Teliko
GmbH
Limburg a.
d. Lahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.527.128,00 |
4.794.752,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
65.570,00 |
46.893,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.461.558,00 |
4.747.859,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.756.731,89 |
1.371.699,27 |
| I.
Vorräte |
101.405,93 |
133.787,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
383.021,36 |
380.531,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.272.304,60 |
857.380,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
302.584,44 |
337.752,47 |
| Aktiva |
6.586.444,33 |
6.504.203,74 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.500.443,65 |
5.074.969,57 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
1.642.142,03 |
1.642.142,03 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
1.874.999,00 |
1.874.999,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-232.856,97 |
-232.856,97 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.432.827,54 |
2.779.914,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
425.474,08 |
652.913,44 |
| B.
Rückstellungen |
337.168,46 |
436.244,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
697.366,60 |
920.084,20 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51.465,62 |
72.905,30 |
| Passiva |
6.586.444,33 |
6.504.203,74 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Teliko GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Limburg a. d. Lahn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Limburg
Register-Nr.: HRB 1863
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Zugänge von geringwertigen
Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten €
800,00 nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr
voll nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um altersabhängige
Bewertungsabschläge gemindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller bekannten Risiken bewertet.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 0,5 % auf die nach Abzug der
Umsatzsteuer verbleibenden nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle bekannten Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Einnahmen für zukünftige Geschäftsjahre.
2.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten ausschließlich Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind € 0,00 (Vorjahr: € 322,77)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.
2.
Gesamtbetrag der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 60.305,20.
Die Besicherung erfolgt durch Abtretung
sämtlicher Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie der Guthaben bei der Nassauischen Sparkasse und der
Kreissparkasse Limburg. Weiterhin existiert ein
Sicherheiten-Poolvertrag dieser beiden Kreditinstitute.
3.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
697.366,60 (Vorjahr: € 859.779,25). Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 60.304,95)
und bestand im Vorjahr aus Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
V.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitneh
mer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 37 (Vorjahr: 34).
2.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Ende ihrer
jeweiligen Laufzeit betragen insgesamt € 758.424 und
betreffen im Wesentlichen bestehende
Leasingverpflichtungen.
Limburg a. d. Lahn, den
24.01.2022
gez.
Christoph Klein
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2022 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
In dem vorstehenden, zur Offenlegung verkürzten
Jahresabschluss wurden die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen.
Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde folgender
Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der teliko GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.
bis zum 31.12.2021 sowie den Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des weiteres
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang
mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit,sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellung im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße,
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit der Systeme abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben, sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• holen wir ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungs-
informationen des Unternehmens ein, um Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich
für die Anleitung, Überwachung und
Durchführung der Jahresabschlussprüfung. Wir
tragen die alleinige Verantwortung für unsere
Prüfungsurteile.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die
hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wiesbaden, den 07. Februar 2022
Dr. Giebeler Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dr. Norbert Giebeler
Wirtschaftsprüfer
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