PARROT
MEDIA GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.386,00 |
30.762,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.385,00 |
30.761,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
743.246,04 |
796.549,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
360.074,51 |
512.341,23 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.084,59 |
4.084,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
383.171,53 |
284.208,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.043,55 |
7.273,05 |
| Aktiva |
779.675,59 |
834.584,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
435.895,97 |
400.713,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
255.713,03 |
108.997,29 |
| III.
Jahresüberschuss |
155.182,94 |
266.715,74 |
| B.
Rückstellungen |
119.967,22 |
172.815,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.121,56 |
183.628,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122.415,89 |
182.934,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.705,67 |
694,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.932,78 |
2.932,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
99.690,84 |
77.427,39 |
| Passiva |
779.675,59 |
834.584,50 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Parrot Media GmbH,
Lübeck, ist für das Geschäftsjahr 2023 nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
worden. Die Gesellschaft wurde 2015 gegründet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Sie macht deshalb von den Erleichterungen der §§
286, 288, 327 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
Gebrauch.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde, soweit es zutrifft, beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear unter Beachtung der
entsprechenden Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 €
wurden im Jahre der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwert-berichtigungen berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
VEBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen handelt es sich
ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
in Höhe von 294.808,01 € eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Für die zweifelhaften Forderungen in Höhe
von 789,90 € wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 65.140,38 € haben eine Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr auf
neue Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Es liegen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2023 keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Nikolas Holtfoth, Lübeck -
Master of Education -
Herr Eike Swat, Lübeck - Informatiker -
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Lübeck, 11. Dezember
2024
gez.
Niklas Holtfoth
gez.
Eike Swat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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