Yoffi Digital GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Redlin seit 22.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
alphaBit digitale Text- und Bildverarbeitungs GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im laufenden und im vorangegangenen Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB) C. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) wurde in der Bilanz gesondert dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahrs (§ 268 Abs. 2 HGB). Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten beträgt € 45.332,65. Die Sicherheiten setzen sich zusammen aus Sicherheitsabtretungen von Wirtschaftsgütern und Globalzession von Forderungen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. E. Angaben und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage Das Jahresergebnis stammt aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwands auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich. Der Jahresabschluß wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt.
der auf das Wirtschaftsjahr 2015 vorgetragen wird. Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage. F. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6 (Vorjahr: 6) Arbeitnehmer beschäftigt . Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§285 Nr. 7 HGB). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Herrn Martin Redlin, Mediengestalter Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hannover, 11. August 2015 Martin Redlin, Geschäftsführer der alphaBIT GmbH |
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