Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 7457
Eingetragen
24.1.2006
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
der Import, der Export, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Dietmar Hering
seit 24.1.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

PALCOM AG

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

38.495,00

48.524,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.218.598,87

1.277.555,87

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

192.064,40

366.556,67

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.740,77

2.340,70

C. Rechnungsabgrenzungsposten

178,50

1.641,06

D. Fehlbetrag, durch Rangrücktritt gedeckt

78.261,46

80.055,98

Summe Aktiva

1.531.339,00

1.776.674,28



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100.000,00

II. Gewinnrücklagen

10.000,00

10.000,00

III. Verlustvortrag

-190.055,98

-194.742,33

IV. Jahresüberschuss

1.794,52

4.686,35

V. Fehlbetrag, durch Rangrücktritt gedeckt

78.261,46

80.055,98

VI. buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

28.290,70

38.593,19

C. Verbindlichkeiten

1.503.048,30

1.738.081,09

Summe Passiva

1.531.339,00

1.776.674,28

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) und den relevanten Vorschriften des AG Gesetzes erstellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die AG eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 HGB. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.

Die größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde die steuerrechtliche Bewertungsvereinfachungsmethode des § 6 Abs. 2 EStG angewendet.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen vorgenommen.

Abweichungen in der Form der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 1 HGB).

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HGB).

Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 4 HGB).

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.