Garemo GmbH
i. L.
Pommersfelden-Steppach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.617,00 |
14.826,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.617,00 |
14.826,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.217,20 |
70.911,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.047,50 |
14.115,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.169,70 |
56.795,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.470,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.834,20 |
87.207,65 |
Passiva
|
|
30.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.538,64 |
69.030,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
461,36 |
-44.030,27 |
| davon
Gewinnvortrag |
44.030,27 |
47.881,15 |
| B.
Rückstellungen |
4.100,00 |
6.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.195,56 |
11.977,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.195,56 |
11.977,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.834,20 |
87.207,65 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Abschluss der Firma Garemo GmbH i. L.
wurde erstmalig nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Gegenüber dem Vorjahresabschluss wurden die
bisher angewendeten Ausweis- und Gliederungsvorschriften
unverändert beibehalten, d.h. der Ausweis erfolgt nach
den für mittelgroße Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften gem. §§ 265 Abs. 1 Nr. 2,
266 ff HGB, obwohl die Gesellschaft im Sinne des § 267
HGB eine kleine Kapitalgesellschaft ist.
Für die Offenlegung werden die
Mindestvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
angewendet.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit
einer verkürzten Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung keinen Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
2.
Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschafter haben die Auflösung der
Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2010
beschlossen. Die Auflösung der Gesellschaft wurde im
Handelsregister am 19.07.2010 eingetragen.
Zum Bilanzstichtag kann daher nicht mehr von der
Fortführung der Gesellschaft ausgegangen werden,
sodass der Bilanzansatz für
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten dem
Liquidationswert entspricht. In den zu passivierenden
Verpflichtungen sind auch solche Verpflichtungen
berücksichtigt, die sich aus der Einstellung des
Geschäftsbetriebes ergeben. Soweit diese Aufwendungen
rechtlich noch nicht entstanden sind, werden sie als
Rückstellungen ausgewiesen.
3.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einzelner Bilanzposten
Im Bereich des Anlagevermögens wurden die
planmäßigen Abschreibungen nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im
laufenden Geschäftsjahr nicht angeschafft.
Vermögensgegenständen mit
Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro
wurden in 2008 entsprechend den steuerlichen Vorschriften
als Sammelposten aktiviert und planmäßig
über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Im
Geschäftsjahr sind solche Gegenstände nicht
angeschafft worden.
Aufgrund der Bewertung des Anlagevermögens zu
Liquidationswerten waren weder Zuschreibungen noch
außerplanmäßige Abschreibungen veranlasst,
da davon ausgegangen werden kann, dass diese
Gegenstände zum Buchwert veräußert werden
können.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nominalwert angesetzt. Anhaltspunkte für die
Notwendigkeit von Einzelwertberichtigungen liegen nicht
vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zu Nominalwerten angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt. Es sind nur Geldanlagen auf Euro-Basis
enthalten.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
In den sonstigen Rückstellungen sind alle
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit ihrem
notwendigen Erfüllungsbetrag nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erfasst und bewertet. Sie
betreffen insbesondere Rückstellungen für
Aufbewahrungspflichten und Abschlusskosten. Die sonstigen
Rückstellungen umfassen grundsätzlich
Verpflichtungen gegenüber Dritten, die am
Bilanzstichtag entweder der Höhe oder der
Fälligkeit nach nicht bekannt waren. Neben den bislang
zu passivierenden Verpflichtungen wurden auch solche
Verpflichtungen berücksichtigt, die sich aus der
Einstellung der Geschäftstätigkeit ergeben,
soweit diesen Verpflichtungen im Rahmen der Liquidation
keine Erlöse oder sonstigen Vorteile
gegenüberstehen. Diese außerordentlichen
Rückstellungen betragen 300,00 Euro.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4.
Angaben zu den sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat Ihre Tätigkeit in gemieten
Räumen ausgeführt. Dieser Mietvertrag wurde zum
30.06.2010 aufgehoben.
Der abgeschlossene Leasingvertrag läuft am
30.06.2010 aus; weitere Verpflichtungen aus
Leasingverträgen bestehen nicht.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer (bis 30.06.2010): Michael
Dürst, Schlossermeister
Arbeitnehmer während des Rumpf-
geschäftsjahres (ohne Aushilfen) : 1 (VJ:
4)
davon Angestellte: 1 (VJ: 1)
davon Arbeiter: 0 (VJ: 3)
davon Auszubildende: 0 (VJ: 0)
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die
Arbeitsverhältnisse beendet.
6.
Weitere Entwicklung
Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum Ablauf des
30.06.2010 aufgelöst.
Die Auflösung der Gesellschaft wurde am
19.07.2010 im Handelsregister eingetragen.
Liquidatorin: Frau Karin Gamperling
Die Liquidatorin ist einzelvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Pommersfelden-Steppach
Der Liquidator:
gez. Karin Gamperling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2012 festgestellt.
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