres eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. 3 Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Durchschnitt des Geschäftsjahres beschäftigt die Gesellschaft 144,3 Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat Miet- und Pachtverträge abgeschlossen, jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. Auf Grund der zum 31. Dezember 2023 bestehenden Miet- und Pachtverträge werden zukünftig Zahlungen von jährlich T€ 498 fällig. Hiervon entfallen T€ 119 auf den Gesellschafter. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen beträgt am Bilanzstichtag insgesamt T€ 498. Konzernzugehörigkeit Die Wichernhaus Ev. Jugendhilfe gGmbH, Bottrop, ist in den Konzernabschluss des Diakonischen Werks im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten gGmbH, Bottrop, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Bottrop, am 18. Juli 2024 Wichernhaus Ev. Jugendhilfe gGmbH Hesse Schwager GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG VOM 21.08.2024WICHERNHAUS EV. JUGENDHILFE GEMEINN. GMBHBESCHLUSS:Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 Beschluss: Der vorliegende, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird hiermit festgestellt. - einstimmig - Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2023 Beschluss: Der Jahresüberschuss in Höhe von 251.031,53€ wird in die Gewinnrücklagen eingestellt. - einstimmig - |
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