Lex Eventschifffahrt GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jeff Gaedecke seit 6.11.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BTH Bautechnik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2019
ERDBAU, TIEFBAU GMBH, BERLIN
Der Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Herr Peter Hippmann, Kaufmann, Berlin.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz angewandt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in der erweiterten Form gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 1 und 2 HGB aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen auf Zugänge des Berichtsjahres zeitanteilig verrechnet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,- werden voll abgeschrieben. Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert; absehbare Risiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das gesamte Umlaufvermögen wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die nach ihrer Höhe oder Fälligkeit ungewissen Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Anlagegitters verzichtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 534.283,30 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe von Euro 73.430,29 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Finanzierungszinsen in Höhe von 17.970,64 Euro, Versicherungsbeiträge 2020 i.H.v. Euro 818,30, Kfz-Steuer für 2020 i.H. v. Euro 2.898,00 und Beiträge i.H.v. Euro 270,00. Unter den Steuerrückstellungen werden zum 31.12.2019 für die Gewerbesteuer 2018 in Höhe von Euro 1.074,20 und für die Gewerbesteuer 2015 eine nachträgliche Steuerrückstellung in Höhe von Euro 28,70 ausgewiesen. Des Weiteren wird für die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag 2018 in Höhe von Euro 1.132,00 und Euro 62,26 und eine nachträgliche Steuerrückstellung für das Jahr 2015 in Höhe von 31,65 ausgewiesen. Ferner wird ein Betrag i.H.v. Euro 92.890,83 für latente Steuern gemäß § 274 Abs.1 i.V. m. § 266 Abs.3 Buchstabe E. HGB unter dem Posten - Passive latente Steuern - wegen der Anwendung des § 7g EStG n.F. passiviert. Die passiven latenten Steuern beruhen auf den in 2019 und 2018 gebildeten Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG n.F. und Wertdifferenzen im Anlagevermögen zwischen Handels- uns Steuerbilanz auf den 31. Dezember 2019. Für steuerliche Zwecke hatte die Gesellschaft außerhalb der Bilanz zum Ende des Geschäftsjahres 2019 einen Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG n. F. i.H.v. Euro 188.720,00 gebildet. Der außerhalb der Bilanz zum Ende des Geschäftsjahres 2018 gebildete Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG n. F. i.H.v. Euro 30.600,00 wurde zum 31.12.2019 vollständig aufgelöst. Der im Jahr 2014 gebildete Bilanzposten in Höhe von Euro 2.715,75 für latente Steuern gemäß § 274 Abs.1 i.V. m. § 266 Abs.3 Buchstabe E. HGB wurde in den Folgejahren entsprechend der aufzulösenden und neu gebildeten Investitionsabzugsbeträge und aufgrund des Abbaus von Wertdifferenzen im Anlagevermögen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgelöst und entsprechend zum 31.12.2019 angepasst. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Ertragssteuersatz in Höhe von 30,18%. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten Euro 14.000,00 für Abschluss- und Prüfungskosten 2018 und 2019 sowie eine Rückstellung für Personalkosten-Berufsgenossenschaft in Höhe von Euro 13.096,29 und eine Rückstellung für IHK Beitrag. Ferner wurde eine Rückstellung für die Aufbewahrungspflicht in Höhe von Euro 1.139,48 eingestellt und abgezinst. Die im Jahr 2017 erstmalig gebildete und ausgewiesene Gewährleistungsrückstellung für erbrachte Bauvorhaben i.H. v. Euro 25.899,25 wurde entsprechend angepasst und abgezinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Euro 21.197,04 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, Euro 53.537,24 mit einer Restlaufzeit über ein Jahr aber weniger als fünf Jahren und Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung gesichert. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen i.H. von Euro 790.103,09 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus L+L in Höhe von Euro 255.478,55 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Euro 103.886,80 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 1.621,19, Euro 160.191,72 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren davon gegenüber Gesellschaftern 26.521,95 und Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Für das Darlehen in Höhe von Euro 26.521,95 ist ein Zinssatz in Höhe von 0,50% pro Jahr vereinbart. Für das Darlehen wurden keine Sicherheiten herausgegeben.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von Euro 71.555,06 mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2019 in Höhe von Euro 181.844,23 zu verrechnen und als neuen Gewinnvortrag zum 01.01.2020 vorzutragen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Forderungen gegenüber Gesellschaftern/Geschäftsführern in Höhe von Euro 15.527,96 ausgewiesen. Die gewährten Kredite an den Gesellschafter-Geschäftsführer Peter Hippmann werden mit 4%/Jahr verzinst. Es wurden keine Sicherheiten gewährt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 03. März 2022 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, §328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB n.F. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F.
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Berlin, den 03. März 2022 gez. Peter Hippmann, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. März 2022 |
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