Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 7717
Vorher
Dentanova Dental-Vertrieb GmbH
Eingetragen
3.11.2005
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfZahnarztpraxenZahntechnische Laboratorien
Gegenstand
Handel mit zahntechnischen Arbeiten sowie Dentalprodukten aller Art; die Beratung bei der Einrichtung von Dentallaboren; die Schulung der Mitarbeiter von Zahnärzten und Dentallaboren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Schlunk
seit 17.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

dent for me GmbH

Henfenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.170,00 1.168,00
I. Sachanlagen 1.170,00 1.168,00
B. Umlaufvermögen 59.970,97 48.207,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.939,48 48.163,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31,49 44,54
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 87.836,24 95.401,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 148.977,21 144.776,85

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -3.687,50 -3.687,50
2. eingefordertes Kapital 46.312,50 46.312,50
II. Verlustvortrag 141.713,59 115.442,71
III. Jahresüberschuss 7.564,85 -26.270,88
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 87.836,24 95.401,09
B. Rückstellungen 10.825,00 9.075,00
C. Verbindlichkeiten 138.152,21 135.701,85
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 83.052,31 66.103,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 148.977,21 144.776,85

Anhang


I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der dent for me GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von §267Abs.1HGB Anwendung. Die Erstellung eines Lageberichtes ist deshalb nicht erforderlich.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§246-251HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§268-274aHGB und §§276-278HGB, erstellt.

Die größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften gelten, wurden bei der Erstellung des Anhangs gemäß §288HGB in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der bisherigen Form der Darstellung und der bisher angewandten Bewertungsmethoden hat sich bereits im Vorjahr aufgrund der Neuregelungen des BilMoG unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgründen nicht ergeben.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 87 aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt nach Ansicht der Gesellschafter und der Geschäftsführung deshalb nicht vor, weil von der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose abgegeben wurde. Für Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6 wurden außerdem Rangrücktrittsvereinbarungen mit bedingtem Forderungsverzicht vereinbart. Vor diesem Hintergrund gehen Gesellschafter und Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft fortgeführt werden kann. Bei der Bewertung wird deshalb gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

II. Erläuterungen zur Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der §§266,275HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275Abs.2HGB.

In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen vorgenommen worden.

III. Erläuterungen zur Bewertung

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§252-256HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§279-283HGB, erstellt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.

A. Anlagevermögen

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Höhe der Abschreibungen erfolgte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Dabei werden Nutzungsdauern von längstens fünf Jahren zugrunde gelegt.
Für die im Geschäftsjahr neu angeschafften Vermögensgegenstände wird die Abschreibung pro rata temporis berechnet.
Vermögensgegenstände, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR150,00 und bis zu EUR1.000,00 sind analog den Regelungen des §6Abs.2aEStG in einen Sammelposten eingestellt worden, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird. Dies ist insbesondere aus Wesentlichkeitsgründen auch handelsrechtlich zulässig.

B. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Wertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht notwendig.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

C. Eigenkapital

Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

D. Rückstellungen

Für die Bildung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. Auf eine Anpassung der Rückstellung aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. § 253 Abs. 2 HGB, insbesondere die Berücksichtigung von Preissteigerungen einerseits und Abzinsung andererseits, wurde aus Wesentlichkeitsgründen bereits im Vorjahr verzichtet.

E. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

F. Sonstige Pflichtangaben

1. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag EUR 4.640,00 (Vorjahr: EUR 4.640,00). Diese enthalten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.500,00 (Vorjahr: EUR 1.500,00) für die Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.500,00 (Vorjahr: EUR 4.500,00), für die Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden.

2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zwischen der Gesellschaft und einem Lieferanten wurde im Jahr 2006 ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein vereinbart. Der Forderungsverzicht ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Gesellschaft wirtschaftlich wieder in der Lage ist, die gegen sie bestehenden Forderungen in Höhe von EUR 18.765,60 aus zukünftigen Bilanzgewinnen, aus einem die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem Vermögen oder aus einem etwaigen Liquidationserlös zu erfüllen.

3. Geschäftsführung

Geschäftsführer und allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt war im Geschäftsjahr 2011 Herr Dr. Andreas Schlunk, Wirtschaftshistoriker.

Happurg-Förrenbach, den 15. April 2013

Dr. Andreas Schlunk, Wirtschaftshistoriker
-Geschäftsführer-

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2013 festgestellt.

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