Wohnbau Weiss-Blau GmbH
Kapellenleite 7A, 82386 Huglfing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Franz Schwinghammer seit 3.6.2020 | Geschäftsführer |
Margit Ingeborg Albrecht seit 3.6.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnbau Weiss-Blau GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
DER ANHANGI. Erläuterungen der Bilanz Die Gesellschaft ist eine kleine (Personen-)Kapitalgesellschaft nach §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 276 wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nur zum Teil Gebrauch gemacht. Die Gliederungen der Bilanz gemäß § 266 Absätze 2 und 3 HGB (keine verkürzte Form) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren ohne Zusammenfassungen) sind ausführlicher und detaillierter als gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung nach §§ 316ff HGB oder eine durch Gesellschaftsvertrag festgelegte Prüfungspflicht besteht nicht. Zur Offenlegung des Jahresabschlusses werden alle größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Gemäß § 326 Abs. 1 Satz 1 HGB werden nur die Bilanz und der Anhang eingereicht. Die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben sind im Anhang gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht enthalten. Die gesetzlich notwendigen Vermerke und Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften zu einzelnen Posten der Bilanz und zu weiteren Bilanzvermerken nach § 268 HGB sowie zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 277 HGB sind beachtet. Anmerkung: Angaben nach den §§ 251 und 268 Absatz 7 HGB zu Haftungsverhältnissen gemäß § 264 Absatz 1 Satz 5 Nr. 1 HGB sind im laufenden Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die Form der Darstellung, mithin die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beibehalten worden, die Vorjahresbeträge sind vergleichbar. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) wurde zur Klarheit der Darstellung und zur Übersichtlichkeit nach Kostenarten weiter untergliedert (§ 265 Abs. 5 Satz 1 HGB). Die vergleichbaren Vorjahreswerte sind ebenfalls angegeben worden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem GmbH-Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind jeweils als davon-Vermerke unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen (§ 265 Abs. 3 HGB). BILANZIERUNGSMETHODEN Es werden nur solche Bilanzierungsmethoden erläutert, die aufgrund eines Wahlrechtes oder in Sonderfällen angewendet werden. Die Bilanzierung erfolgt nachr Verwendung des Jahresüberschusses. BEWERTUNGSMETHODEN Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nach Auskunft des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen gemäß § 255 Abs. 1 HGB und § 255 Abs. 2, 3 HGB sowie in Übereinstimmung mit den steuerlichen Bewertungsvorschriften gemäß R/H 6.2, 6.3 und 6.4 EStR ermittelt worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, soweit überhaupt erforderlich, dem Grunde und der Höhe nach entsprechend den Angaben der Geschäftsführung gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Flüssige Mittel sind ebenfalls mit ihren Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden mit dem höchstwahrscheinlichen Erfüllungsbetrag gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. HGB, R/H 6.11 EStR). Sie tragen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken in vernünftiger kaufmännischer Weise Rechnung. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. HGB, R/H 6.10 EStR). Erhaltene Anzahlungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, also mit dem Betrag der netto zugeflossen ist, bewertet. II. Sonstige Angaben zum Unternehmen Zahl der Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer): Keine dienstvertraglich angestellten Arbeitnehmer Sonstige Pflichtangaben nach § 285 Nr. 9c) HGB zu den für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse gemäß § 264 Absatz 1 Satz 5 Nr. 2 HGB: Aus einem Verrechnungskonto besteht zum Ende des laufenden Geschäftsjahres eine Verbindlichkeit der Gesellschaft in Höhe von EUR 243,33 (Vorjahr: EUR 532,68), verzinst mit einem Zinssatz von 2,00 Prozent per anno. Aus einem Darlehen bestehen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres Forderungen der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer in Höhe von insgesamt EUR 150.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00), verzinst mit einem Zinssatz von 1 Prozent per anno. Sicherheiten bestehen keine. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 25. November 2024. |
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