Kultur & Kur-GmbH Bernkastel-Kues
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hotel Moselpark GmbHBernkastel-KuesJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 31.12.2017PflichtangabenAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Hotel Moseltal GmbH ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, insbesondere der §§ 264 ff HGB und ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aufgestellt worden. Von möglichen Vereinfachungen wurde Gebrauch gemacht. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist mit dem steuerlichen Jahresabschluss nicht identisch. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von der Aufstellung eines Lageberichtes ist gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet worden. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €uro. Sitz der Gesellschaft ist Bernkastel. Geschäftsführer ist Erland Knaf, Ralingen-Edingen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Hotel Moselpark GmbH wurde zum 01.09.2016 gegründet. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,00 € berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Überstunden- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. VerbindlichkeitsspiegelDie in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf. 2017
2016
Sonstige AngabenPersonalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 80 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Erland Knaf. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.11.2018. |
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