Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1335
Eingetragen
4.5.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverodnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Siebken
seit 26.6.2006
Vorsitzender des Vorstands
Sabine Schmidt
seit 26.6.2006
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Neubrandenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg
Handelsregister-Nr. HRA 13 35

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 18.530.721,60 18.061
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 16.641.917,00 117.541
35.172.638,60 135.603
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 155.082.768,21 35.475
b) andere Forderungen 550.920.214,34 391.433
706.002.982,55 426.908
4. Forderungen an Kunden 754.316.091,96 745.950
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 309.312.308,10 EUR ( 291.029 )
Kommunalkredite 99.128.790,96 EUR ( 91.011 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 81.670.414,97 114.205
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 81.670.414,97 EUR ( 114.205 )
bb) von anderen Emittenten 279.323.599,56 329.450
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 230.201.580,36 EUR ( 264.144 )
360.994.014,53 443.655
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
360.994.014,53 443.655
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 64.088.281,90 64.088
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 2.605.760,03 2.513
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 500.897,27 EUR ( 501 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 1.111.717,90 3.558
darunter:
Treuhandkredite 1.111.717,90 EUR ( 3.558 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 47.993,00 7
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
47.993,00 7
12. Sachanlagen 13.296.791,90 13.543
13. Sonstige Vermögensgegenstände 229.379,24 1.404
14. Rechnungsabgrenzungsposten 224.947,12 188
Summe der Aktiva 1.938.090.598,73 1.837.417

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 170.941,44 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 87.385.266,89 90.142
87.556.208,33 90.142
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 365.957.485,88 442.365
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 777.866,14 965
366.735.352,02 443.329
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.081.659.776,06 1.128.450
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 244.798.869,23 36.984
1.326.458.645,29 1.165.434
1.693.193.997,31 1.608.763
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 1.111.717,90 3.558
darunter:
Treuhandkredite 1.111.717,90 EUR (3.558)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.015.525,29 509
6. Rechnungsabgrenzungsposten 28.274,33 9
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.023.585,00 9.295
b) Steuerrückstellungen 7.163.979,02 457
c) andere Rückstellungen 6.691.129,83 5.508
23.878.693,85 15.260
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 58.000.000,00 49.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 70.175.695,15 68.983
70.175.695,15 68.983
d) Bilanzgewinn 3.130.486,57 1.192
73.306.181,72 70.176
Summe der Passiva 1.938.090.598,73 1.837.417
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 3.955.922,29 5.145
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
3.955.922,29 5.145
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 39.684.407,65 50.130
39.684.407,65 50.130

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 37.275.490,57 18.670
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (689)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.580.789,71 3.107
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 0 )
41.856.280,28 21.777
2. Zinsaufwendungen 7.451.424,59 1.915
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 1.311,76 EUR (344)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1,70 EUR ( 0 )
34.404.855,69 19.862
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.938.260,45 2.805
b) Beteiligungen 411.556,33 289
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
3.349.816,78 3.093
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 14.197.281,31 11.851
6. Provisionsaufwendungen 539.234,44 885
13.658.046,87 10.966
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR ( 0 )
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.181.833,13 1.532
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
9. (weggefallen)
52.594.552,47 35.453
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 12.404.817,96 11.440
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.680.826,43 3.092
darunter:
für Altersversorgung 1.376.915,41 EUR ( 848 )
16.085.644,39 14.532
b) andere Verwaltungsaufwendungen 8.398.815,34 7.998
24.484.459,73 22.530
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 628.014,94 750
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 499.521,82 567
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR ( 0 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 103.154,90 EUR (281)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 6.965.897,28 475
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
6.965.897,28 475
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 2.337
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 523.492,00 0
523.492,00 2.337
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 9.000.000,00 4.500
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.540.150,70 4.295
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR ( 0 )
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.355.764,49 3.049
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR ( 0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 53.899,64 53
8.409.664,13 3.103
25. Jahresüberschuss 3.130.486,57 1.192
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.130.486,57 1.192
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.130.486,57 1.192
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.130.486,57 1.192

Anhang zum Jahresabschluss 2023

der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namenspfandbriefe wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von zwölf Monaten (12-Monats- Expected-Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten.

Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln, basierend auf den regelmäßig durchgeführten Analysen, die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider.

Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag anhand von Daten zu den tatsächlich gemessenen Ausfallraten analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind für die Wertpapiere des Anlagevermögens vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden, sofern keine Indizien für dauerhafte Wertminderungen vorlagen.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem gerechneten Kurs zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MIFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet.

In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere bei der Sparkasse. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Bei den im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds-Anteilen ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

Beteiligungen

Beteiligungen wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer Beteiligung sind bereits in den Vorjahren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01 EUR bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im "Sonstigen betrieblichen Aufwand" erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden ebenfalls im "Sonstigen betrieblichen Aufwand" ausgewiesen.

Rückstellungen für Beihilfen

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) - " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV).

Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 10.738,6 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 515,5 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 17.804,0 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZMV.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag.

Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen.

Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden in modifizierter Form fortgeschrieben, weitere Veränderungen ergaben sich nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung.

Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung wurde im Einzelfall angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Soweit die Kunden den Vergleich angenommen haben bzw. bei der Sparkasse ein Annahmeerwarten vorlag, wurden die angebotenen Zahlungen bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Bei Restlaufzeiten bis zu 15 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,74 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert des Verpflichtungsumfangs mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen sowie der Veränderung des Zinssatzes wurden im Zinsergebnis bzw. im "Sonstigen betrieblichen Aufwand" erfasst.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (z. B. Anleihen mit Kündigungsrechten, Darlehen mit Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden) wurden nach den hierfür maßgeblichen handelsrechtlichen Regelungen einheitlich bilanziert und bewertet.

Derivative Finanzinstrumente der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Derivative Finanzinstrumente (Swaps) wurden zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen.

Die künftigen, für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overhead- Kosten berücksichtigt.

Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

III. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 27.560,3 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12.819,4 16.919,0

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 334.992,5 TEUR
nicht börsennotiert 26.001,5 TEUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 223.706,2 TEUR
Beizulegender Zeitwert 211.542,6 TEUR

Es wurden alle dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere einheitlich berücksichtigt.

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

Von den in diesem Posten enthaltenen Wertpapieren sind

börsennotiert 0,0 TEUR
nicht börsennotiert 64.088,3 TEUR

Bei den in diesem Posten enthaltenen Wertpapieren handelt es sich um Anteile an Immobilien-Spezialfonds. Diese wurden alle dem Anlagevermögen zugeordnet und einheitlich bewertet.

Bei den dargestellten Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien handelt es sich um Investmentfonds, deren vertragliche Grundlagen eine Rückgabe der Anteile nur durch Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung der Rückgabe mit einer Rückgabefrist von bis zu sechs Monaten ermöglichen. Insofern ist die Sparkasse in der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt.

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungsquote ** Ergebnis 2022 *
TEUR % TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 1,212 -3.058
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 10.193 8,734 -13
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co.KG, Bad Homburg 1.004.757 0,093 33.263

* 31.12.2022 Die Angaben zum OSV entstammen dem letzten vorliegenden Jahresabschluss per 31. Dezember 2022. Die Angaben zum SZV entsprechen dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Angaben zur Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co.KG entstammen dem letzten vorliegenden Jahresabschluss vom 30.09.2022.
** per 31.12.2023

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke

und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 3.252,0 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 625,4 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 überwiegend aktivische Steuerlatenzen, die im Wesentlichen aus bilanziellen Ansatzunterschieden - insbesondere bei der Forderungsbewertung - resultieren. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,80 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Netto- Veränderung +/-
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Sachanlagen 65.812,7 394,5 55,5 -9,4 66.142,3
Immaterielle Anlagewerte 1.243,6 38,1 0,0 9,4 1.291,0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Netto- Veränderung +/-
Forderungen an Kreditinstitute 59.000,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 555,3
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0
Beteiligungen -17.075,4
Sachanlagen 52.270,2 621,1 0,0
Immaterielle Anlagewerte 1.236,2 6,9 0,0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Netto- Veränderung +/-
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Sachanlagen 0,0 45,8 0,0 52.845,6
Immaterielle Anlagewerte 0,0 0,0 0,0 1.243,1
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Forderungen an Kreditinstitute 278.000,0 219.000,0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 266.615,9 262.331,3
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 64.088,3 64.088,3
Beteiligungen 2.605,8 2.512,9
Sachanlagen 13.296,8 13.542,5
Immaterielle Anlagewerte 48,0 7,4

Es wurde erstmals von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 2.550,8 TEUR

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 84.703,0 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.023,6 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 10.128,2 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 104,6 TEUR, welcher in den Vorjahren bereits dotiert und in einer gesonderten Rücklage separiert wurde und ausschüttungsgesperrt ist (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).

Passiva unter dem Strich:

Eventualverbindlichkeiten

Soweit aus Bürgschaften und Gewährleistungen Inanspruchnahmen zu erwarten waren und keine zweckgebundenen Deckungen bestehen, sind Rückstellungen gebildet worden.

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter "Andere Verpflichtungen" ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen- Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.108,1 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in voller Höhe erbracht.

Noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente

Die am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente gemäß § 36 RechKredV betreffen ausschließlich Zinsswaps und stellen sich wie folgt dar:

Derivative Finanzinstrumente Nominalbetrag in TEUR
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps 110.000,0
Insgesamt 110.000,0

Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente Nominalwerte Zeitwerte 1) Buchwerte Bilanzposten
Positiv Negativ
TEUR
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Zinsswaps 110.000,0 15.592,7 858,2
Gesamt 110.000,0 15.592,7 858,2
Summe aller schwebenden Geschäfte 110.000,0 15.592,7
davon:
OTC-Produkte 110.000,0 15.592,7 858,2
Börsengehandelte Produkte 0,0 0,0

1) Positive und negative Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price)

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Es fanden die €STR-Swap-Zinskurven per 31.12.2023 Verwendung.

Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften in Höhe von 858,2 TEUR, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 50.000,0 114.000,0 359.000,0 19.873,4
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 17.110,3 45.794,6 194.469,6 471.005,6
Passiva 1b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.848,3 5.880,4 27.073,6 52.451,5
Passiva 2a) ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 198,8 314,2 264,9 0,0
Passiva 2b) bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 149.842,8 68.934,0 24.927,4 555,5
Passiva 3b)
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 105.265,7

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 25.455,4 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 2: Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind aperiodische Aufwendungen zur Anpassung der Rückstellungen für Prämiensparverträge in Höhe von 806 TEUR enthalten.

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge und Fondsanteile).

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von 3,1 Mio. EUR nach Steuern.

Über eine mögliche Ausschüttung in Höhe von 0,5 Mio. EUR wird der Verwaltungsrat entscheiden.

Der verbleibende Bilanzgewinn soll dann der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

V. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Herr Silvio Witt Oberbürgermeister
Stadt Neubrandenburg

stellvertretende Vorsitzende

Herr Heiko Kärger 1. Stellvertreter Landrat
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Herr Prof. Dr. 2. Stellvertreter Professor an der Hochschule
Roman F. Oppermann Neubrandenburg

Mitglieder

Frau Christina Brehmer selbstständige Rechtsanwältin
Neubrandenburg
Frau Katrin Buse Leiterin Unternehmenscompliance
Sparkasse
Herr Thomas Gesswein Mitarbeiter Portfoliomanagement
Neubrandenburger
Wohnungsgesellschaft mbH
Herr Olaf Gundlach Gruppenleiter Sanierung und Abwicklung
Sparkasse
Herr Sven Habermann Filialleiter Filiale Lindenberg
Sparkasse
Frau Gudrun Kappich Geschäftsführerin
Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg
Herr Uwe Lüdemann Geschäftsführer
Lüdemann Beteiligungs GmbH
Neubrandenburg
Herr Tony Nehls Leiter FirmenkundenCenter
Sparkasse
Herr Marc Reinhardt Mitglied des Landtages
Mecklenburg-Vorpommern
Neukalen
Frau Ines Resmer Leiterin Filialen und Vertriebsunterstützung
Sparkasse
Herr Henning Schramm selbstständiger Landwirt
Buchar
Herr Rainer Tietböhl Vorstandsvorsitzender der Landbau Demmin AG
Demmin

stellvertretende Mitglieder

Herr Dr. Hans Brandt Hauptgeschäftsführer
Allgemeiner Unternehmensverband
Neubrandenburg e. V.
Neubrandenburg
Herr Michael Fehlandt Leiter Betriebswirtschaft
Sparkasse
Herr Karl-Heinz Graupmann Pensionär
vormals Bürgermeister Stadt Dargun
Dargun

Vorstand:

Vorsitzender Mitglied
Herr Peter Siebken Frau Sabine Schmidt

Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 727,7 TEUR gewährt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Aufwandsentschädigungen in Höhe von 34,1 TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 342,0 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 4.920,4 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 6,6 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 3.159,6 TEUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 127
Teilzeitkräfte 78
Insgesamt 205
nachrichtlich:
Auszubildende 17

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

- für die Abschlussprüfungsleistungen 236,7 TEUR
- für andere Bestätigungsleistungen 40,4 TEUR
darunter:
Prüfung gem. § 89 WpHG 35,0 TEUR
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 0,4 TEUR

 

Neubrandenburg, den 28. Mai 2024

Siebken

Schmidt

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat keine Niederlassungen im Ausland.

Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023: 52.594,6 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt zum Jahresende 196.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 11.540,2 TEUR.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen sowohl laufende als auch aperiodische Steuern und belaufen sich insgesamt auf 8.355,8 TEUR.

Es wird ein Nettogewinn von 3.130,5 TEUR ausgewiesen.

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

 

Neubrandenburg, den 28. Mai 2024

Der Vorstand

Siebken

Schmidt

Lagebericht 2023

Der Lagebericht der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin gliedert sich in die folgenden Bestandteile:

1.

Grundlagen der Sparkasse

2.

Wirtschaftsbericht

3.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Grundlagen der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin ist ein regionales Universalkreditinstitut in Form einer mündelsicheren, dem gemeinen Nutzen dienenden, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neubrandenburg. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, bestehend aus der Stadt Neubrandenburg und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf die Kreisstadt Neubrandenburg sowie den nördlichen Teil des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und zugleich als selbstständiges Unternehmen in den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe integriert. Ihre Tätigkeiten unterliegen den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes und des Sparkassengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren, für die Institute der Kreditwirtschaft gültigen Rechtsnormen.

Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Im Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der öffentliche Auftrag der Sparkasse definiert. Dieser umfasst die Sicherstellung einer angemessenen und ausreichenden geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft und der Kommunen. In diesem Sinne betreibt die Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet flächendeckend zwölf Geschäftsstellen und zusätzlich vier Selbstbedienungsstandorte. Gemäß unserem Verständnis der Kundenzufriedenheit bieten wir unseren Kunden eine umfassende Auswahl an Finanzdienstleistungen an. Durch die Zusammenarbeit im Verbund der Deutschen Sparkassenorganisation sind wir in der Lage, die für unsere Kunden relevanten Finanzdienstleistungen aus einer Hand zu erbringen.

Die Sparkasse engagiert sich für das Gemeinwohl in ihrem Geschäftsgebiet. Die Förderungen in Form von Spenden und Sponsoring zugunsten vieler unterschiedlicher Empfänger orientieren sich jeweils an den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten und angestrebten Entwicklungsmöglichkeiten der Region. Gefördert werden neben vielfältigen kulturellen und sozialen Zwecken schwerpunktartig auch die Belange des Leistungs- und Breitensports. Dazu nutzen wir zusätzlich die von uns eingerichteten Stiftungen für die Stadt Neubrandenburg und den ehemaligen Landkreis Demmin. Das Gesamtvolumen an Förderbeiträgen für gemeinnützige Zwecke im Geschäftsjahr beläuft sich auf 462 TEUR.

Strategie

Grundlage für die strategische Ausrichtung unserer Sparkasse ist zunächst der im Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern definierte öffentliche Auftrag. Darauf aufbauend finden die wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche regelmäßig und fortlaufend analysiert werden, Berücksichtigung in unseren Strategien. Hierbei werden auch die regionalen Besonderheiten und Tendenzen im Geschäftsgebiet entsprechend gewürdigt.

In der Geschäftsstrategie stehen die Belange unserer Kunden, unserer Mitarbeitenden sowie unserer Träger im Mittelpunkt. Oberstes Ziel der Geschäftspolitik ist die Sicherstellung einer angemessenen Ertragslage der Sparkasse, um eine dauerhafte Existenzgrundlage und die Erfüllung des öffentlichen Auftrags zu sichern. Der Grad dieser Zielerreichung wird an betriebswirtschaftlichen Zielen gemessen. Hierzu zählt insbesondere die Cost-Income-Ratio. Neben der Ertragslage stehen für uns immer die Auswirkungen auf die Risikolage im Fokus der Geschäftspolitik.

Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftspolitik ist eine stringente vertriebliche Ausrichtung. Hierzu wurde eine Vertriebsstrategie neu formuliert, worin die bisherigen vertriebsspezifischen Aussagen der Geschäftsstrategie erweitert wurden. Dabei stehen unverändert die Bedürfnisse unserer Kunden im Mittelpunkt. Unser flächendeckendes Filialnetz - für den stationären Vertrieb - stellt das Herzstück der Sparkasse dar. Darüber hinaus bieten wir Beratungen ausgewählter Geschäftsfelder durch hierauf spezialisierte Mitarbeitende im FirmenkundenCenter, im ImmobilienCenter und im VersicherungsCenter an. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem daraus resultierenden veränderten Kundenverhalten wird dieses durch das Angebot medialer Kommunikations- und Vertriebswege ergänzt. Dabei betrachten wir die Internetfiliale mit den dazugehörigen Apps sowie die Direktfiliale als gleichwertige Vertriebswege.

Mit unserer flächendeckenden Präsenz vor Ort und einer stetigen Weiterentwicklung des digitalisierten Marktauftritts unter Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten der Sparkassen- Finanzgruppe wollen wir das Vertrauen unserer Kunden weiter rechtfertigen und im Hinblick auf die Marktausschöpfung unsere stabile Wettbewerbssituation auch zukünftig behaupten.

Zur Sicherstellung unserer eigenen risikopolitischen Zielsetzungen und der aufsichtsrechtlichen Anforderungen streben wir weiterhin eine kontinuierliche Stärkung der regulatorischen Kapitalbasis der Sparkasse aus den jeweiligen Jahresergebnissen an. Die strategische Mindestkapitalquote bestimmt sich durch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung. Das Risikomanagement der Sparkasse wird durch die vom Vorstand festgelegte Risikostrategie bestimmt, welche den Risikoappetit der Sparkasse beschreibt und risikoartenbezogene Zielsetzungen definiert. Die bedeutendste risikopolitische Ausrichtung ist die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in normativer und ökonomischer Perspektive. Das dabei bereitgestellte Risikodeckungspotenzial sowie die daraus abgeleiteten Limite sind gemäß der wirtschaftlichen Situation und dem Charakter der Sparkasse bemessen.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Informationssicherheit, z. B. durch die weitere Digitalisierung der Geschäftsprozesse, hat die Sparkasse eine eigenständige IT-Strategie formuliert.

Die Bedeutung der Nachhaltigkeit nimmt im Hinblick auf den eigenen Geschäftsbetrieb einen stetig steigenden Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund werden die organisatorischen Rahmenbedingungen des Nachhaltigkeitsmanagements in den Strategien beschrieben und kontinuierlich weiterentwickelt, indem beispielsweise festgestellte Potenziale im Sinne der eigenen Betriebsökologie erläutert werden. Im Kundenkreditgeschäft erfolgte in 2023 - im Zuge der Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle - eine Präzisierung der weiteren Vorgehensweise im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Die strategische Ausrichtung der Sparkasse wird jährlich mit dem Verwaltungsrat erörtert und dient allen Mitarbeitenden als Grundlage für ihr Handeln.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß dem Statistischen Bundesamt ist das Bruttoinlandsprodukt in 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war von einem unverändert krisengeprägten Umfeld gezeichnet. Zum einen dämpfte das weiterhin hohe Preisniveau die Konjunktur und zum anderen resultierten aus dem gestiegenen Zinsniveau ungünstige Finanzierungsbedingungen, die zu einem geringeren Nachfrageaufkommen aus dem In- und Ausland führten. Die hohen Verbraucherpreise hatten einen Rückgang der privaten Konsumausgaben (-0,8 % gegenüber dem Vorjahr) zur Folge. Zudem reduzierte der Staat seit fast 20 Jahren erstmals wieder seine Konsumausgaben (-1,7 %), was jedoch auf den Wegfall der staatlich finanzierten Corona-Maßnahmen zurückzuführen ist. Bei den Bauinvestitionen war aufgrund der hohen Baukosten in Kombination mit den gestiegenen Bauzinsen ein Rückgang um 2,1 % zu verzeichnen.

Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt gegenüber 2022 um 5,9 % angestiegen. Insbesondere bei den Nahrungsmitteln waren erneut spürbare Preisanstiege (+12,4 %) zu verzeichnen. Die Kerninflationsrate - ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie - hat sich mit einer Steigerung von +5,1 % gegenüber dem Vorjahr (+3,8 %) verstärkt.

Die Staatsquote als Relation der Staatsausgaben zum BIP reduzierte sich in 2023 nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Deutschland erneut auf 48,2 %. Das Finanzierungsdefizit (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen) fiel trotz der wegen steigender Zinsen erhöhten Zinsausgaben mit 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr.

Der Arbeitsmarkt präsentierte sich in Deutschland auch in 2023 weiterhin sehr robust. Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 45,9 Millionen an, womit ein neuer Höchststand erreicht wurde. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat auf 5,7 % erhöht. Ein Arbeitskräftemangel, der inzwischen nicht nur auf Fachkräfte beschränkt, sondern sich auf weitere Teile des Arbeitsmarktes erstreckt, besteht unverändert.

Die Europäische Zentralbank hat ihre Geldpolitik in 2023 weiter mit dem Ziel vorangetrieben, die Inflationsrate wieder auf den Zielwert der EZB von mittelfristig 2 % zu drücken. Sie erhöhte bis September 2023 in mehreren Schritten das Leitzinsniveau insgesamt um weitere 2,0 Prozentpunkte. Die Zinserhöhungen wirkten stark auf die Wirtschaft, dämpften die Finanzierungsnachfragen und trugen somit zum Rückgang der Inflation bei. Bei den Zinssätzen von Pfandbriefen am Rentenmarkt war bis September 2023 über alle Laufzeitbänder ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen, welcher sich im IV. Quartal 2023 dann leicht rückläufig entwickelte.

Die Entwicklung an den Aktienmärkten war zum Jahresende von starken Aktienkursanstiegen - insbesondere angetrieben vom Szenario wieder sinkender Leitzinsen - gekennzeichnet. Mit einem Gewinn von +20,3 % war es das zweitbeste Jahr für den DAX in den vergangenen zehn Jahren.

Gemäß Research der Deka-Gruppe wird die Gesamtsituation der europäischen Immobilienmärkte differenziert eingeschätzt. Das Transaktionsvolumen an den gewerblichen Immobilienmärkten hat sich im Vergleich zum Vorjahr halbiert. Die traditionell dominierende Nutzungsart "Büro" verlor dabei deutlich an Gewicht, während die Logistik ihren Anteil deutlich ausbauen konnte. Neben der konjunkturellen Entwicklung wird die Nachfrage nach Büroflächen verstärkt durch den Strukturwandel geprägt. Aufgrund der veränderten Arbeitswelt mit dauerhaft mehr mobilen Tätigkeiten (Homeoffice) passen die Unternehmen ihre räumliche Situation an, wobei die Leerstände in Europa insgesamt überschaubar sind. Die Logistikmärkte profitieren von der Absicherung der Lieferketten, der allgemeinen De-Risking-Strategie sowie vom E-Commerce, wodurch die Nachfrage nach Logistikflächen ansteigt. Im stationären Handel nimmt die Konkurrenz durch E-Commerce weiterhin zu. Bei den Wohnungsmärkten wurde der allgemeine Aufwärtstrend bei den Preisen durch die gestiegenen Finanzierungskosten gestoppt. Der Mietwohnungsmarkt steht dahingegen unverändert unter Druck. Neben dem demografischen Wandel und der starken Zuwanderung von Flüchtlingen ist eine zunehmende Verlagerung von Nachfragen aus dem Eigentumssegment zu verzeichnen.

Die wirtschaftliche Gesamtentwicklung in unserem Geschäftsgebiet ist aufgrund der vorhandenen Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur mit einer vergleichsweise geringen Dichte an produzierenden oder exportorientierten Unternehmen nur eingeschränkt mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland vergleichbar. Viele bedeutende Unternehmen und damit Arbeitgeber der Region sind insbesondere für die Nahversorgung unabdingbar und somit weniger konjunkturanfällig. Die gesamtwirtschaftlichen Probleme bezüglich der Lieferketten und der Preissteigerungen wirken hier jedoch auch. Die regionalen Besonderheiten spiegeln sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider. So liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosenquote im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Dezember 2023 - aufgrund eines Anstiegs im Vorjahresvergleich um 0,2 % - bei 9,1 %. Im Stichtagsvergleich zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 8,0 % und dem bundesdeutschen Wert mit 5,7 % ist diese damit weiter überdurchschnittlich hoch. Ungeachtet der reinen Arbeitslosenzahlen gestaltet sich in den Unternehmen die Gewinnung von geeigneten Fachkräften und Auszubildenden auch in unserem Geschäftsgebiet zunehmend schwieriger. Die Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt ist damit insgesamt nicht zufriedenstellend.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Geschäftsgebiet stagnierte nahezu in 2023. Während in der Stadt Neubrandenburg die Einwohnerzahl leicht angestiegen ist, war im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein geringer Rückgang der Einwohnerzahlen festzustellen (Quelle: Statistisches Amt M-V).

Auch unter den unverändert herausfordernden Rahmenbedingungen, der vergleichsweise geringen Industrieprägung, des geringeren Lohnniveaus im Bundesvergleich und der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit in unserem Geschäftsgebiet ist es uns gelungen, die Sparkasse weiterzuentwickeln. Basierend auf unserem Geschäftsmodell stellt uns neben der gesamtwirtschaftlichen Lage auch die fortschreitende Digitalisierung von Produkten, Absatzkanälen und Prozessen in unserer Branche vor bedeutende Aufgaben. Diese werden durch hohe regulatorische Anforderungen ergänzt, die insbesondere für kleinere Institute eine besondere Herausforderung darstellen.

2.2. Geschäftsverlauf

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin blickt für 2023 - mit einem insgesamt deutlich gestiegenem Zinsniveau - auf ein im Ergebnis gutes, über den Erwartungen liegendes Geschäftsjahr zurück.

Der Geschäftsverlauf wird auf Basis des Jahresabschlusses dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Ist 2023 Ist 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR in %
Bilanzsumme 1.938,1 1.837,4 100,7 5,5
Kundenkreditgeschäft 759,4 754,7 4,7 0,6
Forderungen an Kreditinstitute 706,0 426,9 279,1 65,4
Eigenanlagen in Wertpapiere 425,1 507,7 -82,7 -16,3
Mittelaufkommen von Kunden 1.693,2 1.608,8 84,4 5,3

Die Bilanzsumme der Sparkasse ist gegenüber dem Vorjahr erneut sehr deutlich gestiegen. Während in der Unternehmensplanung zunächst ein leichter Anstieg aufgrund von sich stabilisierenden Kundeneinlagen erwartet wurde, wirkte maßgeblich für diese Entwicklung das tatsächliche Wachstum der Kundeneinlagen.

Aktiva

Kundenkreditgeschäft

Das Kundenkreditgeschäft - bestehend aus den Forderungen an Kunden, Treuhandkrediten und Avalen - ist trotz sich reduzierender Kreditnachfrage gegenüber den Vorjahreswerten in allen Bereichen noch einmal gestiegen. Bei der Bestandsentwicklung der gewerblichen Finanzierungen konnte damit die Unternehmensplanung übertroffen werden, wohingegen sowohl bei den Privatpersonen als auch bei den Krediten an öffentliche Haushalte das angenommene Wachstum nicht vollständig erreicht wurde.

Die im Rahmen der tendenziell vorsichtigen Planung definierten Wachstumsannahmen wurden damit insgesamt übertroffen.

Forderungen an Kreditinstitute

Im Vergleich zu 2022 sind die Forderungen an Kreditinstitute sehr stark angestiegen. Vor dem Hintergrund der dynamischen Marktentwicklungen aufgrund des rasant steigenden Zinsniveaus wurden fällig gewordene Wertpapiere überwiegend in kurz- und mittelfristige Tages- und Termingeldanlagen angelegt.

Eigenanlagen in Wertpapiere

Der eigene Wertpapierbestand ist im Geschäftsjahr erneut gesunken. Entgegen der ursprünglichen Unternehmensplanung erfolgte im Segment der festverzinslichen Wertpapiere eine deutliche Bestandsreduzierung zugunsten kurz- und mittelfristiger Anlagen bei Kreditinstituten.

Der steigende Gesamtumfang des Geschäftsfeldes Eigenanlagen wird - gemeinsam betrachtet mit den Forderungen an Kreditinstitute und Guthaben bei der Deutschen Bundesbank - wesentlich durch die Entwicklung der Kundeneinlagen unter Berücksichtigung der Bestandszuwächse an Kundenkrediten bestimmt. Die konservative Anlagestrategie für die Eigenanlagen in Wertpapiere haben wir beibehalten. Diese dient grundsätzlich der langfristigen Vermögensanlage. Die Investitionen erfolgen grundsätzlich mit Dauerbesitzabsicht (Buy-and- Hold-Strategie).

Eigene Immobilien

Der Buchwert unserer Immobilien beläuft sich aktuell auf 12,5 Mio. EUR.

Die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse genutzte Grundfläche befindet sich überwiegend im Besitz der Sparkasse, nur 6,3 % der sparkassenbetrieblich genutzten Flächen sind angemietet. Von den eigenen Gebäuden werden rund 38,2 % zur Vermietung an Dritte verwendet, der Leerstand beläuft sich derzeit auf 6,4 %.

Darüber hinaus befinden sich unverändert Wohnimmobilien mit 42 vollständig vermieteten Wohneinheiten im Bestand der Sparkasse.

Passiva

Mittelaufkommen von Kunden

Die bilanziellen Kundeneinlagen sind auch im Geschäftsjahr 2023 stark angestiegen und haben somit unsere Planung erneut deutlich überschritten. Das Wachstum der Kundeneinlagen ist sowohl auf die Privatkunden als auch auf die öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Bei den Einlagen der gewerblichen und institutionellen Kunden war dahingegen ein Rückgang zu verzeichnen.

In den Fristigkeiten der Einlagen war ein deutlicher Trendwechsel von den kurzfristigen oder täglich fälligen Einlagen zu den längerfristigen Eigenemissionen und Termingeldeinlagen zu konstatieren. Dies zeigte sich insbesondere in dem starken Bestandswachstum der Sparkassenbriefe.

2.3. Lage

2.3.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Sparkasse wird weiterhin durch das anhaltend wachsende Mittelaufkommen von Kunden geprägt, welches damit den Geschäftsumfang der Sparkasse - gemessen an der Bilanzsumme - insgesamt bestimmt. Das Mittelaufkommen von Kunden ist mit einem erreichten Wert von 87,4 % leicht gesunken (Vorjahr: 87,6 %).

In der Mittelverwendung wird geschäftspolitisch das Kundenkreditgeschäft bevorzugt. Durch das in diesem Geschäftsfeld realisierte Wachstum in 2023 ist es jedoch nicht gelungen, den entsprechenden Anteil an der Bilanz zu erhöhen. Stattdessen reduzierte sich der Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme von 41,1 % auf 39,2 %. Die Bestände der Eigenanlagen in Wertpapiere sowie der Forderungen an Kreditinstitute sind unverändert die bedeutendsten Positionen. Ihr Anteil an der Bilanz erhöhte sich von 50,9 % auf 58,4 %.

Für die Risiken im Kreditgeschäft und die sonstigen Verpflichtungen wurde mit den gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöht sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 73,3 Mio. EUR (Vorjahr: 70,2 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB auf 58,0 Mio. EUR erhöht. Die Sparkasse verfügt darüber hinaus zusätzlich über Reserven nach § 26 a KWG (alte Fassung) und § 340 f HGB, welche ebenfalls durch weitere Zuführungen gestärkt wurden.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,2 % (Vorjahr: 15,6 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer) deutlich. Der in 2022 erhöhte antizyklische Kapitalpuffer von 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte sowie der neu eingeführte Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 692,4 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 119,0 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote übersteigt die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf ebenfalls 17,2 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierte Steigerung der Gesamtkapitalquote und das Wachstum der Eigenmittel konnten aufgrund sinkender Risikopositionswerte und einer verbesserten Ertragslage übertroffen werden.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt zum Jahresultimo 7,77 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.3.2. Finanzlage

Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit als die bedeutendste Zielsetzung des Liquiditätsmanagements der Sparkasse war im Berichtsjahr 2023 jederzeit und uneingeschränkt gewährleistet. Liquiditätsengpässe sind in keiner Form aufgetreten.

Die gemäß europäischem Aufsichtsrecht zu ermittelnde Liquidity Covered Ratio (LCR del. VO) beträgt zum Jahresende 362,3 % und liegt damit deutlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Mindestquote (100,0 %). Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) beläuft sich zum Jahresultimo auf 140,7 % und liegt damit ebenfalls oberhalb der Mindestanforderung (100,0 %). Beide Mindestquoten wurden durchgängig eingehalten.

Im Rahmen der täglichen Liquiditätsdisposition waren keine Geldaufnahmen am Interbankenmarkt notwendig. Weiterhin befanden sich zum Bilanzstichtag vorsorglich Wertpapiere mit einem Nominalvolumen von 30,0 Mio. EUR im Dispositionsdepot der Deutschen Bundesbank. Von dieser, für die tägliche Disposition bestehenden Refinanzierungsmöglichkeit haben wir nur in einem Fall und ausschließlich im Rahmen des jährlichen Funktionstests Gebrauch gemacht. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden stets ausreichende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Von der Inanspruchnahme einer weitergehend zur Verfügung stehenden Kreditlinie bei der NORD/LB wurde in 2023 im Rahmen der laufenden Tagesdispositionen temporär Gebrauch gemacht.

2.3.3. Ertragslage

Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS). Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2023 Ist 2023 Ist 2022 Veränderungen zu
Mio. EUR Mio. EUR % der DBS Mio. EUR % der DBS Plan in % Vorjahr in %
Zinsüberschuss 26,1 38,5 2,06 22,7 1,28 47,5 69,6
Provisionsüberschuss 12,6 13,6 0,73 10,9 0,62 7,9 24,8
Personalaufwand 15,4 15,6 0,84 14,3 0,81 1,3 9,1
Sachaufwand 9,3 8,7 0,47 8,5 0,48 -6,5 2,4
Betriebsergebnis vor Bewertung 14,7 28,4 1,52 11,5 0,65 93,2 147,0
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft 1,4 1,9 0,10 -5,7 -0,32 35,7 133,3
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft -0,9 -0,3 -0,02 2,9 0,16 66,7 -110,3
Betriebsergebnis nach Bewertung * 15,2 29,9 1,60 8,7 0,49 96,7 243,7
DBS * 1.787,4 1.867,6 1.772,7 4,5 5,4

* ohne Veränderung der Vorsorgereserven

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als im Vorjahr und auch besser als in der Unternehmensplanung erwartet. Der Planwert von 26,1 Mio. EUR wurde um 12,4 Mio. EUR überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Zinsüberschuss um 69,6 % auf 38,5 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus dem Geschäftsfeld der Eigenanlagen. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus positiv.

Auch der Provisionsüberschuss übersteigt sowohl den Vorjahreswert (+24,8 %) als auch den geplanten Anstieg (+7,9 %). Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Erträge aus dem Bereich der Girokonten und des Zahlungsverkehrs. Die Provisionserträge aus dem Verbundgeschäft entsprachen in der Summe der Planung.

Des Weiteren ist der Personalaufwand erwartungsgemäß gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich bei leicht gestiegenem Mitarbeiterbestand infolge der in 2023 wirkenden Belastung aus der letzten Tariferhöhung um 9,1 % auf 15,6 Mio. EUR.

Die weiteren Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des insgesamt gestiegenen Preisniveaus um 2,4 %. Der Sachaufwand liegt mit 8,7 Mio. EUR aufgrund von reduzierten Umlagebeträgen und geringeren Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen jedoch noch unter dem stärker ansteigend erwarteten Planungsansatz von 9,3 Mio. EUR.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,52 % (Vorjahr 0,65 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es liegt damit über dem Durchschnitt (1,41 % der DBS) der 43 Sparkassen im Ostdeutschen Sparkassenverband. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,82 % wurde vor allem durch einen höheren Zinsüberschuss im Zusammenhang mit einem nicht erwarteten Anstieg des Zinsniveaus deutlich übertroffen.

Im Bewertungsergebnis wird als Resultat von Bewertungen und Risikovorsorge ein Ertrag in Höhe von 1,6 Mio. EUR (im Vorjahr: -2,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Während sich aus dem Kreditgeschäft nach einem deutlich positiven Vorjahreswert nun ein leicht negatives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen maßgeblich aufgrund realisierter Wertaufholungen von in 2022 vorgenommenen Abschreibungen positiv dar. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren nicht notwendig.

Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (im Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) zusammen. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführung in eine Rückstellungsposition geprägt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 5,3 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf der besseren Ertragssituation.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB wurde um 9,0 Mio. EUR aufgestockt. Außerdem erfolgten Zuführungen zu den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB. Im Vergleich zum Vorjahr (1,2 Mio. EUR) ergibt sich danach ein gestiegener Jahresüberschuss von 3,1 Mio. EUR.

Somit kann aufgrund des sehr guten Ergebnisses die geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden. Die Prognose hinsichtlich des Zinsergebnisses wurde deutlich übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.

Die gemäß § 26 a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,162 %.

2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die für die Sparkasse wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren (z. B. Cost-Income-Ratio, Stärkung der Kapitalstruktur) und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z. B. Personalwesen, öffentlicher Auftrag) stehen im Fokus der strategischen Steuerung. Die geschäftspolitische Ausrichtung wird dabei unter Würdigung aller reglementierenden Rahmenbedingungen durch vertriebliche Zielsetzungen umgesetzt.

Die Nähe zu unseren Kunden und die umfassende Beratungskompetenz der Mitarbeitenden waren auch im Geschäftsjahr 2023 wesentliche Erfolgsfaktoren für die Sparkasse.

Bei der beschriebenen Erlös- und Kostenstruktur liegt die Cost-Income-Ratio mit 46,2 % unter dem Niveau des Vorjahres und ist damit auch deutlich besser als der in unserer Unternehmensplanung zunächst prognostizierte Wert von 62,7 %. Die bisherige strategische Zielsetzung mit einem Zielwert von unter 75,0 % wird damit erfüllt.

Die strategischen Ziele der Sparkasse zur weiteren Stärkung der Kapitalstruktur sowie der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bis hin zur Eigenmittelempfehlung wurden ebenfalls erreicht.

Das Ziel der Personalarbeit ist das Gewinnen und Halten qualifizierter und motivierter Mitarbeitender in einem für die Sparkasse angemessenen Umfang. Dabei ist uns die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeitenden unterstützen wir in ihrer Arbeitsgestaltung durch variable Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle sowie die Möglichkeit der Nutzung von Homeoffice. Der Vergütung der Mitarbeitenden liegt der TVÖD der Sparkassen zugrunde. Zudem erhält ein Teil der Mitarbeitenden eine mit dem Personalrat abgestimmte variable Zusatzvergütung.

Der Personalbestand der Sparkasse (Kopfzahl) hat sich per Stichtag 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr um fünf Mitarbeitende bzw. um 2,2 % auf nun 234 Mitarbeitende erhöht. Das alters- und fluktuationsbedingte Ausscheiden von Mitarbeitenden konnte durch ein vorausschauendes Personalmanagement aufgefangen werden.

Für angestrebte Innovationen oder aufsichtsrechtlich bzw. betriebswirtschaftlich geforderte Weiterentwicklungen machen wir uns die Entwicklungsleistungen der Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe zunutze. Dazu zählen insbesondere die Finanz Informatik GmbH & Co. KG, die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) und der Deutsche Sparkassenverlag. Beispielhaft für Innovationen und Weiterentwicklungen sind die Initiativen zur weiteren Digitalisierung von Finanzdienstleistungen, die sowohl die internen Vertriebsprozesse als auch die Zugangswege der Kunden zu diesen betreffen. Beispielhaft spiegelt sich dies in der laufenden Optimierung des Internetauftrittes der Sparkasse und der Banking-App sowie der Weiterentwicklung der Paymentangebote wider. Auch die Entwicklung standardisierter Methoden und Verfahren in vielen Bereichen der Banksteuerung ist in diesem Zusammenhang zu nennen.

2.5. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage

Unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der unverändert dynamischen Marktentwicklungen, sind wir in unserem Verständnis als öffentlich-rechtliches Universalkreditinstitut mit der Entwicklung der Geschäftstätigkeit in unserem regional begrenzten Geschäftsgebiet sehr zufrieden.

Die Sparkasse konnte in 2023 von dem bestehenden Zinsniveau profitieren. Aufgrund der sehr guten Ertragslage konnten wir die Entwicklung des Vorjahres deutlich stärker als prognostiziert übertreffen, so dass eine überplanmäßige Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich ist. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das überdurchschnittliche Wachstum unseres Mittelaufkommens von Kunden.

Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als gut ein.

3. Prognosebericht sowie Chancen- und Risikobericht

Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte u. a. infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

3.1. Prognosebericht

Wirtschaft

Die nachfolgenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung basieren auf der "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe von Ende Januar 2024. Für Deutschland ist aktuell eine "technische Rezession" möglich, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte, nachdem bereits das Abschlussquartal des Vorjahres diese Definition erfüllte. Trotz des frühen Prognosezeitpunktes wird dieser weitere Rückgang der Wirtschaftsleistung nicht ausgeschlossen. Zum Jahresbeginn wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende, externe Einflüsse gebremst. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und den dadurch verlängerten Transportwegen um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen.

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Eine mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist derzeit auch das Hauptszenario der Prognosen. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase.

Nach einem schwachen Start würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf im zweiten Halbjahr 2024 besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert.

Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft.

Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei 2,0 %.

Auch wenn dieses Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Im Mittel gehen die Einschätzungen zum Leitzins von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.

Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Die um den Jahreswechsel 2023/2024 bereits bestehende Hoffnung der Kapitalmärkte, dass die geldpolitische Korrektur kommt, bewahrheitet sich nicht so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

Am Immobilienmarkt werden für 2024 noch leichte Preiskorrekturen erwartet sowie eine erste Marktbelebung, die durch den aktuellen Zinsausblick, das daraus resultierende positivere Finanzierungsumfeld sowie durch die Akzeptanz des neuen nachhaltigen Preisgefüges begünstigt wird. Die insgesamt rückläufigen Fertigstellungen werden dahingegen voraussichtlich in den kommenden Jahren zu weiter ansteigenden Mieten führen.

In Mecklenburg-Vorpommern und auch in unserem Geschäftsgebiet erwarten wir aus diesen beschriebenen Rahmenbedingungen ebenfalls konjunkturelle Einflüsse. Dies spiegelt sich im aktuell vorliegenden Konjunkturbericht Herbst 2023 der IHK Neubrandenburg wider. Die regionale Wirtschaft bleibt zunächst ohne Schwung. Die Erwartungen für die kommenden Monate sind eingetrübt, weil die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für Deutschland im internationalen Vergleich abfallen. Aufgrund der Zweifel hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sind die Unternehmen bei Investitionen zurückhaltend. Zudem wirkt der starke Personalmangel bei immer weiter steigenden Bürokratielasten und zunehmender Regulierung belastend. Inwieweit sich dieses auf Umfragen der IHK basierende Meinungsbild in der tatsächlichen Entwicklung widerspiegeln wird, bleibt abzuwarten.

Einen wesentlichen Einfluss auf den Umfang der Kundenbeziehungen der Sparkasse haben die tatsächlichen Einkommens-, Vermögens- und Beschäftigungsverhältnisse der Bevölkerung und der Unternehmen im Geschäftsgebiet, die sich vielfach besser darstellen als Prognosen und Umfragen. Die Stadt Neubrandenburg als Kreisstadt und Oberzentrum der Region bietet dabei durch ihre von Nahversorgung, Dienstleistungen, Zulieferern und öffentlichen Arbeitgebern geprägte Wirtschaftsstruktur einen in der Vergangenheit stabilen Arbeitsmarkt mit für die Region soliden Einkommensverhältnissen. Hiervon partizipieren in einem sehr hohen Umfang auch die Einwohner des Landkreises als berufliche Einpendler in die Stadt Neubrandenburg. Auch das vonseiten der Stadt angestrebte Ziel, die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren auf über 70.000 Einwohner zu steigern, bietet in Abhängigkeit von der tatsächlichen Realisierbarkeit weiterhin positive Effekte.

Das Kundensegment an Rentnern und Pensionären mit in der Regel dauerhaften Einkünften und häufig gefestigten Vermögensverhältnissen wird erwartungsgemäß weiter anwachsen.

Bezüglich der branchenspezifischen Rahmenbedingungen für die Kreditwirtschaft erwarten wir weiter steigende und immer detailliertere Anforderungen der Aufsicht (8. MaRisk-Novelle, DORA-Verordnung) sowie erhöhte Eigenkapitalanforderungen aufgrund der Veränderungen der CRR (Finalisierung von Basel III).

Geschäftsentwicklung

Mit Blick auf die strategische Ausrichtung der Sparkasse und auf Grundlage der prognostizierten gesamtwirtschaftlichen und auch regionalen Entwicklung aller Rahmenbedingungen wird jährlich eine Erfolgsvorausschau für das jeweils kommende Geschäftsjahr erstellt. Dar- über hinaus wird die bestehende mittelfristige Unternehmensplanung überarbeitet und rollierend um ein weiteres Jahr fortgeschrieben. Einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung der Sparkasse hat dabei die Zinsentwicklung. Die Zinsprognose stellt daher einen wichtigen Ausgangspunkt für die Unternehmensplanung dar. Für die nächsten Jahre gehen wir diesbezüglich von einer Fortsetzung des zum Planungsstichtags 30. September 2023 bestehenden Zinsniveaus aus (Prognose konstanter Zinsen), da hier in der Vergangenheit aufgrund eigener Beobachtungen die höchste Genauigkeit nachgewiesen wurde.

Der aktuelle Planungszeitraum der Sparkasse erstreckt sich bis zum Jahr 2026. Aufgrund der für uns höchsten Prognosegüte stehen insbesondere die erwarteten Entwicklungen im Geschäftsjahr 2024 im Mittelpunkt der Analysen des Lageberichtes.

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Mit Blick auf das Wohnungsbaugeschäft wird erwartet, dass sich zunächst die Rahmenbedingungen bei eher leicht nachgebenden Preisen weiterhin dämpfend auf die Geschäftspotenziale auswirken werden. Im Jahresverlauf erwarten wir trotzdem eine leichte Erholung im privaten Wohnungsbaugeschäft mit dann wieder leicht steigenden Finanzierungsanfragen. Im Firmenkundengeschäft wird insgesamt ein stabiles Neugeschäft auf niedrigem Niveau prognostiziert. Welche Belastungen aus den konjunkturellen Entwicklungen auf die Ertragslage und die Kapitaldienstfähigkeit der gewerblichen Kunden nachwirken, bleibt abzuwarten.

Bezüglich der Forderungen an Kreditinstitute und der Wertpapiere des Eigengeschäfts gehen wir von leicht steigenden Beständen in 2024 aus. Fällig werdende Wertpapiere werden im Rahmen dieser Planung in der gleichen Assetklasse wieder angelegt.

Für das Jahr 2024 sind Investitionen zur energetischen Sanierung der Hauptstelle der Sparkasse zur Minderung des CO 2 -Fußabdrucks geplant.

Im Einlagengeschäft setzt sich der Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen unserer bisherigen Produkt- und Konditionspolitik erwarten wir für 2024 ein Wachstum der Mittelaufkommen von Kunden.

Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Anstieg.

Im Planungszeitraum sind keine bedeutenden Veränderungen im Personalbestand der Sparkasse vorgesehen. Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen wir auch unsere Kunden langfristig binden möchten. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat dabei weiter einen hohen Stellenwert. Die Stärkung der Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft wird durch die weitere Umsetzung der beschlossenen Vertriebsstrategie unterstützt. Auch für weitere Innovationen oder aufsichtsrechtlich bzw. betriebswirtschaftlich geforderte Weiterentwicklungen wollen wir uns unverändert die Entwicklungsleistungen der Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe zunutze machen.

Vermögenslage

Für das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl. Fonds für allgemeine Bankrisiken) erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung um rund 11,0 Mio. EUR, die somit auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Ursache hierfür ist die positive Entwicklung der Ertragslage.

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rund 17,7 %. Wir rechnen aufgrund der geplanten Bestandsentwicklungen im Kundenkreditgeschäft und bei den Eigenanlagen mit steigenden Risikopositionsbeträgen.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 6,7 % prognostiziert.

Finanzlage

Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % sehr gut eingehalten werden.

Ertragslage

In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 43,1 38,5 4,6 12,1
Provisionsüberschuss 13,1 13,6 -0,5 -3,9
Personalaufwand 16,8 15,6 1,2 7,7
Sachaufwand 10,0 8,7 1,3 15,1
Betriebsergebnis vor Bewertung 30,0 28,4 1,6 5,6
Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft 0,3 1,9 -1,6 -85,5
Bewertungsergebnis Kreditgeschäft -0,8 -0,3 -0,4 121,2
Betriebsergebnis nach Bewertung 29,5 29,9 -0,4 -1,3
DBS * 1.947,9 1.867,6 80,3 4,3

* ohne Veränderung der Vorsorgereserven

Die Planung des Zinsüberschusses bleibt jedoch mit Unsicherheiten aufgrund der weiterhin dynamischen Marktentwicklung behaftet. Die Sparkasse profitiert von der aktuellen Zinsstruktur. Während die Unsicherheit auf der Aktivseite insbesondere in der tatsächlichen Kreditbestandsentwicklung sowie in der Veränderung des Zinsniveaus für Eigenanlagen liegt, ist bei den Passiva sowohl das generelle Marktverhalten der Wettbewerber als auch das daraus abgeleitete tatsächliche Kundenverhalten schwer kalkulierbar. Basierend auf dem Zinsniveau zum Planungszeitpunkt und der angenommenen Bestandsentwicklung rechnen wir mit einem um 4,6 Mio. EUR steigenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss erwarten wir eine Stabilisierung oberhalb von 13,0 Mio. EUR. Weitergehendes Potenzial besteht in der Vermittlungstätigkeit von Verbundgeschäften.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 10,2 % steigen. Die steigenden Personalkosten resultieren bei geplant konstantem Personalbestand aus den feststehenden Tariferhöhungen. Aufgrund des insgesamt weiter steigenden Preisniveaus, vor allem für Gebäudebewirtschaftung und Beschaffung, sowie der geplanten Umbaumaßnahmen der Hauptstelle werden die Sachkosten in 2024 ansteigen.

Veränderungen im Filialnetz sind dabei nicht vorgesehen. Auch der IT-Aufwand und die Umlagezahlungen werden ansteigend erwartet.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,54 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 1,9 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung mit Unsicherheiten zu prognostizieren, wenngleich derzeit keine erhöhten Risiken erkennbar sind. Auf Basis von rechnerischen Ausfallwahrscheinlichkeiten auf das Kreditportfolio erwarten wir ein leicht steigendes negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem im Gegensatz zum Vorjahr sinkenden, aber insgesamt positiven Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Für 2024 erwarten wir eine Kapitalrendite gemäß § 26 a Absatz 1 Satz 4 KWG von 0,166 % und eine CIR von 47,2%. Die Einhaltung des aktualisierten strategischen Zielwerts der CIR von kleiner 60 % ist somit komfortabel sichergestellt.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere nachhaltige Stärkung der Eigenmittel.

Gesamtbeurteilung

Sofern sich die Rahmenbedingungen - und dabei insbesondere das Zinsniveau wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose lässt erkennen, dass das durch die Entwicklung der Zinsmärkte beeinflusste Umfeld insgesamt günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt.

Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

Insbesondere bei einer weiteren konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund neuer regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

Ob es weitere wirtschaftliche und geopolitische Einflüsse auf die eigene Geschäftstätigkeit und das Kundenverhalten geben wird, bleibt dabei jedoch abzuwarten.

3.2. Chancenbericht

Die Sparkasse ist als regional tätiges, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut fest in der Region und ihrem Geschäftsgebiet verankert und mit den Besonderheiten des regionalen Marktes vertraut. Das durch Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit geprägte Geschäftsmodell der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe und damit auch unserer Sparkasse hat sich in vielen anspruchsvollen Situationen bewährt. Die Ausrichtung auf regionale und bekannte Märkte war beispielsweise in der Finanzkrise eine sichere Basis der Geschäftstätigkeit und hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Sparkasse als zuverlässigen Finanzdienstleister vor Ort gestärkt. Bei einem unverändert hohen Sicherheitsbedürfnis unserer Kunden betrachten wir dieses langjährig gewachsene Vertrauen als solides Fundament für eine über unsere Erwartungen hinausgehende positive Geschäftsentwicklung.

Unser Marktauftritt mit der Kombination eines etablierten Filialnetzes und den medialen Vertriebs- und Kommunikationswegen bietet gute Chancen, auch weiterhin alle Bevölkerungskreise in unserem Geschäftsgebiet als Kunden der Sparkasse zu halten oder neu zu gewinnen. Diese Nähe vor Ort stellt auch zukünftig für die gesamte Kundenbeziehung - aber insbesondere für das regional ausgerichtete Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden - einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber unseren Mitbewerbern dar. Aufgrund der örtlichen Marktkenntnisse sowie der angebotenen Produkte und Finanzdienstleistungen sehen wir weiterhin gute Entwicklungsperspektiven für unser Haus. Um die Marktführerschaft (z. B. Giromarktausschöpfung von 61 %) in unserem Geschäftsgebiet zu halten, wird neben dem stationären Vertrieb der weitere Ausbau der medialen Vertriebsaktivitäten von Bedeutung sein.

Im Gesamtauftritt der Sparkassen-Finanzgruppe können darüber hinaus die Chancen und Möglichkeiten der überregionalen Unterstützungsaktivitäten, Medienpräsenz und einer gemeinsamen Interessenvertretung für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Sparkasse genutzt werden. Gemeinsam im Verbund entwickelte Produkte, Prozesse und Standards sollen zur weiteren Optimierung der eigenen Verwaltungskosten und damit zu einer erfolgreichen Entwicklung der Sparkasse beitragen.

Zusätzliche Chancen können sich auch aus veränderten Marktentwicklungen ergeben, wozu neben einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen auch eine erhöhte Nachfrage an Wohnimmobilien gehören. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Neben der positiven Wirkung für den Zinsertrag gilt dies bei daraus realisiertem Vermittlungsgeschäft auch für den Provisionsüberschuss.

3.3. Risikobericht

inklusive der Risikoberichterstattung

3.3.1. Risikomanagementsystem

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken zunächst in der ökonomischen und damit auch der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Risiken ausschließlich in der normativen Perspektive wesentlich.

Um mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen, betrachten wir ergänzend zur operativen Risikoinventur auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 248,9 Mio. EUR. Das daraus bereitgestellte Gesamtlimit von 155,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken möglich ist. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde einmalig das Limit für das Zinsänderungsrisiko aufgrund von Parameteranpassungen um 1,8 % überschritten. Als Reaktion hierauf erfolgte eine Umverteilung innerhalb der bereitgestellten Einzellimite. Das bereitgestellte Gesamtbanklimit reicht sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle in die Risikotragfähigkeit einbezogenen wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 48,0 24,1 51,1
Marktpreisrisiko 92,0 49,0 53,3
Operationelles Risiko 15,0 6,6 44,2
Gesamtbankrisiko 155,0 79,7 51,4

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit uneingeschränkt gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für drei adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderungen, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller Abschwung, eine Stagflation sowie der Wegfall des Haftungsverbundes betrachtet. Die adversen Szenarien zeigen zwar Kapitalbelastungen auf, die aber keine gesonderten Maßnahmen erfordern.

Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeigneten Maßnahmen auswählen zu können.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt unverändert der Direktorin Unternehmenssteuerung.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation. Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen- Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at- Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen,

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und volumen- und bonitätsabhängigen Kompetenzen,

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen gem. CRR liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung,

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativen Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert,

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive (Kapitel 3.3.1),

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze,

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit,

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das für die Messung der Adressenrisiken relevante Volumen im Kreditgeschäft (inkl. außerbilanzieller Geschäfte und offener Zusagen) der Sparkasse gliedert sich in drei große Gruppen: Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Haushalte.

Kreditvolumen
Kreditgeschäft der Sparkasse 31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Privatkunden 461,6 467,4
Unternehmen 418,0 413,1
Öffentliche Haushalte 152,2 148,1
Gesamt 1.031,9 1.028,6

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 44,7 % der ausgelegten Kreditmittel an Privatkunden vergeben, 40,5 % an Unternehmen und 14,7 % an öffentliche Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Neben den Schwerpunkten der Kundengruppen "Privatkunden" und "öffentliche Haushalte" entfallen in der Branchensicht 9,5 % auf die Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen".

Alle weiteren Wirtschaftszweige tragen mit ihren Anteilen in einer Bandbreite zwischen 0 % und 5,9 % zur Diversifizierung des Portfolios bei.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens 44,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,4 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 10 98,2
11 bis 15C 1,1
16 bis 18 0,7
ungeratet 0,0

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 8,8 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Der Bestand an Risikovorsorgen in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung aufgrund höherer Neubildungen als Auflösungen.

3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive (Kapitel 3.3.1).

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein adressenrisikorelevantes Volumen von 1.097,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Forderungen an Kreditinstitute.

Dabei zeigen sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilungen:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 5 99,8
6 bis 10 0,0
11 bis 15C 0,0
16 bis 18 0,0
ungeratet 0,2

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 181,7 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche "Gruppenexterne Kreditinstitute".

3.3.3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategien zu unterstützen.

3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien, Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk.

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos anhand von Cashflow-Analysen. Deren Verläufe zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25 a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben der Zinsänderungskoeffizient verwendet. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten festgelegt, die in 2023 von zunächst 20 % auf nun 12 % der Eigenmittel reduziert wurde. Diese Grenze wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -3,6 +5,7
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -3,0 +4,8

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte bei einzelnen Bestandsgeschäften zu gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Es ergibt sich daraus kein Verpflichtungsüberschuss und somit keine Notwendigkeit der Bildung von Drohverlustrückstellungen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das mögliche Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

3.3.3.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk.

Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen "SR_FIN_A" und "SR_FIN_BBB".

Diese Konzentrationen werden im Risikomanagementprozess und im Risikoreporting berücksichtigt, um hieraus ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen abzuleiten.

3.3.3.3. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen von Bewertungsrisiken aufgrund von Kursentwicklungen der Immobilienfonds und Marktpreisbewertungen eigener Renditeobjekte.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierten IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

3.3.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Mischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Das Refinanzierungskostenrisiko ist als nicht wesentlich klassifiziert.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario des schädlichsten Stressszenarios (kürzeste Survival Period) der Überlebenshorizont mindestens zwölf Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von jeweils 125,0 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR,

regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz,

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur,

regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden,

tägliche Disposition der laufenden Konten,

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation,

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans,

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios).

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt größer fünf Jahre.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

3.3.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitenden, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post- Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive basiert zunächst auf der eigenen Verlusthistorie der Sparkasse. Der darauf aufbauend zu ermittelnde Median der Gesamtjahresverlustverteilung wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) einfließen.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen,

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank,

periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario,

ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk,

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Es bestehen keine Risikokonzentrationen.

3.3.6. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die ökonomischen Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt und bewegten sich innerhalb der vom Vorstand festgesetzten Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 30. September 2023 als Reaktion auf geänderte Einzelrisiken in Folge der Veränderung von zugrunde liegenden Risikoparametern. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag nur mit 51,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist temporär eine Einengung der Risikotragfähigkeit möglich.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren als ausgewogen.

 

Neubrandenburg, 28. Mai 2024

Der Vorstand

Siebken

Schmidt

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1.

Bewertung der Forderungen an Kunden

2.

Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a)

Risiko für den Jahresabschluss

b)

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens-Uwe Rose.

 

Berlin, 28. Mai 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)

- Prüfungsstelle -

Wirtschaftsprüfer

Beschlüsse des Verwaltungsrates

1. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit

einer Bilanzsumme von einem Jahresüberschuss von 1.938.090.598,73 EUR und 3.130.486,57 EUR

wird gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG M-V festgestellt.

2. Der Lagebericht wird gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG M-V gebilligt.

3. Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG M-V in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG M-V eine Gewinnausschüttung an den Träger in Höhe von 500 TEUR.

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 2.630.486,57 EUR wird gemäß § 27 Abs. 4 SpkG M-V der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Neubrandenburg, 18. Juni 2024

Für den Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Mitglied

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