PALCOM
AG
Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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38.495,00
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48.524,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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1.218.598,87
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1.277.555,87
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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192.064,40
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366.556,67
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.740,77
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2.340,70
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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178,50
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1.641,06
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D. Fehlbetrag, durch
Rangrücktritt gedeckt
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78.261,46
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80.055,98
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Summe Aktiva
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1.531.339,00
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1.776.674,28
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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100.000,00
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100.000,00
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II. Gewinnrücklagen
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10.000,00
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10.000,00
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III. Verlustvortrag
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-190.055,98
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-194.742,33
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IV. Jahresüberschuss
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1.794,52
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4.686,35
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V. Fehlbetrag, durch
Rangrücktritt gedeckt
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|
78.261,46
|
|
80.055,98
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VI. buchmäßiges
Eigenkapital
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|
0,00
|
|
0,00
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B. Rückstellungen
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28.290,70
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38.593,19
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C. Verbindlichkeiten
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1.503.048,30
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1.738.081,09
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Summe Passiva
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1.531.339,00
|
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1.776.674,28
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff HGB) und den relevanten Vorschriften
des AG Gesetzes erstellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die
AG eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 266 HGB. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form
des Jahresabschlusses gewählt worden. Die
Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz den
Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt
worden.
Die größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear. Grundlage dabei
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde die
steuerrechtliche Bewertungsvereinfachungsmethode des §
6 Abs. 2 EStG angewendet.
Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den
Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Über die genannten Bewertungsverfahren
hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen
vorgenommen.
Abweichungen in der Form der Gliederung der
aufeinander folgenden Bilanz sind nicht zu verzeichnen
(§ 265 Abs. 1 HGB).
Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der
Bilanz nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HGB).
Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen
(§ 265 Abs. 4 HGB).
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1
HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
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