Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 256999
Eingetragen
3.6.2020
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Errichtung und Modernisierung von Bauwerken und Immobilien aller Art als Bauträger und als Bauregieunternehmen unter Hinzuziehung von Subunternehmern auf eigenen und auf fremden Grundstücken; Vorbereitung und / oder Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte jeglicher Art zu erwerben, zu vermieten, zu erschließen, aufzuteilen, zu bebauen und zu veräußern; Vermittlung von oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume; alle Tätigkeiten als Makler, Bauträger und Baubetreuer i. S. v. § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 GewO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Eichbichlweg 3, 82386 Oberhausen
12.500 €
50.00%
Kapellenleite 7 a, 82386 Huglfing
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnbau Weiss-Blau GmbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 43.888,00 51.646,00
Summe Anlagevermögen 43.888,00 51.646,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.910.168,35 1.351.366,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 258.460,64 46.927,41
- davon gegen Gesellschafter in EUR: 150.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 431.447,30 200.397,24
Summe Umlaufvermögen 3.600.076,29 1.598.690,97
SUMME AKTIVA 3.643.964,29 1.650.336,97
Passivseite
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn/-verlust 230.677,09 282.756,04
Summe Eigenkapital 255.677,09 307.756,04
B. Rückstellungen 111.455,30 181.006,29
D. Verbindlichkeiten 3.276.381,90 1.161.574,64
- davon gegenüber Gesellschaftern in EUR: 243,33 (532,68)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 1.373.381,90 (1.161.574,64)
SUMME PASSIVA 3.643.964,29 1.650.336,97

DER ANHANG

I. Erläuterungen der Bilanz

Die Gesellschaft ist eine kleine (Personen-)Kapitalgesellschaft nach §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 276 wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nur zum Teil Gebrauch gemacht. Die Gliederungen der Bilanz gemäß § 266 Absätze 2 und 3 HGB (keine verkürzte Form) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren ohne Zusammenfassungen) sind ausführlicher und detaillierter als gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung nach §§ 316ff HGB oder eine durch Gesellschaftsvertrag festgelegte Prüfungspflicht besteht nicht. Zur Offenlegung des Jahresabschlusses werden alle größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 HGB werden nur die Bilanz und der Anhang eingereicht. Die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben sind im Anhang gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht enthalten.

Die gesetzlich notwendigen Vermerke und Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften zu einzelnen Posten der Bilanz und zu weiteren Bilanzvermerken nach § 268 HGB sowie zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 277 HGB sind beachtet. Anmerkung: Angaben nach den §§ 251 und 268 Absatz 7 HGB zu Haftungsverhältnissen gemäß § 264 Absatz 1 Satz 5 Nr. 1 HGB sind im laufenden Geschäftsjahr nicht erforderlich.

Die Form der Darstellung, mithin die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beibehalten worden, die Vorjahresbeträge sind vergleichbar. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) wurde zur Klarheit der Darstellung und zur Übersichtlichkeit nach Kostenarten weiter untergliedert (§ 265 Abs. 5 Satz 1 HGB). Die vergleichbaren Vorjahreswerte sind ebenfalls angegeben worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem GmbH-Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind jeweils als davon-Vermerke unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen (§ 265 Abs. 3 HGB).

BILANZIERUNGSMETHODEN

Es werden nur solche Bilanzierungsmethoden erläutert, die aufgrund eines Wahlrechtes oder in Sonderfällen angewendet werden.

Die Bilanzierung erfolgt nachr Verwendung des Jahresüberschusses.

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nach Auskunft des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen gemäß § 255 Abs. 1 HGB und § 255 Abs. 2, 3 HGB sowie in Übereinstimmung mit den steuerlichen Bewertungsvorschriften gemäß R/H 6.2, 6.3 und 6.4 EStR ermittelt worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Pauschal- und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit überhaupt erforderlich, dem Grunde und der Höhe nach entsprechend den Angaben der Geschäftsführung gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Flüssige Mittel sind ebenfalls mit ihren Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden mit dem höchstwahrscheinlichen Erfüllungsbetrag gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. HGB, R/H 6.11 EStR). Sie tragen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken in vernünftiger kaufmännischer Weise Rechnung.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. HGB, R/H 6.10 EStR).

Erhaltene Anzahlungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, also mit dem Betrag der netto zugeflossen ist, bewertet.

II. Sonstige Angaben zum Unternehmen

Zahl der Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer): Keine dienstvertraglich angestellten Arbeitnehmer

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 Nr. 9c) HGB zu den für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse gemäß § 264 Absatz 1 Satz 5 Nr. 2 HGB: Aus einem Verrechnungskonto besteht zum Ende des laufenden Geschäftsjahres eine Verbindlichkeit der Gesellschaft in Höhe von EUR 243,33 (Vorjahr: EUR 532,68), verzinst mit einem Zinssatz von 2,00 Prozent per anno. Aus einem Darlehen bestehen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres Forderungen der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer in Höhe von insgesamt EUR 150.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00), verzinst mit einem Zinssatz von 1 Prozent per anno. Sicherheiten bestehen keine.

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 25. November 2024.

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