HSSE
Öko-Heizsysteme GmbH
Birkenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
4.661,24 |
| B.
Anlagevermögen |
41.638,50 |
26.541,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.638,50 |
26.539,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
14.615,50 |
10.722,29 |
| I.
Vorräte |
4.945,88 |
6.174,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.384,03 |
2.469,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.285,59 |
2.078,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
875,05 |
571,31 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
137.401,99 |
132.086,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
194.531,04 |
174.582,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.661,24 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.338,76 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
157.086,05 |
157.167,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
654,70 |
-81,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
137.401,99 |
132.086,05 |
| B.
Rückstellungen |
580,00 |
4.199,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.951,04 |
170.382,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
161.264,05 |
155.324,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
194.531,04 |
174.582,39 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der
Firma HSSE GmbH, Birkenfeld ist ist unter Beachtung des
Gesellschaftsvertrages nach den für die Erstellung von
Jahresabschlüssen geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach dem Wahlrecht gemäß § 268 HGB
werden Pflichtangaben, die nicht in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung vermerkt sind, im Anhang angegeben. Die
Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Offenlegung werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in vollem Umfang in
Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den allgemeinen
Ansatzvorschriften gemäß
§§ 246 - 250 HGB und den allgemeinen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB
sowie der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB erstmals nach dem Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresvergleichszahlen ist nach Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB unterblieben.
Die
Bilanz ist in der gemäß § 266 HGB
vorgeschriebenen Form für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist in der
gemäß § 275 HGB vorgeschriebenen Form
für große Kapitalgesellschaften in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Entsprechend
der neuen HGB-Regelungen werden erstmalig zusätzlich
Davon-Vermerke ausgewiesen.
Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt
gewordenen Risiken und Verluste werden in Anwendung des
§ 252 Nr. 4 HGB durch vorsichtige Bewertung
berücksichtigt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die
Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der
linearen Methode mit Beginn des Monats des Zuganges
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG bis zu 150,- Euro werden auch
handelsrechtlich im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Für Zugänge mit
Einzelanschaffungskosten über 150,- Euro bis 1.000,-
Euro wird auch handelsrechtlich in einem jahrgangsbezogenen
Sammelposten die steuerliche sogen. Pool-Abschreibung gem.
§ 6 Abs. 2a EStG auf der Basis einer pauschalierten
Nutzungsdauer von 5 Jahren angesetzt. Die entsprechenden
Zugänge sind von untergeordneter Bedeutung.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind Einzelrisiken angemessen
berücksichtigt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung als ungewisse Verbindlichkeit anzusetzen ist
und entsprechen den bis zur Bilanzerstellung zu erwartenden
Ausgaben und erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen,
erhaltene Anzahlungen mit den Nennwerten angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte
Versicherungsprämien für
Geschäftsversicherungen sowie Kfz-Steuern
sowie eine Bearbeitungsgebühr enthalten.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im
wesentlichen die Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für
das Jahr 2010 sowie deren Einreichung.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 134,4 Tsd € sowie gegenüber
Verwandten eines Gesellschafters in Höhe von 4,2 Tsd
€.
Eigenkapital
Zum Ende des Geschäftsjahres 2010 ist ein
negatives bilanzielles Eigenkapital, ein nicht
gedeckter Fehlbetrag von 137.401,99 € auszuweisen.
Dieser ist durch Rangrücktritt eines Gesellschafters
sowie dessen Verwandten abgedeckt.
4. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse für fremde
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Alleinige einzelvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführerin ist Frau Eva Hörning,
angelernte Arbeiterin. Sie vertritt die Gesellschaft stets
allein und ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit. Bezüglich der Vergütungen der
Geschäftsführerin wird von § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2012 festgestellt.
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