dent for me
GmbH
Henfenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.170,00 |
1.168,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.170,00 |
1.168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.970,97 |
48.207,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.939,48 |
48.163,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31,49 |
44,54 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.836,24 |
95.401,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.977,21 |
144.776,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-3.687,50 |
-3.687,50 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
46.312,50 |
46.312,50 |
| II.
Verlustvortrag |
141.713,59 |
115.442,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.564,85 |
-26.270,88 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.836,24 |
95.401,09 |
| B.
Rückstellungen |
10.825,00 |
9.075,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.152,21 |
135.701,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
83.052,31 |
66.103,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.977,21 |
144.776,85 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der dent for me GmbH ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft
finden die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne von §267Abs.1HGB
Anwendung. Die Erstellung eines Lageberichtes ist deshalb
nicht erforderlich.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§246-251HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§268-274aHGB und §§276-278HGB,
erstellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen,
die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, wurden
bei der Erstellung des Anhangs gemäß
§288HGB in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der bisherigen Form der Darstellung und der
bisher angewandten Bewertungsmethoden hat sich bereits im
Vorjahr aufgrund der Neuregelungen des BilMoG unter
Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgründen nicht
ergeben.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
TEUR 87 aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung im
Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt nach Ansicht der
Gesellschafter und der Geschäftsführung deshalb
nicht vor, weil von der Geschäftsführung eine
positive Fortführungsprognose abgegeben wurde.
Für Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6 wurden
außerdem Rangrücktrittsvereinbarungen mit
bedingtem Forderungsverzicht vereinbart. Vor diesem
Hintergrund gehen Gesellschafter und
Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft
fortgeführt werden kann. Bei der Bewertung wird
deshalb gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
II. Erläuterungen zur Gliederung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederungen entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften der §§266,275HGB.
Größenabhängige Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß §275Abs.2HGB.
In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind im Vergleich zum Vorjahr keine
Änderungen vorgenommen worden.
III. Erläuterungen zur Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§252-256HGB sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§279-283HGB, erstellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht
vorgenommen.
A. Anlagevermögen
Die
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit
den Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Höhe der Abschreibungen erfolgte unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Vermögensgegenstände werden linear
abgeschrieben. Dabei werden Nutzungsdauern von
längstens fünf Jahren zugrunde gelegt.
Für die im Geschäftsjahr neu angeschafften
Vermögensgegenstände wird die Abschreibung pro
rata temporis berechnet.
Vermögensgegenstände, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, mit
Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR150,00 und bis zu
EUR1.000,00 sind analog den Regelungen des
§6Abs.2aEStG in einen Sammelposten eingestellt worden,
der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren
gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird.
Dies ist insbesondere aus Wesentlichkeitsgründen auch
handelsrechtlich zulässig.
B. Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Wertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht
notwendig.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
C. Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
D. Rückstellungen
Für die Bildung der
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages dotiert. Auf eine Anpassung der
Rückstellung aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. § 253 Abs. 2
HGB, insbesondere die Berücksichtigung von
Preissteigerungen einerseits und Abzinsung andererseits,
wurde aus Wesentlichkeitsgründen bereits im Vorjahr
verzichtet.
E. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
F. Sonstige Pflichtangaben
1. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen am Bilanzstichtag EUR 4.640,00 (Vorjahr: EUR
4.640,00). Diese enthalten Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 1.500,00 (Vorjahr: EUR 1.500,00) für die
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.500,00 (Vorjahr:
EUR 4.500,00), für die
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zwischen der Gesellschaft und einem Lieferanten wurde
im Jahr 2006 ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein
vereinbart. Der Forderungsverzicht ist auflösend
bedingt für den Fall, dass die Gesellschaft
wirtschaftlich wieder in der Lage ist, die gegen sie
bestehenden Forderungen in Höhe von EUR 18.765,60 aus
zukünftigen Bilanzgewinnen, aus einem die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft
übersteigendem Vermögen oder aus einem etwaigen
Liquidationserlös zu erfüllen.
3. Geschäftsführung
Geschäftsführer und allein zur Vertretung
der Gesellschaft berechtigt war im Geschäftsjahr 2011
Herr Dr. Andreas Schlunk, Wirtschaftshistoriker.
Happurg-Förrenbach, den 15. April 2013
Dr. Andreas Schlunk, Wirtschaftshistoriker
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2013 festgestellt.
|